Bafög auch für über 30 jährige???

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Beitrag von cruisingpete - 13.11.11 - 21:25 Uhr

hallo,

eine Freundin hat vor,ich glaube ca 10 jahren eine ausbildung als sozialpädagogische assistenz gemacht,dann aber nicht in den beruf gearbeitet hat,sondern eine andere stelle angenommen hat.
jetzt möchte sie gerne die erzieherin ausbildung machen,sie ist verheiratet ,mann arbeitet und haben 2 kinder geht das überhaupt??
muss man so ein bafög nicht zurück zahlen???

liebe grüsse marion

Beitrag von mel1983 - 13.11.11 - 21:54 Uhr

Hallo,

eine Ausbildung zur Erzieherin ist meiner Meinung nach eine schulische Ausbildung. Dies bedeutet sie würde SchülerBafög bekommen.
Dies muss, soweit ich weiß, nicht zurückgezahlt werden.

Anspruch auf "normales" Bafög hat man bis zum 30. Lebensjahr, wobei Erziehungszeiten aber verlängert angerechnet werden. Dies gilt imho auch bei Schülerbafög.

Ich weiß das alles nicht hundertprozentig, aber die Bafögstellen wissen das. Dahin sollte sich deine Freundin wenden, wobei mir dein Posting nicht so vorkommt, als würde deine Freundin all dies in Frage stellen. Eher du. Warum?

Grüße

Beitrag von cruisingpete - 14.11.11 - 20:16 Uhr

Danke für deine antwort....ähm!!? das ist für eine freundin,wenn ich mich gemeint hätte,würd ich das sagen,warum soll man sowas verheimlichen??

Beitrag von mel1983 - 16.11.11 - 10:40 Uhr

Hallo,

das habe ich nicht gemeint.

Ich meine sie scheint all das nicht in Frage zu stellen. Warum stellst du es in Frage?

Du hast mich einfach falsch verstanden!

Grüße

Beitrag von butterfinger - 14.11.11 - 00:31 Uhr

halo siehe mal hier : http://www.bafoeg.bmbf.de/de/196.php

Beitrag von cruisingpete - 14.11.11 - 20:14 Uhr

Danke für die antwort :)