Guten Morgen,
ein letzter Threat, ich möchte nur Meinungen einholen, ob Ihr noch was unternehmen
würdet zu Eurem Recht!
Es ging ja um die Betreuung eines Kindes, was über die KK laufen sollte...
Am Freitag "speisten" die Mutter und die Oma, Opa mich mit nur der Hälfte des Geldes, das
mir zusteht (bei 8,-Std.Lohn) ab. Für sie hätte sich das dann erledigt, Grund: (und das ist
echt ein Witz) WEIL ich mich bei der KK erkundigt habe (per Mail!), wie es aussähe
mit Haushaltshilfen usw.! Angeblich fand die Sachbearbeiterin der KK es ja auch ein UNDING! 
Ich unterschrieb noch eine Quittung, wo leider nicht das Wort ABSCHLAG drin stand. (dass ich das Geld erhalten habe).
Dies fertigten die Mutter, usw. an und ich wurde irgendwo "überrumnpelt" denn ich sollte auch runter zum Auto kommen und nicht wie zuvor gedacht, dass sie hochkämen!
Ich hatte ja bis zuletzt gedacht, dass die mit mir die Unterlagen vom JA durchgehen...
Mir steht also eigentlich mehr als das Doppelte zu, ich habe mir die Std. ganz genau aufgeschrieben!

Einerseits war ich froh, dass es sich damit erledigt hatte (bei so viel Verlogenem) DENN:
ich rief dann an dem Tag erst Recht noch bei der KK an, wo mir dann gesagt wurde,
dass dieser Antrag abgelehnt worden war und dass am 17.10.
Ich habe aber bereits am 4. angefangen und die haben mir niee davon was erzählt!!
Sie haben mich also einfach ganz bewusst weiter beschäftigt...
Ist das nicht Betrug??
Wie kann ich nun vorgehen?
Danke
ein letztes Mal... es ist eingetroffen, was befürchtet war
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Beitrag von tunez - 14.11.11 - 07:10 Uhr
Beitrag von tunez - 14.11.11 - 07:38 Uhr
Ich habe ausserdem noch eine Email der Oma, wo sie schreibt dass eine Kostenübernahme der Tochter bereits vorliegt, das war noch bevor ich dann angefangen habe.
Beitrag von zwillinge2005 - 14.11.11 - 08:23 Uhr
Hallo,
wie auch bereits auf Deine anderen Threads geantwortet wurde.
Du hast mit der Krankenkasse nichts zu tun. Du hättest einen Vertrag mit der Mutter/Oma oder wem auch immer über die Kinderbetreuung abschliessen müssen (bzw. habt Ihr einen mündlichen Vertrag, aber ohne Zeugen, nehme ich an).
Bezahlen muss Dich Dein Vertragspartner, nicht die KK. Die KK zahlt den Zuschuss an die Mutter (bzw. wohl nicht, da der Antrag, warum auch immer, abge,ehnt wurde).
Warum Du jetzt irgendwas unterschreibst, was nicht der Wahrheit entspricht und warum Du soetwas auf der Strasse erledigst, ist mir schleierhaft.
Wahrscheinlich solltest Du das als Lehre verstehen und Dei Verhalten in Zukunft etwas professionalisieren. Also schriftliche Verträge, keine "Haustürgeschäfte".
Ich hoffe, dass Du jetzt keinen Verlust gemacht hast, sondern zumindest ein Taschengeld verdient hast.
LG, Andrea
Beitrag von nick71 - 14.11.11 - 08:30 Uhr
"Mir steht also eigentlich mehr als das Doppelte zu, ich habe mir die Std. ganz genau aufgeschrieben!"
Sorry, aber wenn du das nicht beweisen kannst, spar dir den Gang zum Anwalt o.Ä. besser gleich...da wird nix bei rumkommen.
"Ich habe aber bereits am 4. angefangen und die haben mir niee davon was erzählt!!
Sie haben mich also einfach ganz bewusst weiter beschäftigt..."
Für dich ist die Ablehnung des Antrages vollkommen unerheblich...dein "Vertragspartner" ist die Mutter des betreuten Kindes.
Beitrag von lisasimpson - 14.11.11 - 08:31 Uhr
"WEIL ich mich bei der KK erkundigt habe (per Mail!), wie es aussähe
mit Haushaltshilfen usw.! Angeblich fand die Sachbearbeiterin der KK es ja auch ein UNDING!"
also hast du dich nicht allgemeien erkundigt, sondern mit ganz konreten angaben, so wie hier.
auch hier finde ich es ein unding, daß du daten weitergibts, namen, wohnort, alter, familiäre verhältnisse, krankengeschichten usw..
von fremden menschen.
das kann dir nochmal richtig ärger einbringen!
dir wurde hier so oft mitgeteilt, daß es vollkommen unabhängig von der krankenkasse ist, was du mit der familie vereinbarst, warum du weiterhin auf der kk rumreitest und dort sogar mehrfach anfragst ist mir schleierhaft.
und dann schreisbt du hier mindestens 3-4 posting darüber, bekommst viele gute ratschläge und am ende unterschreibst du etwas, was du nicht richtig gelesen hast auf der straße?
das ist doch wohl ein scherz!
Beitrag von danimaus110 - 14.11.11 - 09:03 Uhr
das ist ja schon der 4 oder 5 thread den du schreibst mit dem selben thema?!
Beitrag von tunez - 14.11.11 - 09:06 Uhr
Ich weiss, dass letztlich die Mutter für die Zahlung verantwortlich ist und nicht die KK!! Das ist mir bewusst...
Warum wird da jetzt drauf rumgereitet!??
Es gab leider nur einen mündlichen Vertrag.
Aber dass es bewusster Betrug war ist klar, oder..!?? Ob ich nun Beweise habe oder Zeugen oder nicht...
Beitrag von pinacolada68008 - 14.11.11 - 09:28 Uhr
Wo ist das bewußter Betrug?
Du hast eine Entlohnung mit dem Auftraggeber vereinbart, den Beleg abgezeichnet.
Es ist vollkommen egal, wieviel die KM dabei von der KV zurückerstattet bekommt.
Du würdest ja auch kein Geld zurückzahlen, wenn sie wesentlich weniger als deinen Lohn von der KV bekäme. Oder?
Du hast schlecht verhandelt und das ist nunmal eignene Dummheit.
Pina
Beitrag von nick71 - 14.11.11 - 10:07 Uhr
"Ich weiss, dass letztlich die Mutter für die Zahlung verantwortlich ist und nicht die KK!! Das ist mir bewusst...
Warum wird da jetzt drauf rumgereitet!??"
Weil DU auf dem abgelehnten Antrag rumreitest und es praktisch als Betrug bezeichnest, dass man dich dahingehend belogen hat. Und das als solches IST nun mal KEIN Betrug, sondern lediglich eine Lüge...und Lügen sind bekanntlich nicht strafbar.
"Aber dass es bewusster Betrug war ist klar, oder..!??"
Betrug wäre es, wenn man von Anfang an vorhatte, dich für deine Dienstleistung nicht zu bezahlen. Sieht so aus, wird aber letztlich nicht nachweisbar sein.
Beitrag von susannea - 14.11.11 - 11:13 Uhr
Wenn du eine Mail hast, dann soltle das als Bestätigung für den mündlichen Vertrag auch reichen. Frage ist nur, ob du beweisen kannst, wieviel du gearbeitet hast.
Wenn ja, teile dies ihnen so mit und sage, dass du zum Anwalt gehst, wenn du nciht bis dann und dann dein komplettest Geld erhalten hast!
Beitrag von kawatina - 14.11.11 - 09:33 Uhr
Hallo,
wenn du keinen Vertrag oder Zeugen hast wird es schwer zu beweisen, das man dir noch was schuldet.
Schreibe doch die Frau einfach mal an und fordere den Restbetrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Also eine Art Rechnung, bei der du die Anzahlung abziehst.
Eventuell antwortet sie darauf und zwar in der Art, das es verwertbar ist.
Oder aber du gehst mit einem Zeugen zu ihr.
Wahrscheinlich wird es unter Lehrgeld fallen.
Beitrag von falkster - 14.11.11 - 10:50 Uhr
Kenn mich mit dem Thema nicht aus, aber eine Anmerkung, die ich mir nicht verkneifen kann:
Threat - (Be-)Drohung
Thread - (Gesprächs-)Faden
Beitrag von sissy1981 - 14.11.11 - 11:48 Uhr
Zwei Fragen musst du für dich mit "ja" beantworten können damit es sich lohnt weiter zu gehen und nicht das ganze unter "Lernen fürs Leben" abzuhaken.
1) Kannst du alles (am besten schriftlich) nachweisen
2) Ist die finanzielle Situation deines Vertragspartners (in diesem Fall der Mutter des Kindes) so gut, dass sich eine gerichtliche Beitreibung ggf. über den Klageweg auch lohnt (denn du musst für alles ja auch in Vorlage treten, seien es nur die Kosten der Titulierung oder auch ggf. nötige Anwaltskosten/Gerichtsvollzieherkosten
