Hallo zusammen,
am 19. Dezember ist meine Elternzeit vorrüber.
Da ich direkt danach umziehen werde, habe ich mich vor ein paar Wochen arbeitssuchend gemeldet.
Nun wollt ich fragen ob mir jemand sagen kann wie hoch mein Anpruch ist, also in % vom Gehalt vor der Elternzeit.
Ich bin alleinerziehend, wird das irgendwie auch berücksichtigt?
Ich hab erst am 4. Dezember einen Termin beim AA und würde gern schonmal jetzt bisschen Bewscheid wissen. Versuch nun schon ein paar Tage beim AA anzurufen aber komm nicht aus dieser blöden Warteschleife raus....
Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Liebe Grüße
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
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Beitrag von beckie83 - 14.11.11 - 10:23 Uhr
Beitrag von kerstini - 14.11.11 - 10:46 Uhr
Hallo,
wie weit ziehst du denn weg? Hast du denn deine alte Anstellung gekündigt?
Ich denke die Höhe des ALG ist auch abhängig wieviele Stunden du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Bewirbst du dich denn fleißig? Ich nehme an die Kinderbetreuung ist auch gesichert.
LG
Kerstin mit Ida
an der Hand und Madita, Leo &
im
Beitrag von beckie83 - 14.11.11 - 10:58 Uhr
Genau deswegen ziehe ich weg, damit die Kinderbetreuung gesichter ist 
Wir ziehen ins Elsaß, auf die franz. Seite.
Das ist auch schon mim AA geregelt, ich kann das ALG 6 Monate im Ausland beziehen.
Im Moment bekomme ich noch keine Vorschläge vom AA erst ab dem 20. Dezember. Ich schau im Moment selbst links und rechts und im Internet nach Stellen und bewerbe mich ab 1. Januar.
Beitrag von beckie83 - 14.11.11 - 10:59 Uhr
Achso :
Ich stell mich dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung 
Mein Arbeitgeber hat mir aus "betrieblichen Gründen" gekündigt. Da eine Teilzeitstelle nicht möglich ist. Und hier die Betreuung meines Kleinen nicht gegeben ist.
Beitrag von susannea - 14.11.11 - 11:07 Uhr
Wenn deine Elternzeit noch nicht beendet ist, kann dein AG dir nicht kündigen (es sei denn er hat die Zustimmung der Aufsichtsbehörde) und nur du kannst kündigen.
Dies hättest du dann schon tun müssen.
Somit könnte es detliche Probleme mit dem ALGI geben!
Um dir die Höhe sagen zu können, ist wichtig zu wissen, wie lange du in Elternzeit warst, denn evtl. wird das EInkommen gar nciht berücksichtigt.
Normalfall sind 67%.
Beitrag von goldie99999 - 21.11.11 - 10:54 Uhr
der thread ist zwar schon einige tage alt, aber ich möchte noch anmerken dass die arbeitsagentur NICHT die rechtmäßigkeit einer kündigung wertet oder prüft.
läßt die TE die klagefrist verstreichen ist die kündigung rechtswirksam. die arbeitsagentur prüft oder sanktioniert dies nicht!
lg
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Sperrzeit.html#tocitem6
Beitrag von susannea - 21.11.11 - 11:02 Uhr
Die Seite zeigt deutlich, dass dies die Arbeitsagentur eben oft doch tut, sonst müsste es ja keine Urteile bzw. KLagen dazu geben.
KLar bekommt man dann evtl. hinterher Recht, aber nützt einem dann ohne Geld erstmal auch cniths.
Also hier wird dies überprüft und gewertet!
