Hi,
mein Chef kam heute auf mich zu und fragte mich, ob man dieses Verhalten abmahnen kann:
Kollegin ist seit "eigentlich" 6 Wochen krank.
immer mal wieder ein paar Tage, dann einen Tag Urlaub, dann Feiertage wo sie gesund erscheint, dann mal wieder krank....und jetzt wieder kurzfristig einen Tag Urlaub.
Die Krankmeldungen kommen verspätet rein, und jedesmal von einem anderen Allgemein Mediziner und jedes mal steht wohl eine andere Krankheit drauf.
Wg. kurzfristigem Urlaub geht eine Abmahnung woh nicht, da es allgemein üblich in der Firma ist, das das möglich ist; auch wenn im Arbeitsvertrag es anders steht.
Mein Chef findet dieses Verhalten unmöglich, wobei er auch schon öfters mit ihr telefoniert hat und sie jedesmal meinte, die kommt dann wieder.....und das sie auch wieder fit ist.
Dann dann kommt bumms wieder eine Krankmeldung für 2-3 Tage rein.
Was meint ihr, was kann man da machen?
Sie ist immer geschickt und legt die Urlaube so, das keine 6 Wochen zusammenhängende Krankheit ist, so dass sie Anspruch auf vollen Lohn hat.
Grüße
Lisa
kann mein Chef die Kollegin abmahnen?!
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Beitrag von twins - 14.11.11 - 10:30 Uhr
Beitrag von thea21 - 14.11.11 - 10:37 Uhr
Krasse Auffassung von datenschutz habt ihr da in eurer Pommesbude!
<<<Die Krankmeldungen kommen verspätet rein, und jedesmal von einem anderen Allgemein Mediziner und jedes mal steht wohl eine andere Krankheit drauf.>>>
Woher wisst ihr die Diagnoseschlüssel?
Beitrag von twins - 14.11.11 - 10:45 Uhr
naja, wenn man zu Dumm ist und den Durchschlag, der zur Krankenkasse gehört auch ins Büro schickt....da muss man keine Pommesbude sein .....
Beitrag von thea21 - 14.11.11 - 10:47 Uhr
Wenn dem so ist, könntet ihr euch die Mühe machen und deren Bedeutung googeln und danach weiter sinnieren, ob sie simuliert oder nicht.
Beitrag von nick71 - 14.11.11 - 10:39 Uhr
Verspätet eingereichte Krankmeldungen rechtfertigen m.E. eine Abmahnung...gegen die häufigen Fehlzeiten wird dein Chef aber wohl nix machen können, denke ich. Er sollte mit der Kollegin mal ein ernsthaftes Gespräch führen und sie fragen, was los ist...die war ja vermutlich nicht immer so oft krank, oder?
Beitrag von twins - 14.11.11 - 10:43 Uhr
Hi,
ist eine relativ neue Kollegin....es wurden jetzt gerade von der Buchhaltung noch andere Dinge festgestellt.....da kommen gleich mehrere Dinge zusammen.....Freund benutzt Firmenfahrzeug während Kollegin im Ausland ist und rechnet die Quittung über Firma ab....
echt eine Frechheit....auch jetzt wo sie krank ist wurde mehrmals getankt und abgerechnet....da kann man nur draus ersehen, das Wochenendfahren und im Urlaub immer groß gefahren worden ist und dann wieder schnell krank gemacht worden ist.....
Beitrag von musician - 15.11.11 - 11:53 Uhr
Das ist Betrug.
Ihr zeigt sie an.
Dann wird fristlos gekündigt und unverzüglich der Firmenwagen weggenommen.
Wenn dem Chef das zu heikel ist, wird ordentlich gekündigt und unverzüglich der Firmenwagen weggenommen.
Problem gelöst.
LG
Beitrag von kittythecat - 14.11.11 - 10:46 Uhr
Hallo,
abmahnen geht bei Erkrankung nicht, denn abgemahnt werden kann nur ein steuerbares Verhalten, nicht aber ein Zustand. Da ihr ja nur vermutet, dass sie "blau" macht und sie ärztliche Bescheinigungen vorlegt, wird der Nachweis sehr schwer werden (Ich möchte den Arzt sehen, der freiwillig zugibt, dass er eine falsche AU ausgestellt hat).
Allerdings könnte dein Chef u.U. einfach wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen ordentlich kündigen. So wie das bei euch läuft kann man wohl von einer negativen Gesundheitsprognose (Voraussetzung 1) ausgehen.
Die häufigen Kurzzeiterkrankungen müssten erhebliche Auswirkungen haben. Dies können Betriebsablaufstörungen sein (müssen konkret belegt werden können) und/ oder erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen (das kann auch schon der Entgeltfortzahlungsanspruch sein!).
Problematisch ist jedoch oft, dass so eine Kündigung dann als unverhältnismäßig angesehen wird, bzw. im Einzelfall dann doch unzulässig sein kann, weil überwiegende schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmerin bestehen.
So wie du das hier schilderst, würde ich mir überlegen einen RA für Arbeitsrecht aufzusuchen, der mal eine Prognose für die Wirksamkeit einer Kündigung aufstellt. Denn in eurem Fall ist ja in keinster Weise mehr das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt ausbalanciert...
VG,
kitty
Beitrag von twins - 14.11.11 - 10:52 Uhr
DANKE!
ich glaube das ist echt sinnvoll, hier einen RA aufzusuchen. Nicht das die Abmahungen wirkungslos sind und man noch einen langen Rechtsstreit. Sie freut sich auf eine Weiterzahlung des Gehaltes und die Stelle kann nicht neu besetzt werden.....
LG
Lisa
Beitrag von kittythecat - 14.11.11 - 10:59 Uhr
Genau das ist es ja: Der Arbeitgeber muss den Entgeltfortzahlungsanspruch erfüllen, eine Personalreserve vorhalten, bzw. die Mehrarbeit auf andere delegieren, es kann immer nur "zusammengestückelt" werden, auf Dauer ist aber keine Lösung in Sicht.
Es heißt ja im Volksmund immer so schön, dass wegen Krankheit nicht gekündigt werden könne, dies ist aber in dieser verabsolutierten Weise nicht richtig. Es ist nur nicht ganz einfach eine wirksame Kündigung in diesem Fall "auf die Beine zu stellen", weil es eben soviel zu beachten gilt.
Ich weiß, dass ein RA natürlich auch Geld kostet, aber das holt ihr dann ja hoffentlich durch die gesparte Lohnfortzahlung wieder rein
.
VG,
kitty
Beitrag von twins - 14.11.11 - 11:03 Uhr
Hi,
ich kenne es aus anderen Firmen, wo Kolleginnen richtig krank waren und die Mehrarbeit wurde "gerne" aufgefangen, bzw. auch dann Leiharbeiter....eingestellt.
Aber für solche Krankheiten bis zum nächsten Urlaubstag habe ich kein Verständniss. Und am Urlaubtag/Wochenende wurde das Auto ohne Ende bewegt und die Quittungen eingereicht.....
LG
Lisa
Beitrag von kathi.net - 14.11.11 - 10:53 Uhr
Also auf der AUB für den AG steht definitiv keine Diagnose!
Er könnte den MDK einschalten.
Beitrag von twins - 14.11.11 - 11:00 Uhr
die hat immer beide Scheine eingeschickt auch den für die Krankenkasse......da steht ja alles drauf.
Beitrag von carrie23 - 14.11.11 - 11:39 Uhr
In Österreich würdest dafür nicht abgemahnt sondern gleich gekündigt werden.
Da käme sich jeder Chef verarscht vor allerdings frage ich mich wie lange der Chef als Chef schon Erfahrung hat, wenn er sich bei dir-seiner Mitarbeiterin-erkundigt ob er das Verhalten der Kollegin abmahnen kann
Beitrag von twins - 14.11.11 - 11:43 Uhr
bis dato ist es noch nicht aufgetreten, da nur langjährige Kollegen hier arbeiten. Ich komme aus einem Konzern und habe da schon die ein oder andere Erfahrung gemacht
LG
Lisa
Beitrag von muppi75 - 14.11.11 - 13:05 Uhr
Da passiert auch in Deutschland ;)
Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 12:37 Uhr
"Sie ist immer geschickt und legt die Urlaube so, das keine 6 Wochen zusammenhängende Krankheit ist, so dass sie Anspruch auf vollen Lohn hat."
Bei Euch haben wohl alle keine Ahnung von Tuten und Blasen! Was hat denn ein Urlaub zwischen AU-Zeiten mit der Dauer der Erkrankung bzw. der Frist für den Anspruch auf Lohnfortzahlung zu tun?!
"jedes mal steht wohl eine andere Krankheit drauf."
Wer's glaubt. Oder ist die Kollegin zu doof (könnte man bei dem Firmenniveau ja durchaus annehmen) und reicht den Wisch für die Krankenkasse auch ein?
Also: Wenn du nicht gerade "Personalabteilung" bist, wundert es mich schon, was der Chef da so alles breit tritt. Klarer Fall von Führungsschwäche. Und dann auch noch von der Büromaus in einem Familienforum rechtlichen Rat einholen lassen...
Beitrag von twins - 14.11.11 - 13:01 Uhr
naja, Du wärst ein toller Arbeitgeber....oder auch ein Arbeiter, der sich freut ebenfalls so durchzukommen!
Blau machen auf Kosten der anderen, die diesen Job auffangen können.
Wenn das nicht offensichtlich ist, das die Krankmeldung ständig vom anderen anderen allgemein Doc ausgeschrieben ist - alle Ärzte können ja nicht jeden dritten Tag die Praxis zu haben. Jede Folgeerkrankung wurde von einem anderen Arzt ausgestellt.
Rechne Dir das mal bei jetzt über 6 Wochen aus.....wie oft der Doc gewechselt worden ist.
Und Frist auf Fortzahlung des Lohnes: schon mal gehört, wenn die Krankheit mit Urlaub unterbrochen ist, es dann wieder bei 0 anfängt? Wenn das so weiter geht, kann der Arbeitnehmer ja ein Jahr krank machen bei 100% Lohnfortzahlung. Für wen ist das bitte gerecht?!
Jedesmal die Krankmeldung erst nach Verlangen einreichen....spätestens am dritten Tag. Immer wieder einen Tag Urlaub einschieben...sich selber nicht mehr krankmelden, und was das tollste ist, während man krank ist noch 100te von Kilometer fahren und dann die Quittung einreichen. Auch wenn man nicht bettlägerig ist, sollte man doch meinen, das man keine Ausflüge unternimmt und dann noch die Kosten dem Chef einreicht.
Du scheinst wohl auch eher zu den Schmarotzern zu gehören, die lieber auf Kosten anderer Krank macht.
Beitrag von muppi75 - 14.11.11 - 13:13 Uhr
Den Arzt kann man wechseln so oft man Lust dazu hat, außer man hat sich dieses komische Hausarztmodell aufs Auge drücken lassen.
Wenn es einen stört, dass der Urlaub kurzfristig beantragt wird, oder der Urlaub zur Überbrückung zwischen Krank und Krank verwendet wird, braucht man den Urlaub ja nicht zu genehmigen, Grund derzeit zuviel zu tun.
Krankmeldungen müssen bis zum dritten Tag eingereicht sein, meines Wissen zählt hier der Poststempel, wenn das nicht eingehalten wird, ist meiner bescheidenen Meinung nach auch eine Abmahnung gerechtfertigt.
Allerdings frage ich mich warum der Chef nicht einfach kündigt, zur Not zahlt er eben ne Abfindung, ist aber die Mitarbeiterin los, wasn Geschiss.
Und ja, man kann Leute auch während sie krankgeschrieben sind rauswerfen.
Beitrag von thea21 - 14.11.11 - 13:38 Uhr
<<<Und Frist auf Fortzahlung des Lohnes: schon mal gehört, wenn die Krankheit mit Urlaub unterbrochen ist, es dann wieder bei 0 anfängt? Wenn das so weiter geht, kann der Arbeitnehmer ja ein Jahr krank machen bei 100% Lohnfortzahlung. Für wen ist das bitte gerecht?!
>>>
Das ist Schwachsinn und das hat Kwd bereits gesagt!
Beitrag von sassi31 - 14.11.11 - 13:38 Uhr
***Und Frist auf Fortzahlung des Lohnes: schon mal gehört, wenn die Krankheit mit Urlaub unterbrochen ist, es dann wieder bei 0 anfängt? ***
Nein, das habe ich noch nicht gehört und die anderen User hier sicher auch nicht. Weil das nämlich Blödsinn ist und schlicht falsch.
Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist, erhält er auch dann noch eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sofern er wegen unterschiedlichen Krankheiten arbeitsunfähig war/ist.
Hat er jedoch immer wieder die gleiche Erkrankung, werden die Krankheitstage addiert und nach 6 Wochen (42 Tage) erhält er Krankengeld über die Krankenkasse. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob der AN zwischendurch gearbeitet hat oder Urlaub hatte.
Gruß
Sassi
Beitrag von twins - 14.11.11 - 13:50 Uhr
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Danach bezahlen die Krankenkassen maximal drei Jahre lang ein Krankengeld. Es beträgt mindestens 70 Prozent des letzten Brutto- und maximal 90 Prozent des zuletzt ausgezahlten Nettogehalts. Je nach Branche, Arbeitsvertrag sowie Betriebszugehörigkeit kann ein Arbeitgeber das Krankengeld für eine bestimmte Zeit aufstocken, sodass der Arbeitnehmer auch während längerer Krankheit keine finanziellen Einbußen hat.
Nur zur Info!
Und die Krankheit muss durchgängig 6 Wochen sein. Wenn Du Urlaub hast, dann bist Du wieder gesund geschrieben - Du kannst Dich im Urlaub genauso krank schreiben lassen und sparst dann deinen Urlaubstag auf....(!!!!), genauso wenn Du einen Tag wieder in die Arbeit kommst und wieder krank bist.
Sprich, wenn Du 5 Tage krank bist, gehst einen Tag davon zwischen drin in die Arbeit, dann ist die Krankschreibung für die restliche Zeit unwirksam! Du brauchst im Anschluss eine neue Krankmeldung.
Außerdem, damit die 6 Wochen auch anerkannt werden, muss es die selbe Krankheit sein....jetzt rate mal, welcher von den vielen Ärtzen auch die selbe Diagnose gestellt hat, bzw. die Kollegin auch das selbe erzählt hat.
Lisa
Beitrag von thea21 - 14.11.11 - 14:01 Uhr
<<<Und die Krankheit muss durchgängig 6 Wochen sein.>>>
Meine Güte, es wird nicht richtiger, wenn du es öfter wiederholst!
Es ist falsch falsch falsch und es bleibt falsch falsch falsch!
Beitrag von sassi31 - 14.11.11 - 14:17 Uhr
Du kapierst es nicht, oder?
Ich habe dir bereits geschrieben, dass es die selbe Krankheit sein muss, damit nach 6 Wochen die Krankenkasse zahlt. Und dafür ist es irrelevant, ob man 6 Wochen am Stück krank geschrieben ist oder zwischendurch gearbeitet hat bzw. Urlaub hatte. Bei selber Erkrankung werden die Krankheistage addiert.
Übrigens bin ich Buchhalterin und u. a. zuständig für Personalabrechnungen. Ich habe solche Fälle bereits etliche Male abgerechnet sowie die Abwicklung mit den Krankenkassen vorgenommen.
Ich selber war auch schon länger als 6 Wochen krank geschrieben und somit im Krankengeldbezug. Zwischendurch habe ich 1 Woche gearbeitet und 3 Wochen Urlaub gehabt. Da ich aber noch immer nicht fit war, wurde ich danach wieder krank geschrieben und habe direkt wieder Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Laut deinen Aussagen hier hätte ich dann allerdings wieder ganz normale Entgeltfortzahlung vom AG erhalten müssen und das ist eben nicht richtig.
Gruß
Sassi
Beitrag von inselkind74 - 14.11.11 - 17:59 Uhr
>Danach bezahlen die Krankenkassen maximal drei Jahre lang ein Krankengeld. <
Nur zur Info:
Es sind max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
VG
