Hallo,
wer kann mir helfen
Ich habe einen Immobilienvertrag unterschrieben, nachdem ich "grünes Licht" -mündlich- betr. meiner Finanzierung erhalten habe. Nunmehr will die Bank aber nicht mehr finanzieren und der Kaufvertrag ist unterschrieben!
Wie kann ich zurücktreten oder was kann auf mich zukommen
Immobilienkauf
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Beitrag von samanta066 - 14.11.11 - 14:17 Uhr
Beitrag von senior666 - 14.11.11 - 14:39 Uhr
klar du mußt sämtlichen Schaden tragen der nachweislich entsteht.
Beitrag von querulantin123 - 14.11.11 - 15:06 Uhr
Wow, das war eine große Dummheit. Welcher Notar beurkundet denn einen Kaufvertrag, wenn die Finanzierung nicht steht??
Beitrag von myimmortal1977 - 14.11.11 - 15:32 Uhr
Das geht immer. Bei meiner Wohnung hatte ich auch nur eine mündliche Zusage. Allerdings war Makler und Finanzier ein- und derselbe Verein und saßen mit im Raum, als der Kaufvertrag unterschrieben wurde.
Beitrag von werner1 - 14.11.11 - 15:40 Uhr
Hallo,
jeder.
Warum sollte sich ein Notar für die Finanzierung interessieren ?
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von querulantin123 - 15.11.11 - 09:14 Uhr
Als wir vor einem halben Jahr unser haus gekauft haben, mussten wir eine Finanzierungsbestätigung vorlegen.
Beitrag von myimmortal1977 - 14.11.11 - 15:46 Uhr
Wende Dich an den Notar, der den Kaufvertrag abgewickelt hat.
Sollte ein Makler mit im Spiel gewesen sein, muss die Maklerprovision von Dir vollständig getragen werden. Mit aller Wahrscheinlichkeit nach auch der Notar, der bis jetzt tätig war.
Ansonsten gelten die Verzugszahlungsregelungen nebst Kosten, die im Kaufvertrag definiert worden sind (lesen!!!!!).
Es ist übrigens NICHT schuld der Bank, die erst fernmündlich eine Zusage getätigt hat und dann nen Rückzieher machte, sondern der Käufer DARF den Kaufvertrag erst unterzeichnen, wenn er eine schriftliche Zusage der finanzierenden Bank hat.
Du hast den VK im Prinzip jetzt (bewußt) getäuscht und ihm falsche Tatsachen vorgespielt (in gutem Glauben, die Finanzierung würde klappen).
Du hast nicht automatisch ein Rücktrittsrecht! Dessen musst Du Dir bewußt sein. Der VK kann jetzt wahrscheinlich Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend machen. Er kann auch auf den Kaufpreis bestehen und einen Titel gegen Dich erwirken, der 30 Jahre lang pfändbar bleibt.
Neben dem Kaufpreis kann er alle Aufwandskosten von Dir verlangen. Nichtabnahmeentschädigung.
DU musst Dich mit dem VK schnell einigen, sonst wirds ne böse Überraschung für Dich geben, die Dich noch viele Jahre begleiten wird.
Aber jetzt auch mal ganz im Ernst, WIE bitte sehr, kann man so GUTGLÄUBIG sein und auf eine mündliche Zusage einer Finanzierung bauen und dann blind nen Vertrag unterschreiben....
Sorry, aber so däm.... kann man eigentlich nicht sein.
Hoffe darauf, dass der VK Mitleid mit Dir hat und nicht zu der Sorte gehört, die aus so was jetzt richtig Profit schlagen wollen. Der Makler wird nicht auf sein Geld verzichten, mit Sicherheit nicht, genauso wenig wie der Notar, der schon etliches angeleiert hat geschrieben und aufgesetzt hat.
Das alles wird Dir auch in Rechnung gestellt werden.....
Tut mir leid!
Alles Gute, Janette
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.11.11 - 20:23 Uhr
Hallo
Wie kann man denn nur so blauäugig sein? Da Biancawird einiges auf dich zu kommen unter Umständen.
Bianca
Beitrag von honigkuchenpferdle - 15.11.11 - 10:29 Uhr
Dein Posting hilft ihr unglaublich weiter !!!
Kriegst die goldene Zitrone des Tages
