Hallo Leute,
ich wende mich an euch, weil hier vielleicht einer etwas besser Bescheid weißt.
Ich bin da leider wenig informiert über das Thema ALG II und das Jobcenter, da ich zum Glück einen Job habe. Diese Frage stelle ich für jemanden aus meiner Verwandschaft.
Es geht darum, dass die Betroffene bis Ende September 2011 einen Minijob als Haushaltshilfe hatte, bei dem sie die Sozialversicherungen nicht selbst gezahlt hat. Aus diesem Grund musste sie sich natürlich in regelmäßigen Abstänbden bei der Dame im Jobcenter vorstellen.
Das nächte Mal, so steht es auf dem Blatt, dass sie von der Sachbearbeiterin erhalten hat, hätte sie eine Einladung für Februar 2012 erhalten.
Nun hat sie zum ersten Oktober einen zweiten Job gefunden, arbeitet nun mehr und zahl ihre Versicherungen selbst. Sie arbeitet 60 Std. im Monta.
Nun bekommt sie einen heute einen Brief und soll sich am Donnerstag um 12 Uhr im Jobcenter vorstellen wegen ihrer beruflichen Situation.
Kann mir einer hier sagen, warum der Termin vergeben wurde und warum so kurzfristig?
Wir haben bereits probiert bei dem Sachbearbeiter, der übrigens ein neuer ist, anzurufen, aber ohne Erfolg.
Ich habe nun gedacht, das sich hier vielleicht jemand damit auskennt und was dazu sagen kann.
Danke für eure Antworten.
Schönen Gruß
Termine beim Jobcenter WICHTIG
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Beitrag von lilibili - 14.11.11 - 16:27 Uhr
Beitrag von melanie021984 - 14.11.11 - 18:54 Uhr
Hallo
da Sie nun mal Leistungen erhält ist Sie auch Verpflichtet den Terminen nachzukommen. Ich gehe davon aus das sie mit 60std im Monat nicht aus dem Leistungsbezug raus kommt. Und Sie muss nunmal alles Unternehmen um aus dem Leistungsbezug rauszukommen.
Es kann also gut sein das die Sachbearbeiterin vielleicht etwas für Sie hat wo Sie keine Leistungen mehr braucht. Und ja bei uns hier gibt es auch kurzfristige Termine, es kann auch sein das Sie wegen der neuen Tätigkeit mit Ihr sprechen will.
Mir wurde mal gesagt das diese Texte standart sind mit "berufliche Situation" und so.
Beitrag von lilibili - 14.11.11 - 19:10 Uhr
Vielen Dank für die Antwort.
Das heißt also, dass sie weiterhin alle drei Monate geladen wird, bis sie Vollzeitbeschäftigte arbeitet, verstehe. Wir haben gedacht, dass mit Leuten, die die Sozialversicherung selbst entrichten, anders verfahren wird. Ist nämlich auch bisschen blöd drei Tage vorher einen Termin zu bekommen, wenn man arbeiten muss und dann auch noch um 12 Uhr. Da wäre früh oder am späten Nachmittag etwas günstiger gewesen.
Kann man wohl nix machen.
Beitrag von melanie021984 - 14.11.11 - 19:16 Uhr
Wenn Sie an dem Tag arbeiten muss, vielleicht morgen nochmal die SB versuchen zu erreichen und mitteilen das man arbeiten muss, vielleicht kann Sie den Termin verschieben.
Es ist verschieden jeder SB handelt da anders.
Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 19:32 Uhr
"Das heißt also, dass sie weiterhin alle drei Monate geladen wird, bis sie Vollzeitbeschäftigte arbeitet"
Nicht unbedingt und es stimmt, wenn jemand sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, WIRD durchaus anders verfahren. Wenn sie z.B. allein erziehende Mutter ist und mit 30 Std. an ihre Zumutkarkeitsgrenze kommt, dann kann es durchaus sein, dass man das alles erst mal so laufen lässt und erst in einem Jahr noch mal schaut.
Beitrag von lilibili - 14.11.11 - 19:37 Uhr
Danke für die Antwort.
Oh je, verstehe. Also am Besten ist, sie versucht da mal früh anzurufen auch wegen der Uhrzeit am Donnerstag, vielleicht bekommt sie einen früheren Termin.
Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 19:33 Uhr
"Kann man wohl nix machen."
Doch. Anrufen, hinweisen, dass man in der Probezeit ist und arbeiten muss und um einen neuen Termin bitten.
Beitrag von sassi31 - 14.11.11 - 19:37 Uhr
Die Leute sollen aber arbeiten, um ihren gesamten Lebensunterhalt zu verdienen und nicht nur, um ihre Sozialversicherungsbeiträge selber bezahlen zu können.
Ich würde weiterhin versuchen, den Termin zu verschieben. Fragen ist schließlich immer erlaubt.
Beitrag von lilibili - 14.11.11 - 19:42 Uhr
Das ist schon klar, ich selbst arbeite auch auf Vollzeit wenn ich nicht grad in MuSchu bin, aber sie ist ja schon bemüht zu arbeiten. Mehr Erfolg als die 60 Std. hatte sie leider noch nicht.
Beitrag von sassi31 - 14.11.11 - 19:44 Uhr
Aber das ist doch schon mal ein guter Anfang.
Eine Freundin und meine Schwester dürfen bzw. durften auch dauernd beim Jobcenter antanzen, weil sie keine VZ-Beschäftigung haben und müssen/mussten auch immer Bewerbungen nachweisen. Allerdings sind die hier wohl eh anders drauf, als zum Beispiel in der Arge bei k.w.d..
