zeugnis, bitte mal "bewerten"

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Beitrag von milimi123 - 14.11.11 - 18:36 Uhr

hallo zusammen

ich wüßte mal gerne was ihr von dieser bescheinigung haltet!

danke im voraus.

Arbeitsbescheinigung

Frau x, geboren am xxxx2, war vom 10.03. – 11.05.2011 in meinem Geschäft im Rhein-Center in Köln-Weiden als Aushilfe tätig.

Die dänische Firma NOA NOA steht für individuelle Damenmode für die selbstbewusste Frau.

Frau x war für folgende Arbeitsgebiete zuständig:

- Beratung der Kunden
- Annahme und Prüfung von Warenlieferungen
- Einsortieren und Pflege der Ware
- Dekoration
- Nachbestellen von Ware aus unserem Geschäft in Aachen
- Kassiervorgänge (Registrierkasse)

Frau x ist eine zuverlässige, engagierte, verantwortungsvolle und serviceorientierte Mitarbeiterin. Im Umgang mit Kunden war sie stets freundlich und zuvorkommend, ihren Arbeitskolleginnen gegenüber stets korrekt.

Frau x hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Aufgrund von Umstrukturierungen mussten wir Frau x zum 11.05.2011 kündigen. Wir bedauern dies sehr und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute.

Beitrag von witch71 - 14.11.11 - 18:50 Uhr

"Im Umgang mit Kunden war sie stets freundlich und zuvorkommend, ihren Arbeitskolleginnen gegenüber stets korrekt."

Die Arbeitskolleginnen werden erwähnt, die Vorgesetzte(n) nicht. Das weist darauf hin, dass es hier Probleme gab.

Ansonsten ist das insgesamt eine 2, wenn ich richtig liege. Kommt mir nur irgendwie ein wenig kurz vor, aber ich bin auch nicht ganz aktuell im Thema.

Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 19:27 Uhr

"Ansonsten ist das insgesamt eine 2, wenn ich richtig liege."

#rofl

Hast du beruflich mit Arbeitszeugnissen zu tun?

Beitrag von witch71 - 15.11.11 - 08:39 Uhr

Neenee, das wär ja n Ding ;-)

"Im Umgang mit Kunden war sie stets freundlich und zuvorkommend" Solche Floskeln meinte ich, da hatten wir mal diese Steigerungsformen. Motz nich, ich hab ja geschrieben, dass das nur geraten ist. :-D

Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 19:26 Uhr

Die Dame hat wohl gestohlen/Geld unterschlagen und sich mit dem Chef in ungehöriger Weise angelegt.

Hinweise dafür:

1. Das Wort "Arbeitsbescheinigung"
2. Das ungerade Ausscheidedatum spricht für eine fristlose Kündigung.
3. Die Worte "ehrlich, pünktlich, fleißig", die in ein Verkaufszeugnis rein MÜSSEN, wenn alles in Ordnung war, fehlen.
4. Der Vorgesetzte wird nicht erwähnt.

Beitrag von delfinchen - 14.11.11 - 20:33 Uhr

Würde ich auch so lesen - auch wenn ich mit Arbeitszeugnissen im engeren Sinne nichts zu tun habe.

LG

Beitrag von snowwhite1974 - 15.11.11 - 10:10 Uhr

1. Das Wort "Arbeitsbescheinigung"

Das Wort ist üblich bei kurzfristigen Bechäftigungen, besonders bei Aushilfen. Wenn du 2 Monate lang 2x die Woche als 400 Euro Jobberin kommst, hast Du kaum Aussicht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Vermutlich hat der Vorgesetzte sie noch nicht mal zu Gesicht bekommen nach der Einstellung.

Und ob ein Filialleiter sich einen Riesenkopp macht bei der Ausstellung einer Bescheinigung für ne Aushilfe, der er wahrscheinlich grad mal nen Gefallen tun wollte, bleibt dahingestellt. Da gleich Unterschlagung rauszulesen, halte ich für etwas überzogen.

Beitrag von king.with.deckchair - 15.11.11 - 12:11 Uhr

"Da gleich Unterschlagung rauszulesen, halte ich für etwas überzogen."

Ich habe nicht aus dem Wort "Arbeitsbescheinigung" die Unterschlagung "herausgelesen".

Beitrag von milimi123 - 17.11.11 - 10:44 Uhr

hallo!

danke für deine antwort. ich habe nun einige änderungswünsche angegeben, am ausscheidedatum kann sie wohl nichts ändern, es war eine fristgerechte kündigung innerhalb der probezeit eines befristeten vertrages.

die worte ehrlich, pünktlich und fleißig, lassen sich doch in teilen auch in den worten engagiert, zuverlässig finden. einzig ehrlich würde ich dann noch einsetzen?!

der vorgesetzte wird nun auch erwähnt. und es wird nun auch zeugnis heißen.

hättest du weiterhin die vermutung, dass ich ihr den laden ausgeräumt habe?

m.

Beitrag von twins - 14.11.11 - 19:39 Uhr

Hi, Note zwei würde ich sagen.

Vollen Zufriedenheit....Note zwei
Vollsten Zufriedenheit ....Note eins

Bist du in den genannten Aufgabengebieten eingenverantwortlich tätig? Sollte notiert werden.

Kg
Lisa

Beitrag von king.with.deckchair - 14.11.11 - 20:24 Uhr

Auch an dich die Frage: Beruflich damit zu tun? Ich hoffe doch nicht.

Beitrag von witch71 - 15.11.11 - 08:42 Uhr

Heisst das, dass auch diese Floskeln nichtig sind, wenn das Zeugnis nur so von Hinweisen auf Diebstahl und Problemen mit den Vorgesetzten strotzt?

Vielleicht sollte ich meine letzten Zeugnisse auch mal jemandem zeigen, ich dachte eigentlich, die wären okay. :-D

Beitrag von hausbauer-hh - 15.11.11 - 10:20 Uhr

"...und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft alles Gute. "

...denn hier hat sie nicht gut abgeschnitten....

Positiv wäre hier :"...und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft WEITERHIN alles Gute."

So wie es jetzt ist, steht das nicht für eine Zufriedenheit.

Beitrag von nordlaender - 15.11.11 - 23:18 Uhr

Das ist kein gutes Zeunis.

Die Bezeichnung Arbeitsbescheinigung ist unüblich, korrekt heißt es Arbeitszeugnis.

Verhalten zum Vorgesetzten fehlt komplett

Beurteilung vollen Zufriedenheit = 3 (in Schulnoten)
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit wäre 1
zu unserer vollsten Zufriedenheit wäre 2

Aufgrund der Kürze (Die auch in der kurzen Dienstzeit begründet sein könnte) und der recht pauschalen, lieblosen Schlußfloskel insgesamt eine 3 bis 3-.