Unterhalt: Muss mein Freund weniger zahlen wenn wir zusammen ziehen?

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Beitrag von moneypenny79 - 14.11.11 - 21:04 Uhr

Hallo,

mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen.
Ich bekomme Unterhalt von meinem Ex für unsere Tochter und für mich.

Mein Freund zahlt Unterhalt für Sohn und Exfrau.

Wenn wir zusammen ziehen entfällt der Unterhalt von meinem Ex an mich wegen Eheähnlicher Gemeinschaft, so viel ist klar.

Aber muss mein Freund dann auch weniger an seine Ex zahlen, weil er dann quasi für mich "einsteht"?

Danke und Grüße.

Beitrag von seikon - 14.11.11 - 21:06 Uhr

Solange ihr kein eigenes Kind habt, das du betreust nicht. Die Tatsache dass ihr zusammen lebt ändert nichts an der Unterhaltshöhe, die dein Freund an seine Ex zahlen muss.

Das würde sich eben nur ändern, wenn ihr ein gemeinsames Kind bekommen würdet. Dann würde zunächst das vorhandene Geld auf die Kinder aufgeteilt werden. Wäre dann noch Geld über, dann würde das auf euch Mütter aufgeteilt werden.

Beitrag von moneypenny79 - 14.11.11 - 21:09 Uhr

sehr prompt sehr verständlich. vielen dank.

finde das nur so dämlich, weil der gesetzgeber ja offensichtlich davon ausgeht dass er für mich aufkommt und ich ja somit auf finanzielle unterstützung vom ex verzichten kann, mein freund dann also vom gleichen geld ex und kind und dann auch noch mich unterstützen soll..
sehr logisch.

;-) trotzdem danke.

Beitrag von ina_bunny - 14.11.11 - 21:45 Uhr

Der Gesetzgeber geht auch davon aus das du dich selbst finanzieren kannst/solltest oder wie auch immer.

Warum bekommst du noch Unterhalt? Dachte das bekommt man nur bis das Kind 3 Jahre alt ist?

LG Ina

Beitrag von wasteline - 15.11.11 - 19:41 Uhr

Warum soll er Dich unterstützen? Du kannst Dir einen Job suchen und so den fehlenden Unterhalt von Deinem Ex finanziell auffangen.

Beitrag von senior666 - 14.11.11 - 21:17 Uhr

dein EX darf für dich noch mindestens 1 Jahr weiter zahlen denn erst dann seitd ihr eine "gefestigte" Gemeinschaft ansonsten siehe Seikon

Beitrag von comapo - 14.11.11 - 21:49 Uhr

Kommt ganz darauf an, was es für ein Unterhalt ist:

Betreuungsunterhalt wird fällig, bis das Kind 3 Jahre alt ist, egal wie die TO lebt.
Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung fällig.
Ehegattenunterhalt so wie er ausgeurteilt wurde, ggf. dann bei gefestigter Beziehung früher beendet. Dafür ist nicht nur das Zusammenleben maßgebend, sondern wie lange die Beziehung schon andauert und welche anderen Faktoren für eine gefestigte Beziehung sprechen.

Gleiches gilt für die Ex vom LG. Warum bekommt sie Unterhalt, welche Gründe gibt es, den herunterzufahren, bzw. auf Null zu bringen.

Dazu müsste man in beiden Fällen wissen, wie alt die Kinder sind.

LG

Beitrag von senior666 - 14.11.11 - 21:52 Uhr

Unterhalt ist immer wieder ein geniales Thema!

Beitrag von comapo - 15.11.11 - 22:06 Uhr

Absolut! Irgendwo mit müssen sich ja auch Anwälte ihr Geld verdienen :)

Beitrag von cybergirlsh - 15.11.11 - 04:19 Uhr

mit pech darf er vielleicht sogar noch mehr für sein kind zahlen, da du mit anrechnet wirst bzw sich sein selbstbehalt verringert weil ihr zusammenwohnt!! also nochmal gut überlegen, es geht euch ne menge geld flöten!!

Beitrag von thea21 - 15.11.11 - 07:57 Uhr

Warum antwortest du, wenn du so null Ahnung hast? Warum verteilst du hier falsche Infos?

Beitrag von king.with.deckchair - 15.11.11 - 08:11 Uhr

Tut sie das? Ich denke: Nein.

"Die oben genannten Sätze verringern sich, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Wenn der neue Partner voll erwerbstätig ist, kann eine Verringerung der Selbstbehaltssätze um ca. 25 % in Betracht kommen."

http://www.anwalt-scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt.php

Nun hat sie hier wohl kein Erwerbs- aber doch Einkommen. Andere Quellen nennen nicht explizit das Erwerbseinkommen des Partners, das zur Verringerung des Selbstbehalts führen kann, sondern lediglich das gemeinsame Wirtschaften und eigenes Einkommen des/der neuen Partners/Partnerin.

Beitrag von thea21 - 15.11.11 - 08:17 Uhr

Verringert sich der Selbstbehalt IMMER?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.11.11 - 10:01 Uhr

Hallo

DAs ist so niht ganz richtig. Der Selbstbehalt KANN sich verringern, wenn er nur den Mindestunterhalt zahlt.

Zahlt er aber laut Tabelle, ist es völlig egal, o er mit jemanden zusammen wohnt oder nicht.

Bianca

Beitrag von thea21 - 15.11.11 - 10:23 Uhr

Danke!

Beitrag von sarahg0709 - 15.11.11 - 09:42 Uhr

Hallo,

wieso falsche Info?

Das ist genau richtig. Denn er spart sich durch den Zusammenzug mit der Freundin Kosten.

Und das kann u.U. beim Selbstbehalt berücksichtigt werden, besonders, wenn er nur den Mindestunterhalt leistet.

LG

Beitrag von comapo - 15.11.11 - 22:09 Uhr

Nein, nur dann, wenn nicht der Mindestunterhalt geleistet wird und dann auch nur, wenn das gerichtlich ausgeurteilt wird.

So weit, dass Zusammenleben grundsätzlich den Selbstbehalt mindert, sind wir Gott sei Dank noch nicht!

LG

Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.11.11 - 09:54 Uhr

Hallo

Dann könnte man ja auch sagen, das der Unterhalt sich verringert, wenn die mutter mit jemanden zusammenzieht. Sie hat ja dann auch weniger Kosten.

Bianca

Beitrag von cybergirlsh - 15.11.11 - 15:21 Uhr

wenn man selber keine ahnung hat, dann lieber mal den mund halten!! ich weiß wovon ich rede... leben selber in so einer situation!!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.11.11 - 19:49 Uhr

Dann wird es so sein, das dei Mann nichmal den Mindestunterhalt zahlen kann. denn dann kann der Selbstbehalz heragesetzt werden