zu befristetem Arbeitsvertrag und Kündigung

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Beitrag von whitewitch - 14.11.11 - 21:12 Uhr

In meinem befristeten Arbeitsvertrag stehen Kündigungsfristen. Nun habe ich seit 01.11.2011 eine Verlängerung des bisherigen Arbeitsvertrages der am 31.10.2011 endete bekommen. Ebenfalls befristet bis 31.10.2012. Nun meine Frage, ist der Verlängerungsvertrag ein neuer eigenständiger Vertrag, welche die Kündigungsfristen erheblich beeinflussen würde. Sollte dies so sein dann hätte ich zwei Tage Kündigungsfrist innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigungsdauer. Über eine aufklärende Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Beitrag von sassi31 - 15.11.11 - 15:38 Uhr

***Sollte dies so sein dann hätte ich zwei Tage Kündigungsfrist innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigungsdauer. ***

Falls dieser Satz drauf abzielt, ob du eine erneute Probezeit hast, dann kann ich das mit einem klaren Nein beantworten.

Grundsätzlich knüpft eine Vertragsverlängerung an einen bereits vorhandenen Vertrag an, so dass die Bedingungen in der Regel gleich bleiben. Außer, es wurden mit der Verlängerung Zusatzvereinbarungen getroffen.

Beitrag von whitewitch - 15.11.11 - 17:18 Uhr

Danke für die Antwort, hatte mich heute bezüglich dessen auch schlau gemacht und es ist kein neuer Arbeitsvertrag im eigentlichen Sinne, da der Neue an den Alten anknüpft, somit sind es vier Wochen zum 15ten oder Monatsende.

Danke

LG Andrea