Wie muss Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber während Elternzeit angemeldet werden

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Beitrag von krumelkeks - 15.11.11 - 00:36 Uhr

Guten... ahhm... Morgen!

Ich bin derzeit in Elternzeit und möchte in ein paar Wochen, wenn das 2. Elternzeitjahr beginnt, gerne bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.

Weiß jemand, wie das dann bei den Behörden gemeldet wird?
Das ich die Elterngeldstelle benachrichtigen muss ist klar, aber wie ist es mit der Lohnsteuerklasse, insbesondere wegen der Umstellung der Lohnsteuerkarten?! Wissen die Chefs, wie sie das ganze behördlich melden müssen? Ich vermute ich muss die Lst- Karte von meinem regulären Betrieb anfordern?!? Wie siehts aus mit der Krankenkasse?

Ich habe damals, als ich EZ beantragt habe von meinem Chef ein OK bekommen potentiell für einen anderen AG in TZ tätig zu werden, da er selbst mir keinen TZ- Job anbieten kann. Was meint ihr, ist ein 400,- Euro Job damit auch OK? Ist ja eigentlich nicht wirklich Teilzeit?! Natürlich werde ich ihn schriftlich informieren, dass er ggf. sein Veto einlagen kann aber wäre das ein relevanter Grund für einen Einspruch seinerseits?

Danke schon im Voraus

Lg krumelkeks

Beitrag von susannea - 15.11.11 - 07:48 Uhr

"Das ich die Elterngeldstelle benachrichtigen muss ist klar, aber wie ist es mit der Lohnsteuerklasse, insbesondere wegen der Umstellung der Lohnsteuerkarten?! Wissen die Chefs, wie sie das ganze behördlich melden müssen? Ich vermute ich muss die Lst- Karte von meinem regulären Betrieb anfordern?!? Wie siehts aus mit der Krankenkasse?"

Wieso willst du die Elterngeldstelle benachrichtigen, das ist für die vollkommen uninteressant, da ja das Elterngeld rum ist (es sei denn du bist alleinerziehend).

Du musst vorher deinen Chef um Erlaubnis fragen und du brauchst eine Steuerkarte, der Rest kommt über den neuen AG.