Gesetzestext "Sozialverhalten" bei Asperger Autismus

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Beitrag von ashaka - 15.11.11 - 11:45 Uhr

Hallo ihr Lieben,
Kinder, die Asperger Autismus haben, sind bezüglich des fehlenden bzw. unzureichenden Sozialverhaltens gehandicapt. Frage: Gibt es einen Gesetzestext, der festlegt, inwieweit solche Kinder Vergünstigungen im schulischen Bereich bekommen können? Ich meine, so etwas schon mal gehört zu haben.

Die Schulnoten setzen sich ja - gerade auf weiterführenden Schulen - nicht nur aus der fachlichen Kompetenz, sondern auch das Sozialverhalten wird mit in die Zeugnisnote einbezogen. Da können diese Kinder nur scheitern.

Mein Sohn ist Asperger Autist. Er ist - fachlich - ein sehr guter Schüler, d.h. Tests, Arbeiten, alleine für sich arbeiten, tadellos, ein sehr guter Schüler, aber Gruppenarbeit, eben das gesamte soziale Miteinander, beherrscht er nur unzureichend. Die Schule, auf die er geht, will ihn aber so bewerten wie Kinder ohne Handicap bzw. ist mein Eindruck, aus den Gesprächen mit den Lehrern, daß sie meinen, sie könnten ein "normales" Kind aus ihm machen und ich habe immer den Eindruck, wenn ich den Lehrern versuche, klar zu machen, daß das nie der Fall sein wird, daß sie das nicht akzeptieren wollen. Ich vertrete die Interessen meines Kindes und möchte natürlich auch, daß er alle Chancen bekommt, die er bekommen kann, und ich meine seine Therapeutin hätte damals gesagt, daß diese Kinder ein Recht auf Vergünstigungen haben, weil sie ja gar nicht in der Lage sind, diese Dinge wie ein "normales" Kind zu händeln. Und nun suche ich nach einem Gesetzestext, der diese Thematik genau festschreibt. Weiß jemand, wo ich das finden kann? Wenn ja, bitte gebt mir die Info. Ich bin Euch sehr dankbar dafür.

Liebe Grüße
Ashaka

Beitrag von ungeheuerlich - 15.11.11 - 12:07 Uhr

Hallo,

naja "Vergünstigungen" sind das nicht ;-), aber es gibt einen Nachteilsausgleich, diesen mußt Du bei der beantragen.

Mein Sohn ist ebenfalls Asperger Autist und wir haben diesen vor ein paar Wochen gestellt.

Kannst ja mal googlen.

LG

Kerstin

Beitrag von ashaka - 15.11.11 - 12:18 Uhr

Hallo Kerstin,
... diesen mußt Du bei der beantragen. Bei wem??? :-)

Vielleicht kannst Du mir das noch bitte schreiben.

Ich danke Dir.
LG
Ashaka

Beitrag von ungeheuerlich - 15.11.11 - 12:30 Uhr

Oh man, das kommt davon wenn man 2 Sachen gleichzeitig macht :-).

Direkt bei der Schule.

LG

Kerstin

Beitrag von ninna68 - 15.11.11 - 14:29 Uhr

Hallo,

das ist wohl von Bzundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt:

für Berlin hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/sopaed_vo.pdf?start&ts=1300173162&file=sopaed_vo.pdf

LG Ninna