Hallo,
es geht um die Tochter meiner Freundin.
Die Kleine ist grad 3 und ihre Großmutter väterlicher seits ist vor gut 1 Mon. gestorben.
Sie kannte die Frau nicht (nur 1 x gesehen) hat auch keinen großen Kontakt mehr zum Vater des Kindes.
Nun ist es so, das der Vater und seine Schwester das Erbe ablehnen weil dabei Schulden raus kommen und das wohl nicht zu knapp.
Daraufhin schrieb er ihr sie bekomme demnächst nen Brief vom Amtsgericht seiner Region und muss dann bestätigen das sie das Erbe auch für das Kind ablehnt damit die Schulden nicht darauf über gehen weil es ja wohl so ist. Allerdings schrieb er auch sie müsse dann zu einem Notar, das kostet doch aber bestimmt gut Geld oder??? Muss sie das zahlen? Geht das nicht ohne Notar einfach mit ner Unterschrift das sie im Namen des Kindes als Erziehungsberechtigte verzichtet????
LG
Kennt sich jemand mit Ebrecht und Erbe für Kinder ablehnen aus???
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Beitrag von unicorns - 15.11.11 - 16:57 Uhr
Beitrag von sonne.hannover - 15.11.11 - 16:59 Uhr
Nein, das geht nicht einfach so. Dafür muss sie zum Notar und dort unterschreiben, alles Weitere wird von dort veranlasst. Das kostet jetzt auch nicht die Welt, maximal 20,00 €, das wird ja wohl noch gehen.
Beitrag von misses_b - 15.11.11 - 17:16 Uhr
Hallo!
Nein, Sie muß NICHT zum Notar, man kann das direkt beim Amtsgericht Abt. für Nachlassangelegnheiten regeln.
Allerdings müssen Du UND dein Mann beide dort aufschlagen, es werden beide Unterschriften benötigt.
Es kostet 20,-- €.
WAs ich nicht verstehe, Dein Mann hätte Dich zu seinem Ausschalgungstermin mitnehmen können. Egal wie viele Menschen dort erscheinen um ein Erbe auszuschlagen, es kostet immer nur 20,-- €.
Gruß
misses_b
die das Gleiche für ihren Sohn im letzten Jahr machen durfte und sich über diese 20,-- € sehr geärgert hat!
Beitrag von misses_b - 15.11.11 - 17:18 Uhr
Sorry, hatte nicht richtig gelsen. Betrifft ja nicht Dich sonden eine Freundin.
Für sie gilt aber das Gleiche.
Beitrag von unicorns - 15.11.11 - 18:06 Uhr
Ja, aber wie auch da steht hat sie kaum Kontakt zum Kindsvater! Zudem liegen 400km dazwischen.
Ist ja nett das er aber soweit mitdenkt und die Schulden nicht seinem Kind überlässt (Unterhalt zahlt er nämlich nicht)
LG
Beitrag von whitewitch - 15.11.11 - 17:24 Uhr
Mit dem Brief zum zuständigen Amtsgericht und eine Erklärung abgeben, das man das Erbe ausschlägt. Es reicht wenn die sorgeberechtigte Mutter des Kindes hingeht, der Vater muss nicht dabei sein (falls große Distanzen bestehen). Zumindest war das hier bei uns in Berlin so, der Vater wohnt in Thüringen und kann nicht nach Berlin kommen.
Wir haben nichts bezahlt, die Dame meinte, dass es sein kann das wir eine Rechnung über 20 Euro bekommen, kam aber nie an.
Beitrag von sandra7.12.75 - 15.11.11 - 18:37 Uhr
Hallo
Mein Vater ist vor 2,5 Jahren gestorben und meine Geschwister und ich haben das Erbe ausgeschlagen.
Ich habe das dann auch für unsere Kinder gemacht und auch mein Mann mußte mit unterschreiben für die Kinder.Kostenpunkt waren auch so 20 Euro.
lg
