Hallo,
bin zur Zeit schwanger
. Leider betreibt eine Kollegin im Büro gerade super Mobbing. Momentan stört es mich eigentlich nicht, kann es relativ gelassen an mir abprallen lassen. Nun stellt sich mir aber die Frage, was passiert nach bzw. während meiner Elternzeit.
Wir sind ein ganz kleines Büro mit max. 4 Arbeitnehmern. Habe ich nach Beendigung der Elternzeit das Recht auf Weiterbeschäftigung oder könnte meine Chefin (aufgrund evtl. Bearbeitung durch meine "lieben" Kollegin) sagen, dass aufgrund des Kleinbetriebes, Sie mich nicht weiter beschäftigen kann?
Vielen Dank
Yvonne
Widereinstellung nach Elternzeit im Kleinbetrieb
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Beitrag von hymira - 15.11.11 - 21:18 Uhr
Beitrag von rosalia53 - 15.11.11 - 21:35 Uhr
Hallo,
ja, könnte Sie sagen.
LG
Beitrag von susannea - 15.11.11 - 22:32 Uhr
Wie kommst du denn darauf?
Geht natürlich nicht!
Beitrag von rosalia53 - 15.11.11 - 22:39 Uhr
Kleinbetriebe sind vom Kündigungsschutzgesetz ausgenommen.
Grüße
Beitrag von susannea - 15.11.11 - 22:42 Uhr
Trotzdem müssen sie sie erstmal weiter beschäftigen. Kündigen können sie ihr ja trotzdem erst nach der Elternzeit mit der entsprechenden Kündigungsfrist.
Beitrag von rosalia53 - 15.11.11 - 23:08 Uhr
Natürlich muss der Mutterschutz noch abgewartet werden..aber danach...besteht kein Recht auf Weiterbeschäftigung.
Grüße
Beitrag von susannea - 15.11.11 - 23:23 Uhr
Wieso Mutterschutz? Sie fragte, wie es nach der Elternzeit aussieht und da besteht bis zum Ende der Elternzeit auch Kündigungsschutz.
Sollte sie gleich nach dem Mutterschutz arbeiten, hat sie auch eh 4 Monate nach der Geburt Kündigungsschutz!
Das ist alles vollkommen egal, wie groß der Betrieb ist!
Beitrag von denis412 - 16.11.11 - 09:36 Uhr
das ist so nicht richtig! sie kann nur gekuendigt werden wenn der fortbestand des betriebes gefaehrdet ist und selbst da muss vorher das gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden. dann werden beide seiten gehoert. sicher sind kleinbetriebe nicht an das kschg gebunden aber an das mschg und das elternzeitgesetz trotzdem. wenn du also da nicht zu 100% fit bist lass es einfach.
Beitrag von susannea - 15.11.11 - 22:33 Uhr
Sie müssen dich erstmal beschäftigen, könnten dann aber natürlich am ersten Arbeitstag kündigen.
