Hallo,
wir sind ein eingetragener Bildungsverein, der sich hauptsächlich mit der Integration und Förderung von Familien mit Migrationhintergrund beschäftigt. Außerdem bieten wir Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung an. Nebenbei führen wir eine kleine Anlaufstelle für Mütter und Kleinkinder. Dort bekommen die Vorschulkinder in kleinen Gruppen Kleine Förderungen. Dazu gehört z.B. deutsche Bücher- oder Bilderbücher lesen und erzählen, Geschichten zuhören und erzählen, Anregung der Sprache durch gezielte Bearbeitung von Bildern, Zeichnungen etc.
Unser Ziel ist es, insbesondere die Probleme an den Wurzeln zu packen. Das Wichtigste ist somit die Mutter und der Vater. Denn wie heisst es so schön "Starke Eltern-starke Kinder"!
Da unser jetziger Platz nicht mehr ausreicht, schauen wir nach einem 2. Sitz insbesondere in sozialschwachen Orten.
Nun haben wir ein passenden Ladenlokal gefunden. Es ist groß genug und passt auch von der Lage her (viele Familien mit Migrationhintergrund).
Nun ist meine Frage, ich möchte gerne eine kleine Gruppe eröffnen, wo junge Mütter mit Migrationhintergrund oder ohne, hinkommen können. Dort könnte dann z.B. gefrühstückt werden, gebastelt,pädagogisch sinnvolle Gespräche etc. geführt werden. Nebenbei kann eine kleine Krabbelgruppe stattfinden. Ich möchte diese Frauen stärken und eine Anlaufstelle für Ihre Probleme und Anregungen sein.
An den anderen Tagen soll auch Nachhilfe stattfinden.
Ich habe viele Pläne in meinem Kopf, doch weiß ich nicht, wo ich mich hinwenden muss/kann.
Achso, zur Nebeninfo : Das Objekt hat 2 WC`s und einen Notausgang...
Was meint ihr, wo muss ich irgendetwas anmelden oder genehmigt bekommen???
Das wird alles unter dem Namen des Bildungsvereins laufen! Ich werde einen Teil sozusagen leiten/führen.
Falls es für euch wichtig ist: ich bin Studentin der Sozialen Arbeit und psychologische Beraterin. Mein Mann ist Lehrer. Außerdem haben wir eine angehende Kinderpflegerin.
Ich würde mich über eure Hilfe freuen!
LG
Wie müssen wir da vorgehen?
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Beitrag von wemissyou - 16.11.11 - 09:30 Uhr
Beitrag von hausbauer-hh - 16.11.11 - 09:34 Uhr
1. Zum Bauamt, ist die angestrebte Nutzung für dieses Objekts erlaubt? Muss evtl. eine Nutzungsänderung beantragt werden? Muss Euer Vorhaben beantragt werden? Altes Ladenlokal = Gaststätte?
2. Versicherungen über Ortswechsel informieren. Reicht die Haftpflicht oder was man so braucht noch aus?
