Hallo Ihr Lieben,
ich würde gern wissen wie es ist , wenn wir umziehen und ich aus diesen Grund meinen Job kündige.... angenommen ich finde vor Ablauf meiner EZ keinen neuen Job in meiner neuen Umgebung, habe ich dann ein Recht auf Arbeitslosengeld? Oder nicht, weil ich gekündigt habe?
Würde aus einer großen Stadt in ein anderes Bundesland ziehen, aber nicht sooo weit weg. Um zu meinem alten Job zu kommen, müsste ich ca. 30 Minuten mit dem Auto zum Zug fahren, von da aus ca. 30 Minuten und dann noch mal 15 Minuten zu Fuß. Ist wahrscheinlich alles noch zumutbar und im Rahmen oder?
Ich werde natürlich frühzeitig anfangen mir einen neuen Job zu suchen und möchte auch auf keinen Fall in meine alte Firma zurück. (es ist so unschöne Sachen passiert, weil ich Schwanger war) Erst Recht nicht übergangsweise bis ich was neues habe.... mein Chef ist sooo 
Also nur für den Notfall, würde ich Übergangsweise ALG oder ähnliches bekommen? Bin mir nicht ganz sicher, ob das Gehalt von meinem Mann für ALLE Kosten reicht. Habe mal so gerechnet, es reicht um alle laufenden Kosten zu decken, nur Geld für´s Essen fehlt dann noch.

Liebe Grüße
Anna
Job kündigen, umziehen, ALG???
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Beitrag von anna280278 - 16.11.11 - 10:46 Uhr
Beitrag von thea21 - 16.11.11 - 10:53 Uhr
<<<Oder nicht, weil ich gekündigt habe?>>>
Ganz genau, oder nicht!
Den Job lassen und bewerben, dann umziehen! alles andere tut man als erwachsener Mensch mit Vernatwortung nicht.
Beitrag von anna280278 - 16.11.11 - 11:01 Uhr
Eigentlich nicht, da hast Du Recht. Aber die Wohnung bei meinen Schwiegereltern wird zum März frei. 
Meine EZ endet im Juni. Eigentlich gehe ich davon aus einen neuen Job zu finden. Aber was wenn nicht? Solange bekomm ich meine Kinder nicht betreut um einen sooo langen Arbeitsweg zu haben.
Beitrag von silbermond65 - 16.11.11 - 11:16 Uhr
Solange bekomm ich meine Kinder nicht betreut um einen sooo langen Arbeitsweg zu haben.
Da ihr zu den Schwiegereltern zieht,könnten die doch mit einspringen.
Beitrag von anna280278 - 16.11.11 - 11:22 Uhr
Nee, die sind beide berufstätig.
Beitrag von susannea - 16.11.11 - 12:16 Uhr
Da du keine kompatiblen Betreuungszeiten hast, soltlest du ohen Sperre kündigen lassen. Sinnvoller wäre es aber, vorher schon zu suchen!
Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 14:34 Uhr
Hallo,
unter den Umständen bekommst du vss. eine Sperre. Der Arbeitsweg ist zumutbar. Evtl. bekommst du keine Sperre, wenn die Betreuung deiner Kinder nicht gewährleistet ist. Aber dann kannst du ansich auch keinen anderen Job annehmen und stehst dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
Gruß
Sassi
Beitrag von susannea - 16.11.11 - 16:05 Uhr
Wieso steht sie ihm nur eingeschränkt zur Verfügung, wenn sie nur eine Fahrtzeit von z.B. einer Stunde machen kann, es würde ja sogar reichen, wenn es die falschen Zeiten sind um eine Sperre zu umgehen!
Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 21:54 Uhr
Ja, das stimmt natürlich.
Beitrag von anna280278 - 16.11.11 - 17:06 Uhr
Die Betreuung ist ja gewährleistet, aber nur 8 Stunden. Ich arbeite 6 Stunden am Tag und mit 2 Stunden Fahrtzeit komme ich nicht hin, vorallem weil ich nie nach genau 6 Stunden den Stift fallen lasse, sondern immer noch mind. 15 Minuten länger arbeite.
Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 21:54 Uhr
Dann dürfte es eigentlich kein Problem mit der Arbeitsagentur geben.
