Bitte um Hilfe! Kindergeld bei verheiratetem Kind mit eigenem Kind!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von suse3009 - 16.11.11 - 10:50 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Kindergeld! Herausfinden möchte ich, ob mein Mann Anspruch darauf hat.

Folgender Fall:

Seit Anfang September macht mein Mann seinen Techniker. Vorher ausgelernter Beruf Dachdecker. Er wird am 30.11. 24 Jahre alt. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die am 06.12.2010 geboren wurde.

Er erhält Meisterbafög. Zuschuss vom Staat 311€, vom 06.09. - 05.11. monatlich 900,52€ Elterngeld. Also insgesamt 1.801,04 €

Da es ja bei Verheirateten keinen Anspruch mehr auf KiGe gibt, außer wenn der Ehegatte selber nicht genug verdient, wollte ich fragen, ob jemand die Grenze des Verdienstes (des Ehegatten) kennt?

Ich selber beziehe noch bis zum 05.12.2011 monatlich 946,52 Elterngeld. Wird davon eigentlich auch zur Berechnung der Freibetrag von 300€ abgezogen????

Und wie ist das ab 2012, wo es ja keine Einkommensgrenze mehr geben soll? Gilt dies auch für den Ehegatten, also für mich? Denn ab dem 06.12. werde ich bis zum 31.01.2012. erstmal wieder mein normales Gehalt bekommen. ca. 1.500€ netto im Dezember und 1.800€ im Januar 2012....

Ich erwarte am 06.12. die Kündigung zum 31.01. Von daher werde ich dann wohl erstmal ALG I beziehen!

Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, auch gerne wenn meine Fragen nur teilweise beantwortet werden können!!! ;-)

Danke!!!!

LG
Pia

Beitrag von vwpassat - 16.11.11 - 11:16 Uhr

Ich dachte immer, nach Abschluss einer Ausbildung ist Schluss mit Kindergeld.

Beitrag von suse3009 - 16.11.11 - 11:24 Uhr

Nein das auf keinen Fall. Wenn man das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine weiterführende Ausbildung macht oder studiert, hat man WIEDER Anspruch auf Kindergeld.

War bei mir genauso. Während der ersten Ausbildung habe ich KiGe erhalten, danach 1 Jahr im Beruf gearbeitet (Kindergeld-Pause). Anschließend Studium und wieder KiGe erhalten.....

Beitrag von sarahg0709 - 16.11.11 - 12:10 Uhr

Hallo,

wenn das "Kind" einen Jahresverdienst von mehr als 8.004 € hat entfällt das Kindergeld meines Wissens.

Vielleicht findest Du hier auch die Einkommensgrenzen für Ehegatten.

http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/kindergeld.html

LG

Beitrag von ujn1 - 16.11.11 - 13:05 Uhr

Hi Pia,

so genau kann man das nicht sagen, zumal es mit der neuen Rechtslage ab 2012 naturgemäß noch keine Erfahrungen geben kann.

Wäre Dein Mann unverheiratet, so wäre es ab 1.1.2012 klar: Er ist unter 25, ist in Ausbildung und übt keine "schädliche" Tätigkeit aus (das unterstelle ich jetzt einfach mal), also Kindergeld.

Da Ihr verheiratet seid, kommt als zusätzliche Bedingung dazu, dass Du ihm keinen Unterhalt schuldest, da die Pflicht des Ehegatten, für den Partner einzustehen, der staatlichen Unterstützung vorgeht.

D.h. man muss beurteilen, ob Du ihn durch Unterhaltszahlungen unterstützen könntest. Unterhaltsberechnungen sind nicht trivial, grob gesagt ist dazu von Deinem (Netto)Einkommen der Bedarf Eures gemeinsamen Kindes (z.B. nach der Düsseldorfer Tabelle) abzuziehen, unter Anrechung des anteiligen (hälftigen) Kindergeldbetrags für Euer Kind. Dann müssen Dir noch mindestens 1050€ verbleiben. Mit dem Einkommen im Januar liegst Du nach meiner Einschätzung sicher darüber.
Für die Zeit danach kommt es darauf an, was als Einkommen zählt und ob Du tatsächlich zum 31.1. gekündit wirst. Ich habe keine Ahnung, welche Einkommensarten bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden, das können durchaus andere sein als bei der noch bis Ende 2011 geltenden Regelung zum Kindergeld für volljährige Kinder.

LG

Beitrag von suse3009 - 16.11.11 - 19:20 Uhr

Ganz ganz lieben Dank. Jetzt versteh ich einiges mehr und die Infos aus dem Netz kann ich jetzt auch endlich zusammenknüpfen. Zum Beispiel Stichworte wie Mangelfall. Ich hab nur überall was von nicht mehr als 7680 € im Jahr gelesen und das ist ja nicht wirklich viel Geld um einen Mann, ein Kind und mich zu ernähren. Heißt aber auch, dass wir in diesem Jahr seit September bzw Schulbeginn Anrecht auf Kindergeld haben bzw mein Mann, richtig? Denn es sind ja im Moment lediglich 946,52 € Elterngeld die ich erhalte. Er macht übrigens seinen Techniker. Besten Dank nochmal!

Beitrag von ujn1 - 16.11.11 - 22:14 Uhr

Hi,

für 2011 kann ich Euch nur wenig Hoffnung auf Kindergeld machen. Die bis dieses Jahr geltende Grenze (ich meine es sind dieses Jahr 8004€ und nicht 7680€) ist nämlich eine Jahresgrenze, an die die Berechtigung zum Kindergeldbezug geknüpft ist. D.h. wenn er die Grenze überschreitet, was nach Deinen Zahlen der Fall ist, gibt es das ganze Jahr, vom 1.1. bis 31.12., kein Kindergeld.

LG

Beitrag von suse3009 - 17.11.11 - 08:06 Uhr

Mhhhh ja ehrlich???? Ich hab schon öfter gelesen, dass Meisterbafög nicht angerechnet wird und das Elterngeld hat doch A) den Freibetrag von 300€ und wurde ja auch nur lediglich für 2 Monate gezahlt. Die Kasse hat auf jeden Fall alle Bescheide eingefordert und einen Lohnnachweis für September und Oktober. Mein Mann geht einer geringfügigen Beschäftigung nach, verdient dort aber höchstens 200€ im Monat.

In den Monaten September und Oktober hat er gar nichts verdient. Da hilft jetzt wohl nur noch abwarten. Und hoffen, dass man danach den Durchblick hat....

Beitrag von suse3009 - 17.11.11 - 08:24 Uhr

Angenommen das Bafög wird hinzugerechnet, dann sind es

4 * 311€ = 1244 €

2 * (900,46-300 Freibetrag )= 1200,92 €

insgesamt 2.444,92 €

was man verdienen darf:

8004 / 12 = 667€

667 * 4 = 2668 €

Also würde er doch drunter liegen, wenn er bis zum Ende des Jahres auch nichts mehr in seinem Nebenjob verdienen würde.

LG
Pia

Beitrag von ujn1 - 17.11.11 - 08:57 Uhr

Hi Pia,

er wird aber wohl in den ersten 8 Monaten des Jahres auch was verdient haben, und um 900€ Elterngeld zu bekommen muss das mehr gewesen sein als die rund 6000€, die noch zum Freibetrag fehlen. Bafög wird übrigens, soweit ich weiß, nicht angerechnet.

Soweit mir bekannt wird hier in Jahresbeträgen gerechnet, d.h. wenn der Jahresbetrag von 8004€ überschritten wird, gibt's auch dann nichts, wenn der Verdienst in den Monaten, für die Kindergeld beantragt wird, anteilig darunter lag.

Aber eventuell sieht das die Familenkasse ja auch so wie Du und rechnet monatsweise. Mehr als ablehnen kann die Familienkasse den Antrag ja nicht.

LG

Beitrag von suse3009 - 17.11.11 - 09:21 Uhr

Hi,

das kann ich mir nicht vorstellen.

Anderes Beispiel: wenn sich jemand bis September in einer Ausbildung befindet und die 8.004 € hochgerechnet auf das Jahr nicht überschreiten würde, aber ab 01.09. fest angestellt wird und dann soviel Geld verdient, sodass die Jahresgrenze gesprengt würde, dann würde er ja vom 01.01.-31.08. KEIN Kindergeld erhalten.

Ein anderer macht eine Ausbildung/Schule bis 30.11. und verdient danach normal, sprengt die Jahresgrenze nicht und erhält dann KiGe????

Das wäre ja mehr als mies! Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen...

Beitrag von ujn1 - 17.11.11 - 22:51 Uhr

Hi,

Du hast Recht, meine Info war alte Rechtslage. Zwar spricht das Gesetz immer noch von Jahresbeträgen, aber in 2005 hat der Bundesfinanzhof in Deinem Sinne geurteilt. D.h. dass nur die Monate mit Kindergeldbezug (anteilig) herangezogen werden.

Aber ansonsten ist die Jahresgrenze wirklich hart und gnadenlos. Es gibt nur alles oder nichts. Das hat schon manche Eltern mit studierendem Nachwuchs kalt erwischt, wenn der nebenbei gejobbt hat. Plötzlich gab's im November noch eine Sonderzuwendung zu Weihnachten, der Filius hatte im Jahr in Summe 100€ mehr als die Freigrenze verdient, und Papa durfte 2000€ Kindergeld ans Finanzamt zurückzahlen.

Beim Bafög wird übrigens - hab ich grad nochmal nachgeschaut - nur der Zuschußanteil (d.h. der nicht rückzahlbare) gezählt, bei Studenten also z.B. 50%. Ich weiß nicht, wie hoch beim Meisterbafög der Zuschußanteil ist.
Also könnte das nach Deiner Abschätzung auch dieses Jahr was werden, falls Dein Einkommen nicht als zu hoch angesehen wird.

LG

Beitrag von suse3009 - 18.11.11 - 09:03 Uhr

Ganz lieben Dank für deine Mühe!

Beitrag von hauke-haien - 17.11.11 - 16:03 Uhr

Ihr bekommt Kindergeld bis eure Tochter 18 Jahre alt ist oder bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, längstens bis zum 25. Lebensjahr.

LG, H.H.

Beitrag von suse3009 - 18.11.11 - 14:55 Uhr

Besten Dank, aber es geht um das KiGe für meinen Mann. Für unsere Tochter erhalten wir natürlich bereits KiGe....