kann man das geld behalten? gehört nicht her her aber ich möchte in schwarz

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Beitrag von $$$$$$$$$ - 16.11.11 - 12:44 Uhr

hallo

ich habe eine neue stelle angefangen,habe diesen monat das erste mal geld überwiesen bekommen.und zwar meiner meinung nach viel zu viel ( habe noch keine abrechnung bekommen um nach zu sehen) aber für 1 1/2 monate oder lass es auch für zwei sein ist die summe zu hoch...(oder ich hab beim vorstellungsgespräch etwas falsch verstanden und die haben die summe als netto gemeint und nicht brutto)
muss ich das zurück geben auch wenn es nicht mein fehler ist??
es ist noch nix davon ausgegeben worden,weil ich nicht weiß was ich machen soll.

Beitrag von sussisorglos - 16.11.11 - 12:52 Uhr

Was steht in deinem Arbeitsvertrag, wannn wieviel Gehalt gezahlt wird. Anfang des Monats, Ende, Mitte, Höhe? Ansonsten, wenn zuviel gezahlt wird, musst du es zurückzahlen. Wird dann irgendwie einbehalten, zumindest kenne ich einen Fall so.

Beitrag von summersunny280 - 16.11.11 - 12:52 Uhr

Warte doch einfach ab bis du deine Abrechnung hast.
Und wenn du dann feststellst dass es doch ein Fehlerberechnung ist dann würde ich das zu 100% auch mitteilen.
Glaub mir ehrlichkeit währt am längsten .
Mir ist sowas auch schon mal passiert.
Und ich steckte in einem großen Gewissenskonflikt , wer weiß ob das nicht absicht war und man wird dadurch getestet...solche Gedanken spukten in meinem Kopf.
Ich hätte das Geld auch nicht mit Freude ausgeben können.

Beitrag von lavala - 16.11.11 - 12:53 Uhr

Hallo,

sollte die Überweisung zu hoch sein, kann das Geld zurückgefordert werde. Ich würde die Abrechnung abwarten und schauen, was man berechnet hat.

Beitrag von thea21 - 16.11.11 - 12:54 Uhr

Besitzt du einen Arbeitsvertrag?

Beitrag von $$$$$$$$$ - 16.11.11 - 14:23 Uhr

ja aber da steht keine summe,sondern nur das ich nach einer bestimmten gruppe bezahlt werde.und das die genaue summme der abrechnung zu entnehmen ist

Beitrag von susannea - 16.11.11 - 16:11 Uhr

Nahc was für einer Gruppe wirst du denn bezahlt, denn das kann man ja nachgucken im Netz ;)

Beitrag von emma-69 - 16.11.11 - 12:54 Uhr

Hallo,

a) Abrechnung abwarten
b) kann es sein, dass die Firma vom 15. bis zum 15. abrechnet?

(Das spräche auch dafür, da Du ja das Geld zur Monatsmitte erhalten hast.)
Dann hast Du mit der ersten Gehaltszahlung natürlich das 1,5 fache überwiesen bekommen.

emma

Beitrag von thea21 - 16.11.11 - 12:57 Uhr

Warum sollte sie das 1,5 fache erhalten haben?

Wird am 15. gezahlt und sie arbeitet seit dem 1. dort, wird am 15. (mit größter Wahrscheinlichkeit) der Zeitraum 1.-30. abgerechnet.

Fängt sie am 15. an, dann wird am nächsten 15. der Zeitraum 15.-30. abgerechnet!

Beitrag von $$$$$$$ - 16.11.11 - 14:25 Uhr

ja ich hab am 15.09 angefangen und hätte am 15.10 mein gehalt für den halben monat bekommen müssen.hab ich aber nicht...erst jetzt.quasifür 1 1/2 monate.für september und oktober.geld bekommen wir immer am 15ten.hab schon überlegt das die mir den ganzen monat bezahlt haben und nicht den halben....

Beitrag von thea21 - 16.11.11 - 14:30 Uhr

Warum sagst du sowas oben nicht dazu?

#augen

Beitrag von lisasimpson - 16.11.11 - 15:43 Uhr

wenn ihr immer zum 15. gehalt bekommt und du dann also jetzt das gehalt für
September (1/2 monat)
Oktober (1 monat) und
November (1 monat) bekommst, dann ist das jetzt gezahlte geld wohl das für 2,5 Monate-
haut das dann hin?!

Beitrag von mysterya - 16.11.11 - 14:04 Uhr

"Kann man das Geld behalten?"

Gegenfrage: Hast du es Dir erarbeitet?

>>>>>>> Nein

Darfst du es also behalten?

>>>>>>> Nein

Gefährdest du deinen Arbeitsplatz, wenn du es unrechtmäßig behältst?

>>>>>>> Ja

Was solltest Du also tun?

Richtig! 100 Punkte! Es zurück geben!

Beitrag von .roter.kussmund - 16.11.11 - 14:05 Uhr

ts.. so eine frage zu stellen...

Beitrag von $$$$$$$$$ - 16.11.11 - 14:33 Uhr

ja ich stellen solche fragen..und jetzt?

ich habe gegoogelt und da stand drin das man es behalten darf wenn man nachweisen kann das man es für bestimmte dinge ausgegeben wurde.

ich habe vor zehn jahren auch schon mal zuviel bekommen und musste es nicht zurück geben,weil es deren schuld war und das geld schon weg war.war zwar keine große summe wie jetzt aber trotzdem.

Beitrag von sternenschnee - 16.11.11 - 14:41 Uhr

Na dann hoffe ich ja mal,weil du schon vorher wusstest das es wohl zu viel war,es trotzdem behalten willst und am besten schnell ausgeben das du dann die letzten 2 Monate bei deinem neuen Arbeitgeber warst,ist dir wohl klar.
Wie kann man gleich auf einer neuen Arbeitsstelle schon so etwas erlauben wollen?In meinen Augen bist du das letzte,weil so etwas unerliches und dreistes habe ich ja noch nie erlebt.Hoffentlich gibt Urbia deinen richtigen Namen frei,da du das Geld ja vorsetzlisch ausgeben willst und meldet es dann bei deinem Arbeitgeber.
Ich weis,es wird leider nicht passieren,aber auch du wirst mal mit deinem Verhalten auf die Klappe fallen

Beitrag von twisterdister - 16.11.11 - 15:25 Uhr

" ich habe gegoogelt und da stand drin das man es behalten darf wenn man nachweisen kann das man es für bestimmte dinge ausgegeben wurde "
#rofl#rofl#rofl

Beitrag von kerstini - 16.11.11 - 15:31 Uhr

Man man man! Dich möchte ich auch nicht als Angestellten haben!

Anscheinend wurdest du grundlegend anders erzogen als ich!

Kerstin mit Ida #verliebt an der Hand und Madita, Leo & #stern im #herzlich

Beitrag von nick71 - 16.11.11 - 19:53 Uhr

"ich habe gegoogelt und da stand drin das man es behalten darf wenn man nachweisen kann das man es für bestimmte dinge ausgegeben wurde."

Erstens kann ich mir das absolut nicht vorstellen und zweitens möchtest du da doch sicher noch etwas länger arbeiten, oder?

Abgesehen davon, dass du dich in der Probezeit befindest, wird dein Arbeitgeber garaniert nicht begeistert sein, wenn du dir Geld einheimst, das dir nicht zusteht...möchtest du unter diesen Bedingungen weiter in der Firma beschäftigt sein?

Oder anders gefragt: Würdest du als Chef einem Mitarbeiter vertrauen können, der sich auf diese Art und Weise Geld "erschleicht"?

Beitrag von mhhh - 16.11.11 - 14:38 Uhr

Bei mir war auch ne umstellung von beamter und angestelltenverhältnis und die habne dann im 1. monate 2x überwiesen.
ich hab dann den monat danach halt nichts bekommen.

geschenkt bekommt man leider nichts im leben ;-)

Beitrag von urbani - 17.11.11 - 21:35 Uhr

Hallo,

als Angestellter bekommt man das Gehalt immer am Monatsende für den bereits gearbeiteten Monat und als Beamter bekommt man das Gehalt immer im voraus für den noch zu arbeitenden Monat. Daher habe ich auch - als ich verbeamtet wurde - direkt 2 Gehälter auf einmal bekommen. Aber jetzt eben immer im Voraus. Daher habe ich auch in den folgenden Monaten immer das Gehalt bekommt. Tatsächlich hatte ich dann einmal ein "doppeltes " Gehalt. :)

Beitrag von nick71 - 16.11.11 - 14:39 Uhr

"(oder ich hab beim vorstellungsgespräch etwas falsch verstanden und die haben die summe als netto gemeint und nicht brutto)"

Dass dir ein Nettolohn genannt wurde, kann ich mir fast nicht vorstellen...zumindest wäre das absolut unüblich. Dafür müsste dein bis dato potenzieller Arbeitgeber deine Steuerklasse gekannt und den Betrag ausgerechnet haben...sehr unwahrscheinlich also.

"muss ich das zurück geben auch wenn es nicht mein fehler ist??"

Wenn du tatsächlich zu viel Geld bekommen hast und das bemerkt wird, wirst du die Überzahlung selbstverständlich zurückgeben müssen bzw. wird sie dir beim nächsten Gehalt abgezogen. Ob das dein Fehler war oder nicht, ist unerheblich.

Beitrag von lichtenstein - 16.11.11 - 15:00 Uhr

Du hast doch sicher einen Vertrag in dem drinsteht, was Du verdienst????? Dann nimm den Betrag und geb ihn zusammen mit Deinen sonstigen Daten in einen Gehaltsrechner ein. Danach gehst Du zur Buchhaltung/Personalstelle/wem-auch-immer und holst Dir Deine Gehaltsabrechnung.

Sollte sich dabei herausstellen, dass es wirklich zu viel ist, sagst Du lieb Bescheid und der Betrag wird mit dem nächsten Gehalt verrechnet werden.

Beitrag von ashwini - 16.11.11 - 21:00 Uhr

Natürlich musst Du das Geld zurückgeben. Allein der Gedanke, es evtl behalten zu wollen, finde ich ziemlich verwerflich. Sowas nennt man Betrug.

Beitrag von parzifal - 17.11.11 - 12:52 Uhr

Du nennst das Betrug. Strafrechtlich ist es aber kein Betrug.