Als Rentner Studiengeb. für den Sohn ?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von mietze34817 - 16.11.11 - 13:36 Uhr

Hallo,

ich frage für meine Ma und deren Mann.

Er hat einen 25jährigen Sohn, der jetzt in OL studieren wird.
Meine Ma und ihr Mann sind bereits Rentner.

Beziehen beide die ges. Mindestrente und besitzen Eigentum.
Davon 2 vermietete Wohnungen.(sonst würde die Rente nicht reichen)
Sowie 2 Häuser. Die beiden leben getrennt. (nicht geschieden)

Er hat zu seinem Sohn seit langem keinen Kontakt.
Der Sohn lebt noch bei der Mutter. (Bald eine Studentenwohnung oä.)

Muss er für seinen Sohn die Studiengebühren übernehmen ?
ca. 400-600€ pro Semester ?

Warum bekommt er kein Bafög ?

Vielen Dank für eure Hilfe #winke

Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 14:28 Uhr

Hallo,

was hat der Sohn denn bisher gemacht? Hat er bereits eine Ausbildung?

Gruß
Sassi

Beitrag von mietze34817 - 16.11.11 - 14:47 Uhr

Hallo,

nein keine Ausbildung.
Er war ewig lang Waldorfschülder und hat das Abi dann nachgeholt.

Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 21:51 Uhr

Versteh ich nicht so ganz. Ich kenne keinen Waldorfschüler mit Abi, der dafür bis zum 25. Lebensjahr gebraucht hätte.

Grundsätzlich aber müssen die Eltern ihm die erste Ausbildung finanzieren.

Beitrag von mietze34817 - 17.11.11 - 07:56 Uhr

Warum er solange gebraucht hat.

Unentschlossen was er zu zun gedenke und keine lust zu arbeiten.
Er wird bestimmt die nächsten 10 Jahre studiern.

Mit 25 hatte ich schon Ausbildung + 7 Jahre Berufsleben.

Irgendwie schade dass es sowas gibt.
Naja.
Trotzdem danke für deine Antwort.

Beitrag von sassi31 - 17.11.11 - 13:44 Uhr

So weit ich weiß, muss er sich dann aber bemühen, seine Ausbildung zügig zu absolvieren. Der Vater muss mit Sicherheit nicht für ihn aufkommen, wenn er meint, er bummelt sich so durch und wechselt gar noch mehrmals das Studienfach.

Beitrag von manavgat - 16.11.11 - 14:30 Uhr

was bitte ist OL?

Gegenfrage, warum wollen die beiden den Sohn nicht unterhalten? Hat er Bafög beantragt, hat er einen Anspruch?

Gruß

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 16.11.11 - 14:32 Uhr

Vermutlich Oldenburg.

Beitrag von senior666 - 16.11.11 - 14:47 Uhr

OL = Oldenburg in Oldenburg, eine Stadt südwestlich HB (Bremen) in NDS (Niedersachsen)

Beitrag von mietze34817 - 16.11.11 - 14:53 Uhr

Er meinte er bekomme kein Bafög. Das versteh ich halt nicht warum nicht.

Seine hat kein Geld da sie noch nie so richtig Mutter garbeitet hat
.
Der Mann meiner Ma würde ja was dazugeben aber nicht alles das wär halt zuviel.
Der Sohn will auch keinen Kontakt. Kommt jetzt nur des Geldes wegen.
Das ist halt ärgerlich.

Mit 25. Nix gegen Waldorf. Naja gut doch vielleicht ein bischen.

Aber er ist echt verhätschelt worden.

Beitrag von hausbauer-hh - 16.11.11 - 16:34 Uhr

Der Sohn ist also ihm egal und umgekehrt?

Dann mal so: er muss gar nichts, bis der Sohnemann klagt oder irgendwas handfestes hat, dass er kein BaföG bekommt und dann wird genau gerechnet, was er kriegen kann. Wenn bei dem Vater nur ein Mindesteinkommen da ist, dann kann ihm auch nix abgezogen werden. Könnte für ihn sogar billiger werden ;)

Wie alt ist der Sohn? Weil bei 27 Jahren endet auch die Unterhaltsrechtmässigkeit...

Beitrag von mietze34817 - 17.11.11 - 07:46 Uhr

Danke für deine Antwort.

Der Sohn ist 25 Jahre alt.

Haben leider beide keinerlei Interessen.

Beitrag von .roter.kussmund - 16.11.11 - 19:25 Uhr

wenn der junge mann mittellos ist, so frage ich mich, wovon er seinen mtl. unterhalt bestreiten will.. und das dach überm kopf kostet ja auch noch etliches.

Beitrag von mietze34817 - 17.11.11 - 07:48 Uhr

Er wohnt noch bei der Mutter. Im Kinderzimmer..

Beitrag von seidenbast - 16.11.11 - 19:31 Uhr

Der Sohn muss Bafög beantragen. Sollte er kein Anrecht darauf haben oder nur teilweise Bafög bekommen aufgrund des Einkommens/Vermögens der Eltern, rechnet das Bafögamt bis auf den Cent genau aus, wer wie viel zu zahlen hat.

Ob und wie und wie oft Kontakt besteht, ist dabei allerdings wirklich kein Entscheidungsgrund, es ist der Sohn und wenn die finanzielle Lage es zulässt, muss der Vater für die Ausbildung aufkommen. Tut er das nicht, wird es eingeklagt durch's Bafögamt und dann wird es teurer.

Beitrag von hauke-haien - 17.11.11 - 13:04 Uhr

Sofern die Eltern nicht in der Lage sind ausreichenden Unterhalt zu zahlen, bekommt der Studierende ergänzend oder vollständig Bafög.
Da das Bafög nicht die Studiengebühren beinhaltet, muss der Studierende diese über einen Kredit finanzieren. Das ist mittlerweile durchaus üblich und viele Banken bieten da spezielle Modelle.

Wenn ich es richtig verstehe, reicht das Einkommen nicht für den Unterhalt (Mindestrente + ein bisschen Miete abzgl. Kosten). Der Besitz (Häuser) geht nicht in die Unterhaltsberechnung ein.

Ansonsten sehe ich es ein bisschen anders als viele hier: Wenn er nur wegen des Geldes wieder Kontakt zum Vater aufnimmt, da würde ich mich möglichst quer stellen. Es kann genauso gut Bafög und andere Hilfen (Wohngeld?) beantragen, jobben gehen oder Kredite aufnehmen. Schließlich wir er ja was haben vom Studium und dann bequem alles wieder zurückzahlen können. Dem Steuerzahler liegt er damit nicht auf der Tasche.

LG,
H.H.

Hier noch ein Link zum Thema Unterhalt und Studiengebühren
http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-904-studiengebuehren-unterhalt.php