Hallo,
ja wer kann mir da weiterhelfen?
Am 17.2 2011 kam meine Tochter zur Welt(etwas zu früh:) am 27.1 fing der Mutterschutz los. Nach ablauf der 8 Wochen nach der Geburt nahm ich mein beschäftigungsverhältnis mit reduzierter stundenzahl ( von 39,5 auf 15 Std )wieder auf.so wie wird das mit dem Weihnachtsgeld berechnet?
Ich bin Angestellte im öd.
Gehalt in vollzeit war ca 1400€ jetzt 651€ dazu kommt noch das Elterngeld aber das zählt ja nicht dazu.
Wie wird es berechnet?weiß das jemand?
Glg
Frage zum Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst und Erziehungsurlaub mit Teilzeitbeschäftigung
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Beitrag von miri28 - 16.11.11 - 21:33 Uhr
Beitrag von october - 16.11.11 - 21:42 Uhr
Hallo,
die Höhe der Jahressonderzahlung berechnet sich nach dem Durchschnitt der Monate Juli, August und September, also nach deinem Teilzeitgehalt. Der prozentuale Anteil richtet sich nach deiner Entgeltgruppe und nach deinem Wohnort (Ost oder West).
Die Zeit des Mutterschutzes ist dabei unschädlich , Elternzeit (ohne Entgelt) hattest du nicht.
Was die Jahressonderzahlung für einen Einfluss auf das Elterngeld hat, weiß ich leider nicht, könnte mir aber gut vorstellen, dass sie angerechnet wird.
LG
Beitrag von diana1101 - 16.11.11 - 22:12 Uhr
Hallo,
meine Tochter kam im Mai 2009 zur Welt. Im November 2009 bekam ich noch anteilig Weihnachtsgeld (Januar - Mitte April).
Angerechnet auf das Elterngeld wurde nichts.. hatte aber auch nichts an die Familienkasse weiter geleitet. Und aufgefordert wurde ich auch zu nichts.
Arbeite auch im öffentlich Dienst.
MfG Diana
Beitrag von ujn1 - 16.11.11 - 22:42 Uhr
Hi,
zur Höhe der Sonderzahlung kann ich keine Angaben machen, da das von zu vielen Faktoren abhängt (z.B. für wen Du tätig bist, welches Bundesland, ob der Tarifvertrag für die Gemeinden, Länder oder Bund gilt, tlw. wird noch nach Beschäftigungsbeginn unterschieden...). Da kannst Du Dich höchstens mal bei Eurer Personalvertretung schlau machen. In den meisten Fällen wird die Sonderzahlung basierend auf dem Teilzeitgehalt berechnet.
Bezüglich der Anrechnung auf das Elterngeld gilt jedoch immer: Da das 13. Monatsgehalt wie auch andere Sonderzahlungen i.d.R. nicht zur Durchschnittsbildung vor der Geburt mit herangezogen werden, dürfen sie auch bei der Berechnung nach der Geburt nicht mit in die Berechnung einfließen, aus der der Einkommensverlust berechnet wird.
LG
Beitrag von mami18052010 - 17.11.11 - 09:07 Uhr
Hm!
ich weiß nicht, obs da Unterschiede zwischen den Angestellten auf Bundes-Landes und Kommunenebene gibt!
Ich hab in meiner Elternzeit z.B. volles Weihnachtsgeld bekommen, obwohl ich im Juli/August/Septemeber 100% Elternzeit hatte. --- Ich arbeite auf Bundesebene!
