Hallo Foris,
nachzulesen hier:
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/481448/Ein-Vater-kaempft-um-seine-Kinder.html#commentformular
MfG krypa
Neue Dimension: Kindesentzug beschäftigt Bremer Staatsanwaltschaft
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Beitrag von krypa - 17.11.11 - 15:42 Uhr
Beitrag von karna.dalilah - 17.11.11 - 19:01 Uhr
Ich denke die Frage einer evt Bestrafung der Mutter beantwortet sich darin, dass es schwer ist eine Hauptbezugsperson zu bestrafen ohne dass die Kinder dadurch Nachteil erleiden.
Allerdings erschüttert mich , dass selbst betreuter Umgang so umgangen werden kann.
Man kann gespannt sein 
Karna
Beitrag von parzifal - 18.11.11 - 04:36 Uhr
"Ich denke die Frage einer evt Bestrafung der Mutter beantwortet sich darin, dass es schwer ist eine Hauptbezugsperson zu bestrafen ohne dass die Kinder dadurch Nachteil erleiden."
Wie meinst Du das? Wenn es darum gehen würde, dass die Mutter tatsächlich ins Gefängnis geht verstehe ich die Ansicht. Das ist doch aber ausgeschlossen.
Meinst Du also eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe? Wie werden dadurch die Kinder unzumutbar belastet.
parzifal
Beitrag von karna.dalilah - 18.11.11 - 10:36 Uhr
Ich meine die Gefängnisstrafe und Geldstrafe.
Muss Geld gezahlt werden-fehlt es letzten Endes wieder auch bei den Kindern.
UND manchen Frauen verschafft es neues Potenzial den Ex und Vater einen schweren Stand bei den Kindern zu verschaffen.
("Nein das kann ich dir nicht kaufen, bedank dich bei deinem Vater- wenn der nicht....")
Meinst ein Kind ist da loyal den Eltern gegenüber und realistisch?
Tut mir leid aus eigener Erfahrung weiss ich das Kinder (unbewußt) instrumentalisiert werden um dem Partner noch mal eins zu geben...
Wie man es sonst ahnden kann
kein Plan
Karna
Beitrag von parzifal - 18.11.11 - 10:44 Uhr
Wie schädigt die Bewährungsstrafe die Kinder? Das habe ich nicht verstanden.
Und auf die Geldstrafe sollte man verzichten, weil dadurch über 5 Ecken die Kinder geschädigt werden, weil die Mutter ja sonst sagen könnte "bedank Dich beim Vater"?
Sollte man dann nicht gänzlich auf Strafen für Mütter verzichten, damit die Kinder nicht die Leidtragenden sind? Weil über 5 Ecken die Kinder an der Strafe teilhaben könnten?
Ab welcher Staftat sollte das in Betracht kommen?
Fangen wir mal mit dem Maximaum an: Mord schließe ich mal aus. Da wäre ein Absehen von Strafe wohl deplaziert.
Bis zu welcher Strafhöhe sollte man die Mutter aber Freistellen von einer Strafe, damit die Kinder nichts "abbekommen"?
Was ist mit Familien, wenn der Vater in den Knast muss und dann die Familie kein/weniger Geld mehr zur Verfügung hat? Sollte man da auch den Vater verschonen? Damit es nicht die Kinder abbekommen?
parzifal
Beitrag von karna.dalilah - 18.11.11 - 11:07 Uhr
du hast ja Recht, nur sehe ich auch die indirekten Auswirkungen für die Kinder.
Zahlt Mama ihre Strafe bleibt weniger Geld für ALLE -auch die Kinder. (auch wenn Mama es verbockt hat)
Für den Vater kann das auch nach hinten gehen- was will er machen, wenn sein 12jähriges Kind sich umdreht und sagt ich will nie wieder mit dir mit....
Ich hatte lediglich Gefängnisstrafe und Geldstrafe gemeint.... schrieb ich auch
Bei der Bewährung hat es ja die Mutter in der Hand ob es zum Äußersten kommt...
Ich finde es in dem Falle sehr schwierig eine geeignete Form der Massreglung zu finden!
Im dem hier genannten Fall ist die Frau im Frauenhaus gewesen und ist anschließend in eine andere Stadt verzogen.
Wir wissen nicht ob die Frau einfach so ins Frauenhaus gegangen ist oder ob es dafür tatsächlich Gründe gab.
Niemand denuziert sich öffentlich selber!
In Fällen in denen die Mutter und /oder Kinder in Gefahr sind muss sie weiter die Möglichkeit haben sich und die Kinder straffrei zu schützen.
Das Jugendamt wußte ja Bescheid.
Nun fanden ja Umgänge statt. Da auch hier das Jugendamt die Hände im Spiel hatte, finde ich es unglaublich dass es nicht stattfindenden Umgangsterminen tatenlos zuschaut.
Es ist doch dazu da die Rechte und Bedürfnisse des Kindes zu schützen und durchzusetzen. Wie gesagt ich finde es schwierig geeignete Massreglungen zu finden.
Karna
Beitrag von an-mi - 17.11.11 - 23:06 Uhr
Ich wünsche dem Vater,das er endlich Recht bekommt und dieses auch durchgesetzt wird.
Beitrag von sternenschnee - 18.11.11 - 07:23 Uhr
Hallo,
ich wünsche dem Vater das er endlich etwas erreicht und das Selbstverständliche seine Kinder regelmäßig zu sehen,endlich erreicht.Ich kann das auch nicht nach voll ziehen das einem Vater jegliches Recht genommen wird,seine Kinder zu sehen und sie mit groß zu ziehen.
Da hier davon gesprochen wird,die Mutter Rechtlich dafür zu belangen,kann ich ebenfalls gut nach voll ziehen,weil ich glaube das die Mutter es anscheinend nicht anders begreift was sie da eigentlich dem Vater und auch den Kindern damit an tut.
Aber wenn es die Möglichkeit gibt,die Mutter Rechtlich dafür zu belangen,weil die Mutter dem Vater jegliches Recht genommen hat,würde ich mir auch wünschen,das sich umgekehrt auch endlich was tut und für das Kind Rechtliche Konsequenzen durch gesetzt werden können wenn der Vater sich weigert sich um sein Kind mit zu kümmern und auch finanziell dafür auf zu kommen.Mich stört es einfach,das solche Fälle wie diesen hier so hoch gebauscht werden und ach der Arme Vater,was ja auch richtig ist,aber wenn ein Kind Kontakt zum Vater haben möchte sich der Vater aber weigert und es auch schafft sich über Jahre vorm Unterhalt zu drücken,da sollte das Recht des Kindes auf der gleichen Stufe stehen dürfen wie das Recht eins Vaters.Das tut es aber leider nicht.Das Recht eines Vater wird höher bewertet und kann strafrechtlich verfolgt werden,das Recht des Kindes wird aber nicht so hoch bewertet wenn ein Vater sich weigert die Verantwortung zu übernehmen und auch den Unterhalt zu zahlen.
Beitrag von krypa - 18.11.11 - 08:03 Uhr
Hallo sternenschnee,
die Erwähnung eines Falles hier im Väterforum ist kein ''hochgebauscht''.
So wünschenswert evtl. Erzwingungsmapßnahmen gegen sich nicht kümmernde Eltern
sind, so wenig sinnvoll anwendar sind sie: es liegt in der Natur der Sache und ist nicht von Vätern verursacht, dass unwillige Eltern nicht dazu gezwungen werden können, sich um ihre Kinder (persönlich) zu kümmern.
Beispiele sind: Eltern können ihre Kinder zur Adoption freigeben und Frauen können sich ohnehin der Verantwortung für ungewollte Kinder entziehen.
Zudem ist die Verhinderung des Kindesumgangs mit dem getrenntlebenden Elternteil obenderein ein Ü b e r g r i f f (auf die nicht eigene Beziehung zum Kind).
Für Unterhaltspflichtverletzung gibt es schon längst einen eigenen Straftat-Paragrafen.
MfG krypa
Beitrag von parzifal - 18.11.11 - 10:56 Uhr
Bei so einem krassen Fall dies als "hochgebauscht" zu verunglimpfen ist schlichtweg schon fast eine Frechheit.
Sag dem Vater mal ins Gesicht er soll sich nicht so anstellen, immerhin gäbe es auch Väter die sich nicht kümmern wollen.
"würde ich mir auch wünschen,das sich umgekehrt auch endlich was tut und für das Kind Rechtliche Konsequenzen durch gesetzt werden können wenn der Vater sich weigert sich um sein Kind mit zu kümmern und auch finanziell dafür auf zu kommen."
Das hinkt doch gewaltig. Für dich ist wohl auch dasselbe freiwillig nicht das Haus zu verlassen wie Gefängnis bei dem man das nicht kann?
Solnage Du nicht mal fundamentale Unterschiede im Sachverhalt wahrnehmen und werten kannst solltest Du mit Vergleichen und "Hochbauschen" vorsichtiger umgehen.
Und was mich extrem wundert? Ist so gänzlich an Dir vorbeigegangen, dass Eltern schon lange dazu rechtlich gezwungen sind für ihr Kind finanziell aufzukommen? Diese rechtliche Konsequnez gibt es doch schon lange!!
Beitrag von sternenschnee - 18.11.11 - 11:11 Uhr
Ob du das jetzt als eine Frechheit siehst,bleibt dir überlassen.Es ging mir gar nicht so sehr darum ob der Fall selbst so aufgebauscht wird.
Und es ist nicht dein ernst das bei nicht zahlen des Unterhaltes man rechtliche Schritte einleiten kann.Soll ich darüber lachen?
Nein im ernst,weißt du eigentlich wie oft nicht gezahlt wird,auch nicht gezahlt werden will und wie oft sich die zu zahlenden drücken können und sie werden nicht bestraft?
Also bitte das ist doch blödsin,wenn gesagt wird auch da kann man rechtlich vor gehen.Wenn einer nichts hat und sich auch nicht bemüht um endlich zahlungsfähig zu werden,dem kann man leider gar nichts.Das ist einfach so und beweise mal jemanden das er mit Absicht nicht arbeiten will um den Unterhalt nicht zahlen zu müssen.
So,mir ging es um was ganz anderes.Und zwar kann man keinen zum Umgang zwingen leider und das stört mich.Auch das Kind hat ein Recht und das wird weniger gewertet als das Recht eines Vaters.Wenn ein Vater seine Kinder nicht sehen darf,was ich überhaupt nicht ok finde und ich hoffe er erreicht jetzt sein Ziel und bekommt endlich Hilfe,wird in der Gesellschaft laut aufgeschrien und jeder schreit das geht doch nicht.Was ist mit den Kindern die ihren Vater brauchen und die Väter wollen nicht?Klar man kann sie nicht zwingen,aber da wird noch längst nicht so aufgeschrien obwohl das Kind auch ein Recht hat.Wenn Mütter bestraft werden sollen,bei einer Umgangsverweigerung dann sollte man aber im gleichen Atemzug überlegen wie man auch bei der anderen Seite durch greifen/oder auch besser gesagt helfen könnte.Das wird leider viel zu oft hin genommen und das Kind hat das nach sehen.
Beitrag von parzifal - 18.11.11 - 11:43 Uhr
Es gibt aber nunmal die rechtlichen Konsequenzen. Da nützt auch Dein Abstreiten nichts.
Und die meisten zahlen doch Unterhalt. Mütter im Verhältnis im Übrigen seltener als Väter wenn Dir das unbekannt sein sollte.
Du versuchst hier krampfhaft einben krassen Misstand klein zu reden und schiebst dafür noch die Kinder vor.
Und seit wann in der Gesellschaft laut aufgeschrien wird wenn Väter schlecht behandelt werden ist doch Nonsens. Es fängt gerade an, dass man anfängt zu begreifen wie ungerecht es bisher ablief.
Hast Du vorher von dem Fall gewusst? Ist dieser Riesengroß durch Fernsehen und Presse gegangen? Mir war er nicht bekannt.
Du glaubst Väter würden bevorzugt behandelt. Und diesem Irrtum läufst Du blind hinterher.
Kein Vater ist bisher jemals bevorzugt behandelt worden. Diese Bevorzugung haben bisher nur Mütter innegehabt.
Di versuchst eine "Kinderrechtskarte" auszuspielen um den vorliegenden Fall kleinzureden. Und das ist unseriös.
Bring noch das Argument, dass solange es schlagende Väter gibt (das Mütter das genauso machen ist egal) sich erstmal darum gekümmert werden muss bevor man über kindesentziehende Mütter redet. Dann ist Deine Logikkette komplett.
Zeig nur mit dem Finger immer auf etwas anderes und versuch von den Mißständen abzulenken. Es ändert sich aber trotzdem nichts daran.
Versuch bitte nicht Dein Klischee hier unterzubringen, dass Väter nur Rechte und Mütter nur Pflichten hätten, wie gut es Vätern geht und wie schlecht Mütter, und die Gerichte einseitig auf Seiten der Väter stehen.
Mach doch für diese Thesen einen eigenen Thread auf um sie zu diskutieren.
Hier im Thread geht es doch um eine kindesentziehende Mutter die dies mit Gerichtshilfe auch bestens durchziehen konnte. Das ist so schlimm, dass hat nichts mit "Hochbauschen" zu tun.
Beitrag von sternenschnee - 18.11.11 - 11:55 Uhr
du hast es nicht begriffen und willst es auch nicht.Das ist aber bei dir öfters der Fall das du nur deine Argumente siehst und die der anderen nicht oder es verdrehst.so wie du es hier beschreibst habe ich es nie gemeint und du legst einem die Worte mit deinen Argumenten in den Mund.
Übrigens ja ich kenne diesen Fall,weil wenn man sich wirklich damit beschäftigt und damit aus einander setzt dann läuft einem auch dieser Fall vor die Füße
Beitrag von parzifal - 19.11.11 - 12:19 Uhr
Du siehst das Verhalten der Mutter also als sehr verwerflich an.
Deine Ausführungen auf falsches Verhalten von Vätern in ganz anderen Fällen war nur ein Hinweis der dir gerade auf der Seele lag aber nichts mit dem hier aufgeworfenen Problemen zu tun hatte.
Es wird selbstverständlich bei Problemen die Frauen und Mütter haben mindestens soviel wie bei Problemen von Männern bzw. Vätern aufgeschrien (eher sogar mehr, da diese Probleme viel mehr in der Gesellschaft diskutiert werden).
Und das mit dem "Hochbauschen" war gar nicht so gemeint und Du hast Dich da unglücklich ausgedrückt.
Habe ich es jetzt korrekt zusammengefasst?
Dann sind wir ja doch einer Meinung. Drück dich doch dann das nächste mal klarer aus und mische nicht Probleme ein die nichts mit dem Fall zu tun haben.
Beitrag von my-opinion - 18.11.11 - 14:40 Uhr
Hallo,
der größte Skandal ist doch das illegal Fakten geschaffen werden und die Frau dann von diesen Fakten vor Gericht profitiert.
Es ist gängige Praxis.
"„Der Senat verkennt nicht, dass die Kindesmutter diese Kontinuität ertrotzt hat...“
Diese Mutter hat eine vollschaden und der entscheidene Richter steht ihr in nichts nach.
Beitrag von krypa - 18.11.11 - 16:28 Uhr
Hallo my-opinion,
Du sagst es!
Einen euphemistischen Witz finde ich die Bezeichnung ''ertrotzt''. Sie hat sie sich per Faustrecht widerrechtlich angeeignet und das Kind quasi als Geisel genommen. Obendrein hat die Justiz dazu Beihilfe geleistet. M.E. hat die Mutter dadurch per se ihr Elternrecht verwirkt.
MfG krypa
Beitrag von zenturio - 18.11.11 - 19:23 Uhr
Über manche Urteile kann man sich nur wundern.
Da nutzt die Mutter ihren rechtlichen Vorteil aus, um eine Entfremdung zwischen Vater und Kindern herbeizuführen und erhält als Belohnung dafür das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Eine Entscheidung, die man dann auch noch mit ihrem Fehlverhalten begründet. Die Mutter hat dem Vater die Kinder entfremdet, deshalb bekommt sie jetzt das alleinige Sorgerecht und der Vater die Rechnung.
Wenn das keine Anleitung zum erfolgreichen Kindesentzug ist, weiß ich es auch nicht mehr.
Eigentlich ist es überflüssig, zu kommentieren, welcher Wert Vätern in diesem Land für das Wohl ihrer Kinder offensichtlich beigemessen wird.
Beitrag von sternenschnee - 18.11.11 - 19:58 Uhr
Hallo,
nur was ist jetzt die Lösung?Sie hat die Kinder entfremdet ganz klar und es ist mit nichts zu entschuldigen.Aber wie sieht jetzt hier die Lösung aus?
Die Kinder reagieren ja anscheinend schon sehr abweisend gegen über dem Vater,bis ein Bezug und enge Bindung wieder aufgebaut ist,das dauert.Die Kinder dort aus dem gewohnten Umfeld raus nehmen kann ja auch nicht wirklich von nutzen sein.Das schadet mehr als es nützt.In so einer Situation wie soll der Richter jetzt urteilen?
Gibt es überhaupt den richtigen Weg um die Kinder da irgendwie eingermasen heil raus zu bekommen?
Beitrag von zenturio - 18.11.11 - 21:38 Uhr
Die Frage ist m.E. nicht, wie jetzt HIER die Lösung aussieht. Das Kind ist im vorliegenden Falle sozusagen schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen und man kann nur noch Schadensbegrenzung betreiben, indem man mit viel Geduld und Sachverstand das Verhältnis zwischen den Kindern und dem Vater wiederherstellt. Aber dazu muss man der Mutter zunächst deutlich machen, dass es dazu keine Alternative gibt, was man bislang versäumt hat.
Lösungen für die Zukunft können nur darin bestehen, dass man es gar nicht erst zu einer Entfremdung kommen lässt. Die Entfremdung ist ein Instrument entziehender Eltern. Das ist bekannt, aber es wird nichts dagegen unternommen, bzw. erst dann wenn es zu spät ist. Es kann nicht sein, dass ein Gericht erst J a h r e nach Antragstellung durch den Vater zu der Erkenntnis gelangt, dass die Mutter ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, den Umgang zwischen Vater und Kind zu fördern. Es müssen viel schneller e r n s t h a f t e Konsequenzen für entziehende Eltern drohen und das erste ist der Entzug der elterlichen Sorge und ggf. Übertragung auf den anderen Elternteil.
Weiterhin kann es nicht angehen, dass ein Elternteil, der sein Recht auf Umgang mit seinem Kinde einfordert, das ihm verwehrt wird, eine derartige Kostenbelastung dafür erfährt, dass er in seiner Existenz bedroht ist und ggf. noch als Unterhaltsleister für das Kind ausfällt.
Beitrag von sternenschnee - 18.11.11 - 21:53 Uhr
Ich stimme dir in allem zu keine Frage.Das mit den Verfahren sehe ich auch so.Es dauert viel zu lange bis dem Vater vor Gericht Gehör verschafft wird.Ich sehe das oft bei den Verfahren hier,es zieht sich viel zu lange hinn.Frage habe ich noch.
Muss der Vater wenn er auf Umgang klagt die Kosten selber tragen?Wenn ja warum?Hat er nicht die Möglichkeit auf Proßezkostenbeihilfe?
Beitrag von zenturio - 19.11.11 - 17:49 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Es kann der Fall eintreten, dass ein Vater neben dem Unterhalt für seine Kinder noch den Betreuungsunterhalt für die Mutter tragen muss. Netto hat er dann mitunter erheblich weniger zur Verfügung als die Mutter, erhält im Gegensatz zu ihr aber keine Prozesskostenhilfe, da zur Berechnung seines Einkommens die Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt werden.
Beitrag von sternenschnee - 19.11.11 - 19:14 Uhr
Oh das ist ja heftig.Das wusste ich jetzt so genau nicht,weil ich dachte das die Unterhaltszahlung berücksichtigt werden.Er hat das Geld doch gar nicht,was er dann aber trotzdem angeben muss.
Beitrag von parzifal - 20.11.11 - 06:14 Uhr
Das wäre mir aber neu, dass zur Berechnung der PKH keinerlei Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden.
Beitrag von krypa - 19.11.11 - 12:49 Uhr
Hallo sternenschnee,
och, es gab schon Gerichte, die bei fortwährender Umgangsvereitlung der Mutter die elterliche Sorge entzogen haben.
Was jetzt mehr schadet, kann hier nicht festgestellt werden.
Bedenke, dass die Kinder im Moment kein Elternteil haben, das ihre seelische Integrität garantiert!
Zu bedenken ist außerdem, dass die Gerichte Beihilfe zu dieser Entfremdung geleistet haben.
Der 1. Schritt wäre also, der Mutter durch Androhung eines Sorgerechtsentzugs klarzumachen, dass es so nicht geht.
Der 2. Schritt wäre, die Kinder aus dem mütterlichen Haushalt herauszunehmen und evtl. zu Pflegeeltern, die in solchen Entfremdungsangelegenheiten Erfahrung/Wissen haben, zu geben.
Das weitere Vorgehen müsste dann fachpsychologisch begleitet werden.
Mfg krypa
Beitrag von .doctor-avalanche. - 22.11.11 - 11:10 Uhr
Aus Sicht des Vaters wie bei vielen Vätern in ähnlichen Fällen eine ganz ganz dicke Kröte.
Mir ist kein Fall bisher bekannt, bei dem eine Mutter aus Gründen des Kindesentzugs je wirklich nach den Gesetzbuch bestraft worden ist.
Bei Kindesentführungen/-entzug durch Väter sieht es dagegen ganz anders aus. Hier schlägt das Gesetz beim gleichen Sachverhalt unabarmherzig zu.
Aber losgelöst von den Rechten und der Schuld der Elternteile, wenn man sich NUR die Kinder anschaut (und deutsche Familiengerichte sollen eben, auch unter Vernachlässigung der Rechte von Eltern, ausschließlich das Kindeswohl im Auge haben), sind die Urteile des AG und des OLG nachvollziehbar.
Ein Rechtslaie würde vielleicht zu dem Schluss kommen, rein vom Gefühl, was gerecht wäre, dass die Mutter hart bestraft wird für das was sie dem Mann an seelischem Leid zugefügt hat und die Kinder eventuell ganz zum Vater gehen.
Aber wäre das im Sinne der Kinder?
