Kann Resturlaub zwischen MuSchu und Elternzeit genommen werden?

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Beitrag von fuxx - 17.11.11 - 16:30 Uhr

Hallo,

ich bin schwanger und versuche gerade die Elternzeit zu planen. Lt. Internetaussage steht mir bis zum Ende des MuSchu Urlaub zu:

"Ein Urlaubsanspruch besteht für die gesamte Zeit von Schwangerschaft und Mutterschutz. Nicht genommener Urlaub kann nach dem Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr beansprucht werden."

Mein MuSchu endet am 23.07.12, so dass ich somit anteilig ca. 17 Tage Urlaub für das Jahr 2012 habe.

Kann ich diesen Resturlaub direkt NACH dem MuSchu nehmen und die Elternzeit somit erst später antreten, oder muss die Elternzeit direkt nach dem MuSchu erfolgen und den Resturlaub feier ich dann ab, wenn ich wieder berufstätig bin??

Danke für Eure Hilfe

fuxx

Beitrag von zwillinge2005 - 17.11.11 - 16:37 Uhr

HAllo,

damit würdest Du auf einen Teil des Elterngeldes verzichten - es sei denn Dein Mann nimmt einen Teil Elterngeld - also mehr als die zwei Monate.

LG, Andrea

Beitrag von fuxx - 17.11.11 - 16:42 Uhr

Ah, danke für die Antwort. Wenn das so ist, lass ich es und nehme die 17 Tage Urlaub dann nach dem MuSchu.

Beitrag von zwillinge2005 - 17.11.11 - 16:53 Uhr

Hallo fuxx,

#kratz

Du meinst nach der Elternzeit, oder?

LG, Andrea

Beitrag von fuxx - 17.11.11 - 16:59 Uhr

Ach sorry, klar, nach der Elternzeit.

Was ich mich aber gerade frage: ich bin doch nicht verpflichtet die EZ direkt an den MuSchu anzuschließen, oder?
Könnte ich denn nicht für diese Resturlaubstage direkt nach dem MuSchu wieder zur Arbeit "Zurückkehren" - also nur auf dem Papier - den Urlaub nehmen und erst dann den MuSchu antreten?
Oder wird die EZ nur in den ersten 14 Lebensmonaten gewährt, denn durch meinen Vorschlag würde ich die EZ ja 17 Tage nach hinten schieben.

Beitrag von zwillinge2005 - 17.11.11 - 18:10 Uhr

Hallo,

auch diesesmal verwechselst Du Mutterschutz und Elternzeit.

Mutterschutz sind die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Dann kannst Du Elternzeit nehmen, musst Du aber nicht.

Ausserdem solltest Du zwischen Elternzeit (max. bis zum 3. Geburtstag des Kindes) und Elterngeldbezug unterscheiden.

Wenn Du kein Elterngeld haben willst, kannst Du Elternzeit nehmen, wann Du magst. Willst Du aber das bis zum 1. Geburtstag volles Elterngeld haben, macht es keinen Sinn erst den Urlaub zu nehmen - denn Elterngeld (wenn Nur Du Elterngeld beziehst) gibt es nur in den ersten 12 Monaten.

Anders, wenn man die Zeiten aufteilt - dann werden es max. 14 Monate - oder 2x7 Monate o.ä.

Dann geht vielleicht auch 4. bis 11. Monat o.ä. Aber warum gehst Du nicht erstmal in Elternzeit und sparst den Urlaub für "danach"?

LG, Andrea

Beitrag von fuxx - 18.11.11 - 08:32 Uhr

Mensch, ich bin aber auch blöd.
Ich hab das im Kopf nicht verwechselt, sondern nur hier auf dem "Papier".

Die eigentliche Überlegung, die hinter meiner Idee stand war folgende:

Wenn ich die Resturlaubstage sofort nach dem Muschu nehmen würde, dann wäre ich ja quasi ganz normal angestellt und würde für diese Zeit die vollen Bezüge bekommen. Denn da mein Partner parallel auch einen Monat EZ nehmen will, wäre der Gehaltseinbruch dann nicht ganz so groß.

Aber ich merke wohl, dass mein Gedankenganz nicht so ganz praktikabel ist.;-)

Beitrag von zwillinge2005 - 18.11.11 - 08:54 Uhr

Hallo fuxx,

wie genau wollt Ihr die Elternzeit denn aufteilen?

Elterngeldbezug geht immer nur nach Lebensmonaten!

Nur einen Monat Elternzeit durch den Partner (Mann) geht NICHT! Dann bekommt er KEIN Elterngeld. Er muss mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beziehen - die kann er aber ganz unabhängig von Dir oder parallel nehmen.

Wie lange willst Du denn insgesamt nicht arbeiten? Denn der "Gehaltseinbruch kommt spätestens, wenn das Elterngeld ausläuft. Dann habt Ihr doch sicher erst recht weniger, als zweimal Elterngeld, oder?

LG, Andrea

Beitrag von zwillinge2005 - 18.11.11 - 08:57 Uhr

Hallo fuxx,

hab noch was vergessen.

Es müsste schon funktionieren, dass Du 1.+2. Lebensmonat in Elternzeit gehst, dann den dritten Monat arbeitest (Urlaub) und dann die Monate 4-12 Elterngeld beziehst und Dein Mann drei Monate zwischen 1. und 14. Monat.

Solche Fragen kannst Du übrigends telefonisch bei der Elterngeldstelle beantworten lassen. Zumindest bei uns sind die sehr nett.

LG, Andrea

Beitrag von fuxx - 18.11.11 - 09:24 Uhr

Huhu,

der Plan ist folgender:

Ich gehe nach MuSchu dann in EZ für ca. 5-6 Monate (habe dann also 7-8 Monate Elterngeld verbraucht)
Mein Partner danach bis zum Ende des Elterngeldes UND zusätzlich noch den ersten Monat nach der Geburt. Ich komme somit auf 14 Monate insgesamt, das sollte hoffentlich passen.

Danke für den Tip mit der Elterngeldstelle!!

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:34 Uhr

Ja, das sollte passen. Aber gerade dann bietet sich Urlaub nach deiner Elternzeit ja an, weil ihr dann noch Zeit gemeinsam habt und einen fließenden Übergang.

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:33 Uhr

"Willst Du aber das bis zum 1. Geburtstag volles Elterngeld haben, macht es keinen Sinn erst den Urlaub zu nehmen - denn Elterngeld (wenn Nur Du Elterngeld beziehst) gibt es nur in den ersten 12 Monaten."

Auch das ist falsch, Elterngeld kann in den ersten 14 Monaten ausgezahlt werden. Es stehen einem 12 Moante zu (wenn man nicht alleinerziehend ist), diese sind bis auf die Monate des Mutterschutzes frei wählbar!

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 07:13 Uhr

Du kannst den Urlaub dazwischen nehmen, aber wie schon gesagt, wird das Geld angerechnet und ähnlich wie die Zeit des NMutterschutzes wird Urlaub dazwischen auch auf die länge mit angerechnet, die Elternzeit endet also zur selben Zeit wie ohne Urlaub. Deshalb ist es andersrum sinnvoller, den Urlaub an die Elternzeit anzuhängen!

Der AG ist übrigens auch nicht verpflichtet dem zuzustimmen!

Beitrag von fuxx - 18.11.11 - 08:34 Uhr

danke susannea, ich weiss, dass Du hier die Fachfrau zu diesem Thema bist;-)

Werde das dann wohl auch so machen - sofern der AG zustimmt, aber ich denke das wird er denn sonst bin ich ja noch eher weg also sowieso schon.

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:07 Uhr

Da sollte es mit der Zustimmung wenig Probleme geben, nur zwischen Mutterschutz und Elternzeit muss er keinesfalls zustimmen.

Sinn macht übrigens Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit dann, wenn es reicht um damit mehr als einen Lebensmonat, nämlich genau einen Lebensmonat und die Tage, die zu den ersten zwei Lebensmonaten fehlen, abzudecken.
Dann ist es auch möglich den Monat mit Elterngeld auszusetzen und stattdessen im 13. Lebensmonat noch Elterngeld zu beziehen!

Beitrag von jurbs - 17.11.11 - 18:07 Uhr

da der MuSchu ja schon Elternzeit ist (normalerweise) wäre das rausgeworfenes Geld... nimm ihn lieber direkt im Anschluß an die Elternzeit oder ggf später... ich durfte ihn übrigens vorziehen, musst mal nachfragen!

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 07:11 Uhr

Der MUtterschutz ist nicht die Elternzeit, wie kommt man auf so einen Blödsinn?!?

Beitrag von jurbs - 18.11.11 - 09:01 Uhr

die Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes, also im Mutterschutz

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:04 Uhr

Auch wenn du diesen Blödsinn mehrmals schreibt, wird er nciht richtiger.

Es ist und bleibt falsch!

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, ansonsten wäre ja die Anmeldung eine Woche nach der Geburt zu spät und es bestände keinAnspruch auf den AG-Zuschuss!

Ergo, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, lediglich die Zeit wird bei der Länge mit eingerechnet!

Beitrag von jurbs - 18.11.11 - 11:08 Uhr

also entschuldige Mal ....wenn ich für das 1. Jahr Elternzeit beantrage geht diese vom Tag der Geburt bis am Tag vor dem 1. Geburtstag! ob ich in dieser Zeit Mutterschutz habe zusätzlich ist völlig egal! warum sollte die Elternzeit später beginnen? das ist doch völliger Blödsinn!

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:31 Uhr

Nein, deine Überlegung ist Blödsinn!

Wie gesagt, die Argumente dagegen habe ich dir ja schon gebracht und die Länge hat ncihts damit zu tun, wann er beginnt!

Denn die Zeiten werden angerechnet, das stimmt, aber auch nichts weiter!

Und beginnen soltle sie später, weils so im Gesetz steht!

Siehe dazu BEEG §16:
"Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet."

Also wohl besser noch mal ein bisschen Gesetzestext lesen oder noch besser den Mund halten, wenn man keine Ahnung hat!

Beitrag von jurbs - 18.11.11 - 11:36 Uhr

wenn die Mutterschutzzeit angerechnet wird, ist das das selbe wie dass dies 2 Zeiträume sind, die parallel laufen! ich sage nichts anderes!

aber Dir macht es ja offenbar Spaß Spitzfindigkeiten zu suchen und dann andere in einem unverschämten Ton anzumachen, darum noch eine Bitte: antworte nie wieder auf eine Forenantwort von mir, Du nervt mich ungemein!

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 11:40 Uhr

Nein, das ist nicht das selbe, aus den erwähnten Gründen, da du sonst keinen Anspruch aufs Geld hättest usw.

Das ist in vielen Fällen wichtig, das es keine Elternzeit war!

Ja und was deine UNverschämtheiten hier angeht, antworte nie wieder auf Fragen, von denen du keine Ahnung hat, das nervt mich ungemein und wem ich antworte entscheide glücklicher Weise ich!

Entfällt ja aber auch, wenn du nicht solchen Blödsinn von dir gibst, der einfach nicht korrekt ist!

Beitrag von havanna0804 - 17.11.11 - 20:02 Uhr

Hat nichts mit dem Thema zu tun:

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Freue mich immer, wenn es mal wieder ein Mädel aus dem FoKiWuForum schafft:-)!

Ich wünsche Dir alles erdenklich Gute und viel Glück#klee.

LG Sandra

Beitrag von fuxx - 18.11.11 - 08:28 Uhr

Lieben Dank Sandra!!!!!