DINGEND !! Frage wegen Arbeitsvertrag !!!! Bzw...keiner ????

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von dora80 - 17.11.11 - 19:23 Uhr

Hallo Zusammen !!

Habe eine ganz wichtige Frage:

- Ich bin nach der Lehre übernommen worden. Und zwar 2007. Aber OHNE Schriftlichen Arbeitsvertrag.

- Wie sieht es denn mit den Kündigungsfristen aus ??

Anders als bei schriftlichen ?? Oder gibt es denn da keinen Unterschied ?

Vielen Lieben Dank !!!:-D

Beitrag von seikon - 17.11.11 - 19:26 Uhr

Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, dann gelten die gesetzlichen Regelungen.

Beitrag von dora80 - 17.11.11 - 20:01 Uhr

Danke Dir !!:-D

Beitrag von ujn1 - 17.11.11 - 23:46 Uhr

Hi,

grundsätzlich, wie schon oben geschrieben, gelten ohne vertragliche Regelung die gesetzlichen Kündigungsfristen aus § 622 BGB, also 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Eine Ausnahme gibt es dazu allerdings: Wenn in Deinem Betrieb verpflichtend ein Tarifvertrag gilt, oder wenn bei fehlender Tarifbindung, wie das so schön im Juristendeutsch heißt, der Tarifvertrag bei dem Arbeitgeber in betrieblicher Übung ständig angewandt wird, dann gelten die Regeln aus diesem Tarifvertrag.

LG

Beitrag von dora80 - 18.11.11 - 17:47 Uhr

Merci !! :-D