Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage.
Ich bekomme anfang März mein Baby. Ich würde gerne das Elternjahr nehmen dazu muss ich ja Elterngeld beantragen.
Nun ist meine Frage... was mache ich wenn mir aber schon nach 6 Monaten zu Hause die Decke aufn Kopf fällt, es alles gut läuft und der Vater das Kind einen Tag die Woche betreut?!
Darf ich dann einen Tag schon arbeiten gehen, obwohl ich noch in dem Elternjahr bin?
Wenn ja dann nur auf 400€ Basis oder?
Werde ich dadurch Nachteile haben wenn ich arbeite gehe? quasi ich weniger Elterngeld bekomme?....
Kennt sich jemand aus?
Liebste Grüße
Elternzeit und nebenbei arbeiten?
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Beitrag von engelmops - 17.11.11 - 19:30 Uhr
Beitrag von ida-calotta - 17.11.11 - 19:34 Uhr
Hallo!
Du darfst während der Elternzeit max. 30 Stunden/Woche arbeiten, wie viel du dabei verdienst ist egal. Allerdings wird dir im ersten Jahr des Elterngeldbezuges (falls du gesplittet haben solltest) jeder Euro angerechnet. Von jedem verdienten Euro bleiben dir ca. 33 Cent übrig. Es lohnt sich nicht wirklich arbeiten zu gehen wenn es dir ums Geld geht.
LG Ida
Beitrag von engelmops - 17.11.11 - 20:43 Uhr
ja sagen wir so, es geht mir mehr dann um die Frage,
ob ich im Nachteil wäre, wenn ich diesen einen Tag arbeite.
Wenn jetzt das Arbeitsamt sagt..also Sie arbeiten jetzt zusätzlich
einen Tag die Woche, dann bekommen Sie auch weniger
Elterngeld...
aber sowas machen die nicht oder??
lg
Beitrag von seikon - 17.11.11 - 20:50 Uhr
Doch sowas machen die. Wenn du während des Elterngeldbezuges im ersten Jahr Einkommen hast, dann verringert sich dein Elterngeld.
Beitrag von engelmops - 17.11.11 - 20:54 Uhr
auch wenn das unter 400€ sind? bzw wenns nur so 5 Stunden in der Woche sind?
Beitrag von emmy06 - 17.11.11 - 20:58 Uhr
Ja... jeder einzelne Euro!
Beitrag von lisasimpson - 17.11.11 - 21:37 Uhr
aber am ende ist es ja dann doch mehr als "nur" das elterngeld
beispiel: du hast 1800€ verdient und bekommst daher jetzt 1200€ EG.
6 monate später verdienst du 400€.
jetzt wird vom netto damals (1800€) das netto jetzt (400) abgezogen= 1400€ und von diesen 1400€ das neue elterngeld berechnet (=933€)
du hast dann also statt 1200€ "nur" eg 933+400= 1333€
Beitrag von zwillinge2005 - 18.11.11 - 09:20 Uhr
Hallo,
das Arbeitsamt hat nichts mit der Elterngeldzahlung zu tun. Es sei denn Du benatragst zusätzliche Lohnersatzleistungen.
LG, Andrea
Beitrag von jetteraake - 17.11.11 - 23:43 Uhr
Hallo,
in Elternzeit nebenbei arbeiten ist kein Problem - wenn du kein elterngeld mehr bekommst - dann müßtest du nur deinen Arbeitgeber fragen ob er dir einen 400 € Job anbieten kann oder ob du alternativ woanders arbeiten gehen kannst. Das ist dann Teilzeit bzw. geringfügig beschäftigt in Elternzeit - mach ich jetzt schon seit 4 Jahren. (wobei mein AG nr 1 mich in Elternzeit hat und ich bei AG Nr 2 auf Teilzeit angestellt bin bzw. bei beiden demnächst für 1 Jahr in Elternzeit)
Im 1. Jahr lohnt sich das eigentlich nur wenn du nur den Mindestsatz hat, also die 300 €, zu denen kannst du bis zu 30 stunden in der Woche dazuverdienen ohne das sie gekürzt werden.
Beim regulären Elterngeld wird jeder Euro angerechnet - und du bis verpflichtet das der Elterngeldstelle (nicht dem Arbeitsamt, es sei denn das ist bei euch die Elterngeldstelle) mitzuteilen.
Ach so und Elternzeit bzw. du nennst es Elternjahr kann man beim Arbeitgeber bis zu 3 Jahre beantragen - das ist völlig unabhängig vom Elterngeld.
Hoffe das dir das ein wenig geholfen hat.
LG Jette
