Das geht doch nicht, oder?

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Beitrag von bea20 - 17.11.11 - 20:32 Uhr

Hallo,

meine Mama arbeitet als 400€ Kraft in einer Bäckerei. Sie will dort unbedingt kündigen, weil es dort extrem schlimm ist. Nun ist es so, dass sie 100 ÜStd. hat und die Chefin mal meinte, sie kann das nur 1x im Jahr ausbezahlen. Jetzt hatte meine Mama 2 Vorstellungsgespräche, die beide gut gelaufen sind. Jetzt denkt sie aber, sie kann erst zum 31.01.12 gehen, weil sie ja sonst 100 Stunden umsonst gearbeitet hat. Achso, sie hat bereits schonmal dieses Jahr Überstd. ausbezahlt bekommen. Ich glaube nicht, dass das so einfach geht... Oder was meint ihr??

LG Bea

Beitrag von gelberblizz - 17.11.11 - 20:45 Uhr

Hallo,

also wenn eine 400,--€ Kraft Überstunden hat ist es Steuerhinterziehung!

Es darf monatlich nicht mehr als 400,--€ : Stundenlohn= max. Arbeitsstunden gearbeitet werden! Wenn die Arbeitsstunden überschritten werden, wird auch der steuerfreie Lohn von 400,-- € überschritten. Somit wäre Deine Mutter steuerpflichtig--- Wenn dies als Überstunden aufgeschrieben wird ist es nicht legal!
Bei uns wird es so gemacht dass es keine Stunden gibt!

Ich habe von jemanden schon gehört dass es bei denen in der Firma im Dez. eine Abrechnung gemacht wird. Wieviel im kompletten Jahr gearbeitet werden darf also 400,--€ : Stundenlohn x 12 Monate= xxx Stunden und wenn diese unterschritten werden, werden die "illegalen" Stunden bis zu der xxx Stundenzahl ausbezahlt und dies wäre dann auch legal. Bei uns in der Firma wird dies aber von der Lohnbuchhaltung nicht akzeptiert!

Beitrag von mullifinne - 18.11.11 - 09:25 Uhr

Das ist doch jkeine Steuerhinterziehung #kratz

Ich habe auch oft mehr als 400 Euro weil ich soviel gearbeitet habe.

Dann schiebe ich die Stunden eben vor mir her und wenn es dann einen Monat mal etwas ruhiger ist, kann ich mir meine " vorgearbeiteten Std. auszahlen lassen.

Beitrag von ploetschi - 18.11.11 - 14:19 Uhr

Hi,

natürlich ist es Steuerhinterziehung.

Überleg doch mal den Extremfall:

Ich arbeite 10 Jahre lang auf 400 Euro Basis. Leiste aber letztendlich jeden Monat doppelt so viele Stunden. Dann kann ich nach 10 Jahren zu meinem AG sagen, "so, die nächsten 10 Jahre bleib ich zu Hause, und du bezahlst mich schön weiter" !?! So spare ich dann 10 Jahre lang die Steuern, die ich auf das eigentlich doppelt so hohe EInkommen hätte bezahlen müssen. Und das soll keine Steuerhinterziehung sein?

Ich nehme mal an, dass der AG in o.g. Fall "nur" einmal im Jahr Überstunden ausbezahlt, weil eben (kenn mich hier aber nicht 100%ig aus) der AN einmal pro Jahr mehr verdienen darf, ohne es versteuern zu müssen.

LG
ploetschi

Beitrag von mimi584 - 20.11.11 - 13:35 Uhr

Soweit ich weiß, darf dein Gesamteinkommen pro Jahr nicht höher als 4800 Euro sein. Sollte dein Einkommen höher sein, muss dies versteuert werden und es müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sonst könnte ja jeder Arbeitnehmer auf 400 Euro Basis eingestellt werden und die restlichen Stunden, die für einen Vollzeitjob benötigt werden, werden ausbezahlt.
Ich denke, dass dein Arbeitgeber die Stunden ausbezahlen muss, dann aber sozialversicherungspflichtig!