kurz und knapp, das wäre nach der trennung :
ich : 950 Euro netto
Kindergeld : 368 Euro
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Mann verdient : 1700 netto mit SK 4 zur zeit
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was krieg ich vom mann ? vom amt ???
HILFE
was steht mir zu ??? krieg ich überhaupt was ??? kann mir trennung garnicht leisten ???
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Beitrag von dianaanni - 17.11.11 - 22:04 Uhr
Beitrag von kittythecat - 17.11.11 - 23:03 Uhr
Hallo,
grundsätzlich steht dir Kindesunterhalt für die Kinder zu, sofern es seine sind, was ich jetzt unterstelle. Dann steht dir auch Betreuungsunterhalt zu, weil dein jüngstes Kind noch unter 3 ist, sofern du mit deinem Gehalt deinen Bedarf nicht decken kannst.
Deine Angaben sind für eine Berechnung zu dünn. Ihr müsst ja beide aus der Lohnsteuerklasse raus, du bekommst dann die für AE, dein Mann wieder die I, zusätzlich fehlen auch die Angaben zu berufsbedingten Aufwendungen um dann ein bereinigtes Nettoeinkommen bestimmen zu können. Dadurch kann es passieren, dass er in der Düsseldorfer Tabelle schon wieder eine Stufe schlechter steht und nur zwei mal Kindesunterhalt nach Stufe 1 zahlen muss, sind so ca. 450,- wenn ich mich jetzt nicht gerade irre. Weitere Kinder, für die er zahlen muss hat er nicht, oder?
Wenn du den Betrag dann von seinem dann aktuellen Gehalt abziehst und dann noch über 1050,- (sein Selbstbehalt) bei ihm über bleiben, dann könntest du noch was bekommen, dein restlicher Anspruch fällt sonst dem Mangelfall anheim. Die Berechnung ist aber a) nicht ganz einfach, sofern du nicht eure Finanzen vollkommen (Altersvorsorge, in der Ehe aufgenommene Kredite etc.) hier offen legen willst...
Mit deinem Gehalt und dem KiUhalt wirst du wohl kaum ein Fall für ALG II, aber evtl für Wohngeld, da kenne ich nur leider die Einkommensgrenzen nicht.
Vg,
kitty
