ne Freundin von mir hat ein Arbeitszeugnis bekommen... ein satz bereitet ganz arge kopfzerbrechen. Der ordnung halber erwähnen wir, dass Frau.... stets pünkltich zuverlässig etc ist...
negativer kann doch ein arbeitszeugnis nicht sein. Darf er das wirklich so lassen?
darf der arbeitgeber/exarbeitergeber sowas?
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Beitrag von schwilis1 - 18.11.11 - 09:06 Uhr
Beitrag von marion2 - 18.11.11 - 09:57 Uhr
Hallo,
ein Zeugnis muss wohlwollend und positiv formuliert sein.
Die Formulierung wird zwar negativ ausgelegt, ist aber positiv formuliert.
Also darf der Arbeitgeber das Zeugnis so lassen.
Im Übrigen sollte man so ein Zeugnis immer im Gesamtkontext lesen. Die Feststellung, dass sie stets zuverlässig war, deutet darauf hin, dass es sich hier doch um eine positive Absicht des Arbeitgebers handeln KÖNNTE.
Gruß Marion
Beitrag von schwilis1 - 18.11.11 - 10:21 Uhr
sie hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und die Dame meinte dann, das zeugnis sei vernichtend...
und man merkt es auch... 20 000 Bewerbungen und immer nur Absagen...
Beitrag von sonne.hannover - 18.11.11 - 11:14 Uhr
hm, das liegt vielleicht nicht unbedingt ausschließlich an diesem Zeugnis, das bliebe zu überdenken.
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:13 Uhr
"Die Formulierung wird zwar negativ ausgelegt"
Wird sie nicht.
Beitrag von marion2 - 18.11.11 - 13:26 Uhr
Wird sie nicht?
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:30 Uhr
Nein.
Fehlt sie bei bestimmten Berufssparten ist wird DAS negativ ausgelegt.
http://www.gutefrage.net/frage/arbeitszeugnis-hilfe
Beitrag von marion2 - 18.11.11 - 13:41 Uhr

Ich persönlich glaube sowieso, dass so ein Zeugnis im Ganzen gelesen werden muss. Unabhängig von irgendwelchen Regularien.
Fehlende Formulierungen wie: "Wir wünschen alles Gute" würden mich viel eher stutzig machen als der Hinweis auf eine positive Eigenschaft.
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:52 Uhr
So sieht's aus.
Beitrag von cinderella2008 - 18.11.11 - 11:24 Uhr
Hallo,
sie sollte mit dem Zeugnis zu einem Anwalt gehen und das prüfen lassen. Hat eine Bekannte von mir auch gemacht. Der Ex-AG musste das Zeugnis ändern.
LG, Cinderella
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:07 Uhr
Ist die Freundin im Verkauf tätig gewesen?
Beitrag von schwilis1 - 18.11.11 - 18:18 Uhr
ja ist sie
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 18:47 Uhr
Dann guckst du, was ich dazu hier geschrieben und verlinkt habe. Kann ja sein, dass der Rest vom Zeugnis hundsmiserabel ist (oder ihre Bewerbungsunterlagen überhaupt) oder dass sie sich nun in anderen Bereichen bewirbt, wo es sich noch nicht herumgesprochen hat, dass bei einem Einzelhandelszeugnis diese Sätze rein müssen.
Deswegen auch der Zusatz "der guten Ordnung halber", damit klar ist, das wird nicht erwähnt, um wie bei anderen Zeugnissen das genaue Gegenteil auszusagen oder deutlich zu machen, dass außer den selbstverständlichen Standards nicht viel geleistet wurde. Stehen sie nämlich bei einer Verkäuferin NICHT drin, heißt das in aller Regel: Hat geklaut/unterschlagen.
Beitrag von schwilis1 - 18.11.11 - 21:42 Uhr
ich danke dir und werde den link weitergeben!
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:12 Uhr
Jemand, der keine Ahnung hat, KÖNNTE auf die Idee kommen, das Zeugnis sei schlecht.
Aber siehe auch:
"...der Ehrlichkeitsvermerk im Zeugnis eines im EH tätigen ist beruflich überlebenswichtig, der Zusatz "der Vollständigkeit halber" bzw. "der guten Form halber" die bestmögliche Formulierung."
http://www.bewerbung-forum.de/forum/viewtopic.php?highlight=view%3Dnext&t=8124
Heißt: Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit werden NORMALERWEISE nicht erwähnt. ABER: In ein Verkaufszeugnis oder dergleichen MÜSSEN sie rein.
Ich denke, der Misserfolg liegt nicht an dem Satz.
