Mann zieht 01.12. aus und Mietvertrag geht bis 29.02.

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Beitrag von svenjaneumann - 18.11.11 - 11:03 Uhr

Hallo,

mein Mann zieht aus unser gemeinsamen Wohnung aus. Wir trennen uns!
Jetzt haben wir die Wohnung gekündigt und wir müssen ja noch bis 29.02.2012 weiterhin miete zahlen.
Muss er mir dann auch die hälfte der Miete weiterhin bezahlen?
Ich unterschreibe nicht das ich dann alleinmieterin bin. Denn dann muss ich die Malerarbeiten etc. alleine übernehmen. Was soll ich machen?
Kann mir jemand helfen.
Einen Termin beim Anwalt habe ich mir schon besorgt.
Was steht mir dann an Geld zu?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß

Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 11:56 Uhr

natürlich muß er bis Mietzeitende die hälftige Miete zahlen.

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:00 Uhr

Tritt der Mann auch erst zum Mietende aus, oder wurde er schon vorher offiziell daraus entlassen?

Beitrag von svenjaneumann - 18.11.11 - 13:08 Uhr

Ich möchte das wir zusammen gehen. Ich werde nicht was unterschreiben wo er vorher raus kommt.
Dann muss ich alle Reperaturen/Malerarbeiten übernehmen. Da wäre ich schön blöd.
Nur was soll ich machen? Wo steht das er zahlen muss? Oder wird dann wieder gesagt das er so wenig verdient das er dann nicht zahlen kann. Dabei bin ich diejenige die weniger arbeitet wegen dem Kind. Bekomme ja auch nur 150 € Unterhalt für das Kind.
Puh...wird nicht einfach.
Er müsste 3 Monate noch zahlen. Wenn er dann die Miete nicht bezahlt fehlen mir 750 €. Dann sollte er aber auch die Wohung so herrichten wie der Vermieter das will. Dann kümmere ich mich nicht mehr darum. Gehe aber auch zum RA. Mal sehen was der sagt. Nur leider habe ich den Termin erst 29. und Mann unterschreibt Mietvertrag neue Whg. am 23. und ich am 22. und am 24. kommt Vermieter und sagt was gemacht werden muss bis zum 29.02.2012.
Und noch mehr Ideen????

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:14 Uhr

Mietvertrag ist Miketvertrag und explizit dieser Vertrag zwischen euch und dem Vermieter sagt aus: Vermeiter stellt bewohnbare Wohnung und IHR zahlt sie!

Da ihr beide drin steht, zahlt ihr beide.

Ist wie mit einem Kredit. Beide Kreditnehmer = beide haftbar!

Beitrag von badguy - 18.11.11 - 13:18 Uhr

Warum lasst ihr beide die Wohnung so lange leerstehen und zieht euch eine doppelte Verpflichtung über den Hals?

Beitrag von svenjaneumann - 18.11.11 - 13:32 Uhr

Wohnung steht nicht leer.
Wir wohnen noch drin. Also Mann zieht zum 01.12. aus und meine neue Whg. wird erst zum 16.02. frei. Ich muss die whg. bis 29.02. zahlen 100% und meine neue dann ab 16.02. zu 50%. Also müsste Mann bis 29.02. 50% der Miete übernehmen und daher doppelt zahlen.
Aber was soll ich machen wenn er das nicht will???
Er meint immer das ich ja wollte das er so schnell wie möglich auszieht. Und nu?

Beitrag von badguy - 18.11.11 - 14:42 Uhr

Juristisch gesehen seid ihr beide Mieter dieser Wohnung und haftet gemeinsam. Der Vermieter wird sich vermutlich erst mal an den halten, der die Wohnung nutzt und das wirst du sein. Wie willst du das regeln? Einfach nur die halbe Miete überweisen, mit halben Nebenkosten? Oder komplett zahlen und dir das Geld von deinem Partner zurück holen?

Wenn du deinen Mann unbedingt aus der Wohnung haben wolltest und er dir an der Stelle entgegen gekommen ist, wäre das für mich schon befremdlich, würdest du die halbe Miete verlangen. Ich würde mich an der Stelle ziemlich verarscht fühlen, ich hätte ja auch noch die neue Miete zu zahlen.

Wieso zahlst du die neue Wohnung ab dem 16.02. nur zu 50%? Wegen der Renovierungsphase, in der du dort noch nicht wohnst?

Beitrag von kittythecat - 18.11.11 - 14:13 Uhr

Hallo,

natürlich unterschreibst du da nichts, dass dein Noch-Mann aus dem Mietvertrag "rausdarf".

Gegenüber deinem Vermieter haftet ihr als Gesamtschuldner für die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses, genauso verhält es sich mit den Schönheitsreparaturen. Das klingt im ersten Moment natürlich danach, dass er auch bezahlen muss, heißt aber leider in allererster Linie, dass es dem Vermieter herzlich egal sein kann, wer von euch beiden wieviel bezahlt. Der Vermieter kann von jedem von euch die (komplette!) Miete fordern,, er darf sich dabei einfach aussuchen wen er von euch in Anspruch nimmt. Sollte es also dazu kommen, dass dein Vermieter nur von dir die ganze Zahlung fordert, dann musst du erstmal bezahlen und musst dich dann selbst mit deinem Noch-Mann darüber streiten, dass du das Geld wieder rein bekommst.

VG,

kitty

Beitrag von trullerbienchen - 18.11.11 - 15:54 Uhr

Dem vermieter ist es gelinde gesagt egal das einer auszieht. Er kann zu euch beiden kommen und die Miete verlangen. Wenn er nicht zahlt dann kann er sie ganz rechtens von dir verlangen, ggf. auch einklagen.