Hallo
mein Bruder hat heute seine fristlose Kündigung bekommen, weil er vor ein paar Tagen mit einem älteren Mann, der nicht von der Straße gehen wollte, einen Streit hatte. Der Ältere Mann hat meinen Bruder wohl beleidigt und er ist daraufhin ausgestiegen (er war mit dem Firmenfahrzeug unterwegs) und hat den Mann von der Straße geschoben auf den Gehweg. Der Mann hat wohl durch das Kennzeichen Anzeige gegen meinen Bruder erstattet, wegen Körperverletzung und Beleidigung. Kann sein Chef ihn auf Grund dessen wirklich die fristlose Kündigung aussprechen????
Viele Grüße
Kündigung wirksam obwohl mit arbeit gar nichts zu tun?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von susi1103 - 18.11.11 - 12:27 Uhr
Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 12:38 Uhr
der Chef darf weder fristlos noch fristgerecht kündigen!
Beitrag von mamavonyannick - 18.11.11 - 12:41 Uhr
Wieso nicht?
Beitrag von mamavonyannick - 18.11.11 - 12:43 Uhr
Ah, habs gefunden. Er darf fristlos kündigen aber nur mit vorheriger Anhörung des AN.
Strafbare Handlungen im Betrieb sind immer geeignet, eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Abmahnung zu rechtfertigen. Auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schweren Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Vor dem Ausspruch einer solchen Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anhören. Er hat den Arbeitnehmer über den erhobenen Vorwurf so unterrichten, dass dieser zum Vorwurf Stellung nehmen kann (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 -).
vg, m.
Beitrag von susi1103 - 18.11.11 - 12:59 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort!!
Beitrag von mamavonyannick - 18.11.11 - 12:41 Uhr
Hallo,
da der Chef ja nicht wirklich weiß, wie es abgelaufen ist, hört er erstmal "nur" "Körperverletzung und Beleidigung". Und ja, das rechtfertigt meines Erachtens eine fristlose Kündigung.
Hat dein Bruder denn Zeugen für sein Handeln?
Grundsätzlich würde ich versuchen, ein Gespräch mit dem Chef zu bekommen und die Sachlage darzulegen. Ist das nicht möglich und fühlt er sich zu unrecht behandelt, dann muss er Kündigungschutzklage einreichen. Aber wie gesagt: Ohne Zeugen - schwierig.
vg, m.
Beitrag von mamavonyannick - 18.11.11 - 12:44 Uhr
Schau dir nochmal die Quelle oben an. Hat er deinen Bruder vorher angehört?
vg, m.
Beitrag von nick71 - 18.11.11 - 13:06 Uhr
"Der Ältere Mann hat meinen Bruder wohl beleidigt und er ist daraufhin ausgestiegen (er war mit dem Firmenfahrzeug unterwegs) und hat den Mann von der Straße geschoben auf den Gehweg."
Dass das mit der Arbeit nichts zu tun hat, siehst du m.E. falsch...der Vorfall ist ja offensichtlich während der Arbeitszeit passiert bzw. war dein Bruder währenddessen zumindest mit einem Firmenfahrzeug unterwegs, und ich kann ich mir durchaus vorstellen, dass unter diesen Umständen eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Es ist ja nun auch nicht gerade ein Renommee für einen Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter in Ausübung seiner Tätigkeit durch tätliche Angriffe und Beleidigungen auffällt.
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:16 Uhr
"Kann sein Chef ihn auf Grund dessen wirklich die fristlose Kündigung aussprechen???"
Unter Umständen sicherlich. Schließlich schadet er dem Ansehen der Firma ganz massiv mit seinem Verhalten und es könnte sogar sein, dass man hier noch nicht mal mehr abmahmen muss (vielleicht ist dein impulsiver Bruder ja schon abgemahnt worden wegen ähnlichen Dingen).
Fazit: Ich denke schon, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, so einen weiter für die Firma fahren zu lassen.
"Der Ältere Mann hat meinen Bruder wohl beleidigt und er ist daraufhin ausgestiegen"
Jau, Bauer, Badehose und so....
Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:45 Uhr
Nein. Kann er nicht.
Sollte er in dem Verfahren verurteilt werden, dann schon.
Ich würde die Sache einer Fachanwältin für Arbeitsrecht übergeben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von susi1103 - 19.11.11 - 13:19 Uhr
Hallo
Vielen Dank, er hat es mittlweile einer Anwältin übergeben und die Chancen für ihn stehen wohl sehr gut!!
Beitrag von mimi584 - 20.11.11 - 13:17 Uhr
Soweit ich weiß, gibt es zu diesem Thema einen Präzedenzfall. In diesem Fall wurden zwei Männer in Arbeitskleidung auf einem Parkplatz handgreiflich. Sie wurden damals entlassen und der Arbeitgeber hat Recht erhalten (da das Firmenlogo auf der Arbeitskleidung zu sehen war).
Da jeder Fall im Einzelnen anders sein kann, würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Das muss relativ schell gehen, da sonst kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann. Ich glaube die Frist beträgt 2 Wochen.
