Gerichtsvollzieher, Ratenzahlung erst möglich nach erfolgloser Pfändung zuhause ??

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 12:50 Uhr

Hallo

hab einen Termin vom Gerichtsvollzieher bekommen. Nun hab ich mich per Email mit ihm in Verbindung gesetzt und ihm eine Ratenzahlung angeboten. Höhe der Forderung 280,-€, hab ihm 3 Raten angeboten.
Nun schreibt er zurück, dass eine Ratenzahlung erst nach erfolgloser Pfändung bei mir Zuhause möglch ist.

Ist das richtig so ???

Vielen Dank für eure Antworten. Bin echt ratlos.

Ich hab mich ja schon per email bei ihm gemeldet, weil ich an dem Termin keine Zeit habe.

Nun hab ich Angst dass er mir die Wohnung aufmacht usw... daher die Frage nach einer Ratenzahlung.

Würde ihm ja auch schon die 1. rate jetzt überweisen, so spart er sich den weg...

LG

Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 12:58 Uhr

1. du wirst dir Zeit nehmen müssen denn sonst folgt ein zweiter Termin, bist du zu dem nicht da wird zwangsweise geöffnet.
2. du kannst sofort eine Rate überweisen, deshalb wird trotzdem geprüft ob etwas Pfändbares bei dir ist.

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 13:02 Uhr

Hallo

erstmal danke für deine Antwort.

Also ist es das beste, dass ich ihn rein lasse ??

Wir haben nicht super viel Geld... können leben ... aber auch net in Urlaub fahren oder so.

Meine konkrete frage ist also, was der GV pfänden kann.

Wir haben 1 8Jahre alten Fernseher, nen 5 Jahre alten Laptop, ne 2 jahre alte PS2, nen geschenkten PC mit gebrauchtem Monitor. DVD Player.

Werkzeug halt ohne Ende, da mein Mann Handwerker is.

Hab einfach nur Angst was da auf mich zukommt.

LG

Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 13:06 Uhr

Werkzeug (hochwertiges) ist pfändbar, genau wie Zobel/Nerzmäntel o.Ä.

Achtung Autos sind auch pfändbar.

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 13:07 Uhr

Auto brauch mein mann für die Arbeit...

Nerz usw besitzen wir nicht.

Werkzeug is halt Bosch, Ferm, aber alles stark gebraucht.

wird halt jeden Tag benutzt.

LG

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:15 Uhr

Wem gehört das Auto und WEM die Schulden?

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 13:18 Uhr

Hallo

das Auto läuft auf uns zusammen, die Schulden aber hab ich gemacht .... aber der wird doch ne wegen 280,-€ das Auto pfänden, vor allem wenn ich ihm die Ratenzahlung anbiete...

Und da wir leider vor längerem schonmal was miteinander zu tun hatten, weiß er auch, dass ich die raten pünktlich zahle.

Gruß

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:49 Uhr

<<<Und da wir leider vor längerem schonmal was miteinander zu tun hatten, weiß er auch, dass ich die raten pünktlich zahle.

>>>

Schlimm genug und von pünktlich kann hier leider auch nicht die Rede sein!

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:06 Uhr

Wieso machst du so eine scheisse eigentlich?

Ehe der GV kommt muss einige Zeit ins Land streichen und noch dazu steigern sich die Kosten ungemein!

Hättest du eher und vor allem verbindlich reagiert, wäre das ganze nun nicht bei 280 Euro und deinem Wunsch die in 3 Raten zu begleichen!

Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 13:17 Uhr

vor Allem bleibt es ja nicht bei der Schuldsumme, sie muß auch die rund 50 Piselotten Vollstreckungskosten dazu rechnen.

Beitrag von mama20102012 - 18.11.11 - 14:03 Uhr

Um die elektrogeräte brauchst du dir keine Sorgen zu machen, ich schaue jeden Tag "Achtung Kontrolle" und dort hat ein GV schon gesagt das die wirklich neu sein müssten, da alle Pfandsachen versteigert werden und da muss man die kosten für die versteigerung noch abziehen bleibt nichts mehr viel übrig.

Beitrag von thea21 - 18.11.11 - 13:05 Uhr

Das stimmt nicht.

Die Bude wird nicht geöffnet, weil sie nciht aufgemacht hat. DAS steht weit weit weit hinten.

Weiterhin muss er auch nicht erfolglos pfänden um eine rate akzeptieren zu können und wenn du darüber nochmal nachdenkst, klingt das sogar logisch!

Einzig der Gläubiger muss mit Ratenzahlung einverstanden sein, wenn der NEIN sagt, ist vorbei!

Beitrag von smokefighter - 18.11.11 - 13:17 Uhr

Eine Ratenzahlung ist auch möglich wenn absehbar durch die Höhe der Raten die Forderung schneller erfüllt ist als die Pfändung und Versteigerung der gepfändeten Sachen dauern würde auch wenn der Gläubiger eine Ratenzahlung ablehnt... das liegt im Ermessensspielraum des GVs... Prinzipiell kann er das wie schon richtig gesagt auch ohne erfolglose Pfändung machen... liegt ein bisschen auch daran wie schnell sich die Schuldnerin meldet und die Raten zahlen kann und der GV die Vollstreckung "rausschieben" kann und ob eventuell schon vorherige Vollstreckungen wenn vorhanden funktioniert haben.

Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:17 Uhr

Und bis der Gläubiger nein sagt, muss schon einiges passiert sein...

Beitrag von senior666 - 18.11.11 - 13:19 Uhr

nach zweimaliger Nichtanwesenheit beim festgesetzten Termin KANN der GV öffnen.

Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 13:26 Uhr

Dann erschrecke die Leute doch nicht mit "wird geöffnet"!

Beitrag von smokefighter - 18.11.11 - 13:10 Uhr

Das ist im Prinzip richtig, der Gerichtsvollzieher(GV) ist angehalten die Forderung so schnell wie möglich einzutreiben.

Er kann sich auf eine Ratenzahlung einlassen wenn der Gläubiger dem zugestimmt hat oder nichts pfändbares verfügbar ist und die Gesamtsumme mit angemessenen Raten (ca 4 Raten) erledigt ist. Trotzdem muss er sich einen Überblick über deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse machen. Da die Ratenzahlung bei der Höhe der Forderung mit 3 Raten die Forderung wahrscheinlich schneller erfüllt als eine Pfändung und Verkauf der gepfändeten Sachen ist davon auszugehen das er sich auf die Ratenzahlung einlässt.

Den Termin kannst du verschieben, teilweise ist es auch möglich die Unterlagen (Einkommensnachweise / Kontoauszüge) zu einem Termin im Büro des GV mitzubringen da du ja eine angemessene Ratenzahlung anbieten kannst... das liegt aber im Ermessensspielraum des GV er kann auch verlangen sich einen Überblick über die Situation vor Ort zu machen.

Die Wohnung wird nicht gleich "aufgemacht" da dass auch wieder zusätzliche Kosten verursachen würde, wenn du dich rechtzeitig mit dem GV in Verbindung setzt und um begründete Terminverschiebung bittest und möglichst zeitnah Ersatztermine anbietest.

Also am besten anrufen und persönlich die Situation besprechen.

Beitrag von nick71 - 18.11.11 - 13:12 Uhr

M.W. obliegt es dem Gläubiger, sich mit einer Ratenzahlung einverstanden zu erklären oder eben auch nicht...ein Recht darauf hast du keineswegs.

Ich gehe also davon aus, dass der Gläubiger in diesem Fall dem GV den Auftrag erteilt hat, zunächst zwangszuvollstrecken und bei fruchtloser Zwangsvollstreckung & entsprechendem Angebot deinerseits eine Ratenzahlung zu akzeptieren.

Beitrag von biene81 - 18.11.11 - 13:50 Uhr

Ich frage mich warum Du nicht schoen laengst zumindest eine Rate ueberwiesen hast? Der Gute Wille wird sicherlich anerkannt!
Ich wuerde sofort ein Schreiben aufsetzen an den Glaeubiger mit Abschrift an den GV und die erste Rate ueberweisen.

LG

Biene

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 14:06 Uhr

Hallo Biene

ich hab direkt bei dem Gläubiger angerufen, die haben mir aber gesagt, dass sie alles an den GV abgetreten haben, denn sonst hätt ich ja direkt was an die überwiesen.

Und dem GV hab ich ja auch schon geschrieben, dass ich direkt die 1. rate überweise, er aber meinte, dass Ratenzahlung erst geht, wenn die Pfändung erfolglos war.

Gruß

Beitrag von biene81 - 18.11.11 - 14:08 Uhr

Mach es trotzdem, denn selbst wenn er dann pfaendet ist die Gesamtsumme doch kleiner!

Beitrag von ichallein8211 - 18.11.11 - 14:13 Uhr

hallo biene

also meinst du, heute noch 100,-€ überweisen, und den Beleg an den GV per email schicken, da der Termin leider schon am Dienstag ist ????

Hab halt bedenken, da er erst wegen der Pfändung schauen wollte...

LG

Beitrag von wasteline - 18.11.11 - 15:59 Uhr

Warum reagierst Du eigentlich erst, wenn der GV fast vor der Tür steht?
Bis das passiert, gibt es einen Vorlauf, den hättest Du nutzen sollen. Dein Handeln zeugt von Unreife.

Beitrag von sassi31 - 19.11.11 - 14:45 Uhr

Gerichtsvollzieher rein lassen. Der schaut sich um und wird schnell sehen, dass es sich nicht lohnt, eure Elektrogeräte zu pfänden. Um das Werkzeug würde ich mir keine Gedanken machen, wenn es deinem Mann gehört. Der muss für deine Schulden ja nicht aufkommen.

Du brauchst auch nicht schnell Geld überweisen. Das kannst du dem Gerichtsvollzieher theoretisch auch direkt mitgeben (Quittung ausstellen lassen). Bedenke aber, dass die Zinsen weiter ansteigen, wenn der Gerichtsvollzieher erst in drei Wochen oder so vor der Tür steht.

Der Gerichtsvollzieher hat den Auftrag zur Pfändung erhalten. Er wird auf jeden Fall zu dir kommen, wenn der Gläubiger den Auftrag nicht zurück zieht. Das entscheidet nicht der Gerichtsvollzieher.