Hallo,
Habe eine frage :
Eine freundin ist schwanger und ihr freund will sich von ihr trennen.
Beide sind studenten und sie hat vorher auch nicht gearbeitet.. Vielleicht mal gejobbt, aber nicht viel verdient.
Unterhalt fürs baby muss er zahlen kommt er nicht drum rum... Aber unterhalt für SIE ???? er arbeitet nur 400 im monat arbeitet und ansonsten wird er von seinen eltern finaziert .
Unterhaltsvorschuss fürs kind kann sie beantragen.... Die vom amt holen es sind dann wenn der vater geld hat.... Aber für sich selb, kan sie das auch machen ?
Danke für eure antworten im voraus,
<3
Trennung - unterhalt für die ex
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Beitrag von maryam-013 - 18.11.11 - 14:42 Uhr
Beitrag von kittythecat - 18.11.11 - 17:29 Uhr
Hallo,
ist es sein Erststudium? Wenn ja, dann "darf" er fertig studieren ohne dass ihn eine primäre Erwerbsobliegenheit trifft.
Wenn er schon einen Beruf erlernt hat, dann könnte er (da er sich durch das Studium ja quasi freiwillig zum Mangelfall) machte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gerichtlich zwingen, damit er zahlungsfähig wird.
Auf wieviel kommt er den insgesamt, also mit dem Geld von seinen Eltern?
Deine Freundin kann wohl - wenn das Geld nicht reicht - Urlaubssemester nehmen und dann ALG II beantragen, das geht aber wohl nur dann, wenn sie im Bezugszeitraum keine Leistungen an der Uni ablegt... Einen Unterhaltsvorschuss für Mütter gibt es leider nicht - zumal ihr Unterhalt ja auch noch nachrangig nach dem Kindesunterhalt ist.
VG,
kitty
Beitrag von scullyagent01 - 19.11.11 - 09:07 Uhr
Der Freund "muß" weder für die KM, noch für das Kind Unterhalt leisten, weil er nicht leistungsfähig ist.
Der Vorschuß muß auch nicht zurückgezahlt werden.
Sie selbst kann ALG II beantragen, sofern sie ein Urlaussemester einlegt und kein Bafög bekommt.
Scully
