Hallo!!
Ist es rechtlich das ein AG die Urlaubstage für das nächste Jahr kürzt ? Also von 26.Tage auf 21. ?
Vielen Dank
Arbeitgeber kürzt Urlaub !
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Beitrag von dora80 - 18.11.11 - 17:50 Uhr
Beitrag von le_sheep - 18.11.11 - 18:15 Uhr
HI,
wenn die 26 Tage im Arbeitsvertrag festgelegt sind, dann bedarf eine Änderung m.E. der gegenseitigen Zustimmung.
Ob du dich beliebt machst, wenn du dies nicht akzeptierst, ist eine andere Sache...!
LG
Sheep
Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:41 Uhr
Warum seid ihr nur immer alle so heiß drauf, beim AG beliebt zu sein?
Gruß
Manavgat
Beitrag von imzadi - 19.11.11 - 15:24 Uhr
Nicht jeder arbeitet beim Staat, wo man sich fast alles erlauben und trozdem nicht gekündigt werden kann...
Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 16:29 Uhr
wenn ihr nackt auf dem Tisch tanzen sollt - macht ihr das dann auch?
weil...
... man kann sich ja nicht unbeliebt machen?
Ein AG hat Rechte, aber auch Pflichten.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sassi31 - 19.11.11 - 14:28 Uhr
Was ist das denn für eine blöde Aussage?
Würdest du auch ja und Amen sagen, wenn man dir dein Gehalt kürzt? Nur damit dein AG dich noch mag?
Beitrag von uschitussi - 18.11.11 - 18:21 Uhr
Mindesturlaub ist aber 24 Tage im Jahr also kann es nicht rechtlich sein.
Es sei denn du arbeitest bei ihm nicht das volle Jahr durch. Kann ja sein das dein vertrag irgendwann 2012 ausläuft.
Beitrag von demy - 18.11.11 - 19:29 Uhr
24 Tage aber nur bei einer 6 Tagewoche.
Bei einer 5 Tagewoche hat man per Gesetz 20 Tage Urlaub.
Gruß
Demy
Beitrag von spezitante - 19.11.11 - 10:35 Uhr
Hallo Demy,
wo steht das mit der 5 oder 6 Tage-Woche.
Im Bundesurlaubsgesetz steht im §3 steht "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage" und das Werktage die Tage sind die nicht als Sonn- und Feiertage gekennzeichnet sind.
Ich finde im BUrlG nichts davon das es davon abhängig ist wieviel Tage man in der Woche arbeitet.
Das es bei Teilzeitbeschäftigten teilweise anderst gelöst ist, ist klar, da wird meistens so gerechnet das die die gleiche Wochenanzahl an Urlaub haben wie die Vollzeitbeschäftigten.
Gruß
Tanja
Beitrag von woodgo - 19.11.11 - 13:30 Uhr
Und Werktage bedeutet nunmal Mo - Sa!
Beitrag von sassi31 - 19.11.11 - 14:30 Uhr
Werktage ist dabei das Zauberwort. Denn das sind die Tage Montag bis einschl. Samstag (= 6 Tage-Woche).
Vereinfacht kann man auch sagen, man hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.
Beitrag von woodgo - 19.11.11 - 13:28 Uhr
Mindesturlaub: 20 Arbeitstage oder 24 Werktage, erst überlegen, dann schreiben!
Beitrag von uschitussi - 19.11.11 - 14:41 Uhr
Nicht persönlich werden ja?
Beitrag von woodgo - 20.11.11 - 12:36 Uhr
Wo werde ich persönlich, bevor man so Stuss von sich gibt, sollte man sich informieren, oder man hält sein Kommentar einfach mal zurück
Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 18:41 Uhr
Guckst du:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Beitrag von demy - 18.11.11 - 19:36 Uhr
"Also von 26.Tage auf 21. ?"
Wenn du laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage hast, dann nur mit deiner Zustimmung oder per schriftlicher Änderungskündigung.
Gruß
Demy
Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:40 Uhr
Nein.
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 19.11.11 - 15:06 Uhr
Solange er Dir dafür eine Änderungskündigung vor die Nase legt und Du eine 5 Tage-Woche arbeitest und dieses dann so akzeptierst, ist dieses zulässig.
Wenn Du eine 5 Tage-Woche arbeitest, wäre der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 20 Tage.
Bei einer 6 Tage-Woche 24 Tage.
Die gesetzliche Definition ist nach Werktagen ausgelegt. Du musst es dann einer 5 Tage Woche entsprechend runterkürzen.
LG Janette
Beitrag von dora80 - 19.11.11 - 17:36 Uhr
Vielen Herzlichen Dank euch allen !!!!!
