Arbeitgeber kürzt Urlaub !

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Beitrag von dora80 - 18.11.11 - 17:50 Uhr

Hallo!!

Ist es rechtlich das ein AG die Urlaubstage für das nächste Jahr kürzt ? Also von 26.Tage auf 21. ?

Vielen Dank

Beitrag von le_sheep - 18.11.11 - 18:15 Uhr

HI,

wenn die 26 Tage im Arbeitsvertrag festgelegt sind, dann bedarf eine Änderung m.E. der gegenseitigen Zustimmung.

Ob du dich beliebt machst, wenn du dies nicht akzeptierst, ist eine andere Sache...!

LG
Sheep

Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:41 Uhr

Warum seid ihr nur immer alle so heiß drauf, beim AG beliebt zu sein?

Gruß

Manavgat

Beitrag von imzadi - 19.11.11 - 15:24 Uhr

Nicht jeder arbeitet beim Staat, wo man sich fast alles erlauben und trozdem nicht gekündigt werden kann...

Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 16:29 Uhr

wenn ihr nackt auf dem Tisch tanzen sollt - macht ihr das dann auch?

weil...

... man kann sich ja nicht unbeliebt machen?

Ein AG hat Rechte, aber auch Pflichten.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 19.11.11 - 14:28 Uhr

Was ist das denn für eine blöde Aussage?

Würdest du auch ja und Amen sagen, wenn man dir dein Gehalt kürzt? Nur damit dein AG dich noch mag?

Beitrag von uschitussi - 18.11.11 - 18:21 Uhr

Mindesturlaub ist aber 24 Tage im Jahr also kann es nicht rechtlich sein.
Es sei denn du arbeitest bei ihm nicht das volle Jahr durch. Kann ja sein das dein vertrag irgendwann 2012 ausläuft.

Beitrag von demy - 18.11.11 - 19:29 Uhr

24 Tage aber nur bei einer 6 Tagewoche.
Bei einer 5 Tagewoche hat man per Gesetz 20 Tage Urlaub.

Gruß
Demy

Beitrag von spezitante - 19.11.11 - 10:35 Uhr

Hallo Demy,

wo steht das mit der 5 oder 6 Tage-Woche.
Im Bundesurlaubsgesetz steht im §3 steht "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage" und das Werktage die Tage sind die nicht als Sonn- und Feiertage gekennzeichnet sind.

Ich finde im BUrlG nichts davon das es davon abhängig ist wieviel Tage man in der Woche arbeitet.

Das es bei Teilzeitbeschäftigten teilweise anderst gelöst ist, ist klar, da wird meistens so gerechnet das die die gleiche Wochenanzahl an Urlaub haben wie die Vollzeitbeschäftigten.

Gruß
Tanja

Beitrag von woodgo - 19.11.11 - 13:30 Uhr

Und Werktage bedeutet nunmal Mo - Sa!

Beitrag von sassi31 - 19.11.11 - 14:30 Uhr

Werktage ist dabei das Zauberwort. Denn das sind die Tage Montag bis einschl. Samstag (= 6 Tage-Woche).

Vereinfacht kann man auch sagen, man hat Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

Beitrag von woodgo - 19.11.11 - 13:28 Uhr

Mindesturlaub: 20 Arbeitstage oder 24 Werktage, erst überlegen, dann schreiben!

Beitrag von uschitussi - 19.11.11 - 14:41 Uhr

Nicht persönlich werden ja? #nanana

Beitrag von woodgo - 20.11.11 - 12:36 Uhr

Wo werde ich persönlich, bevor man so Stuss von sich gibt, sollte man sich informieren, oder man hält sein Kommentar einfach mal zurück#aha

Beitrag von king.with.deckchair - 18.11.11 - 18:41 Uhr

Guckst du:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Beitrag von demy - 18.11.11 - 19:36 Uhr

"Also von 26.Tage auf 21. ?"

Wenn du laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage hast, dann nur mit deiner Zustimmung oder per schriftlicher Änderungskündigung.

Gruß
Demy

Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:40 Uhr

Nein.

Gruß

Manavgat

Beitrag von myimmortal1977 - 19.11.11 - 15:06 Uhr

Solange er Dir dafür eine Änderungskündigung vor die Nase legt und Du eine 5 Tage-Woche arbeitest und dieses dann so akzeptierst, ist dieses zulässig.

Wenn Du eine 5 Tage-Woche arbeitest, wäre der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 20 Tage.

Bei einer 6 Tage-Woche 24 Tage.

Die gesetzliche Definition ist nach Werktagen ausgelegt. Du musst es dann einer 5 Tage Woche entsprechend runterkürzen.

LG Janette

Beitrag von dora80 - 19.11.11 - 17:36 Uhr

Vielen Herzlichen Dank euch allen !!!!!#herzlich