Hallo,
ich habe eine komplizierte Frage und ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
Also, ich bin seid März 2011 zu Hause und jetzt hat sich rausgestellt, das ich BU in meinem alten Beruf bin. Versichert bin ich schon seid 2006 und einen Behindertenausweis hab ich auch (50).
Nun meine Frage, wir sind Empfänger von ALG II, ich bekomme Krankengeld und mein Freund hab auch nur 600€ Einkommen. Jetzt habe ich einen Antrag auf BU gestellt und wenn es zu einer Auszahlung kommt, dann bekomme ich über 4000€.
Wird es auf unser ALG II angerechnet??? Hat jemand damit Erfahrungen?
Danke für eure Antworten!
LG Pufftel88
Vermögensfreibetrag bei ALG II und BU-Auszahlung??
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Beitrag von pufftel88 - 18.11.11 - 17:57 Uhr
Beitrag von iceflower - 18.11.11 - 20:10 Uhr
Hallo,
Ich weiss nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe: Du hast eine private BU- Versicherung abgeschlossen und Dir wuerde monatlich 4000€ zustehen? Soweit ich weiss, kann man sich nur fuer einen ungefaeren Nettolohn versichern lassen.
Auf alle Faelle gilt gelten BU -Zahlungen als Einkommen und wird angerechnet.
Prinzipiell bist Du ja auch sehr jung. Ich wuerde mir ueberlegen, ob Du nicht einen Beruf lernen koenntest, den Du laengerfristig ausueben kannst.
Beitrag von pufftel88 - 18.11.11 - 20:32 Uhr
Das wesentliche hab ich natürlich wieder vergessen...
Bezahle jeden Monat 30€ für die BU-Versicherung. Und als Versicherungssumme bekomme ich mönatlich 500€. Und da ich seid März behindert bin, würde ich das nachgezahlt bekommen. und das wären dann ca. 4000€ also für jeden monat, den ich BU war.
Habe schon einen Antrag gestellt, das ich einen neuen Beruf erlerne. Mir gehts nur darum, was die Grenze vom Vermögen ist beim ALG II.
Vielleicht wird eine Auszahlung ja auch abgelehnt. hab ja erst einen Antrag gestellt...
Trotzdem danke :)
Beitrag von arienne41 - 19.11.11 - 08:50 Uhr
Hallo
Ich denke es gilt als Einkommen.
Somit wird es angerechnet.
Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:40 Uhr
Das ist Einkommen und wird mit den Monaten in denen ihr ALG erhalten habt, verrechnet. Sollte das BU höher sein, als das ergänzende ALG2 dann hast Du die Differenz für Dich.
Gruß
Manavgat
Beitrag von marion2 - 21.11.11 - 19:02 Uhr
Hallo,
"Soweit ich weiss, kann man sich nur fuer einen ungefaeren Nettolohn versichern lassen."
Das ist Quatsch.
Wenn du bereit bist, die entsprechenden Beiträge zu bezahlen, kannst du dir jedes hypothetische Einkommen versichern.
Gruß Marion
