Frage zu AV und Überstunden

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Beitrag von 78vanilla - 18.11.11 - 19:44 Uhr

Ich habe einen neuen Job und eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag, welchen ich noch nicht unterschrieben habe.

Bei folgenden Fragen könnt Ihr mir vielleicht helfen:

1) Es ist ein Job in der Gastronomie (Rezeption) Schichtsystem.
Es gibt keine Feiertags, Wochenend oder Teildienst oder Nachtzuschläge :-(

das kenne ich eigentlich anders - Was meint Ihr soll ich das nochmal ansprechen? Gibt es da gesetzliche Regelungen?

2) 40 h Woche und dann steht da noch der Satz: 6 Überstunden pro Woche (!!!) sind mit dem Monatslohn abgegolten

Das ist doch nicht in Ordnung - oder? ich mein 6 Stunden pro Woche ?!? rechnet das mal hoch / Monat / Jahr

Ich weiß gar nicht wie ich mich da verhalten soll?

Für eure ehrlichen Meinungen wäre ich sehr dankbar.

LG

Beitrag von bi_di - 18.11.11 - 20:21 Uhr

>>Es gibt keine Feiertags, Wochenend oder Teildienst(zuschläge) <<

Nein, es gibt keine diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Die Regelungen beruhen auf Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen.
>>oder Nachtzuschläge<<
Das ist gesetzlich festgelegt. Entweder Zuschlag oder Freizeitausgleich.

>>6 Überstunden pro Woche (!!!) sind mit dem Monatslohn abgegolten<<
Das ist prinzipiell auch korrekt. Nicht korrekt ist, wenn nicht quantifiziert wird, wieviel Überstunden mit dem Monatslohn abgegolten sind. Allerdings gehen die Gerichte bei der Angemessenheit von 10% Überstunden gemessen an der regulären Arbeitszeit aus.
Du musst jetzt halt rechnen, wie sehr sich Dein Stundenlohn dadurch verringert und ob Du bereit bist, für dieses Geld dort zu arbeiten.

Grüsse
BiDi

Beitrag von siomi - 18.11.11 - 21:10 Uhr

Ehrlich? Ich würde mir etwas anderes suchen. Hört sich nach Ausbeute hoch zehn an.

Siomi

Beitrag von dummername - 19.11.11 - 08:08 Uhr

Naja klingt alles völlig "normal", wie das mit den Zuschlägen in der Gastronomie ist kann ich Dir nicht sagen.
Aber mein Chef schreibt zum Beispiel bei wöchentlicher Arbeitszeit ca. 40 Stunden in die Arbeitsverträge, es gibt Leute bei uns die reißen dadurch 240 Stunden und mehr im Monat und bekommen die Überstunden nicht bezahlt, ich für meinen Teil habe das gleich abgestellt ich mache meine 40 Stunden, eher ein paar weniger, wenn ihm das nicht passt muss er mich eben rauswerfen.
Bisher funktioniert es so bestens und wenn er mich eben deshalb feuern will, so nen Job findet man an jeder Straßenecke neu.

Beitrag von manavgat - 19.11.11 - 10:36 Uhr

Ich würde das nicht unterschreiben.

Wie hoch ist den der Stundenlohn und wie viele Stunden sollst Du laut Vertrag eingesetzt werden?

Gruß

Manavgat

Beitrag von 78vanilla - 19.11.11 - 19:34 Uhr

Lt. Vertrag 40 Std Woche (halt die 6 Überstunden pro Woche - welche mit Bezahlung abgegolten sind) 1300 brutto

Beitrag von manavgat - 20.11.11 - 12:35 Uhr

Das ist bei 40 Stunden/Woche ein Stundenlohn von 7,74 und bei 46 Std sind es 6,78. Der Tariflohn für Putzfrauen liegt im Osten ungefähr da.

Was für eine Tätigkeit sollst Du denn ausüben? Soweit ich informiert bin ist diese "Überstunden sind abgegolten"-Regelung nur bei leitenden Angestellten erlaubt.

Gruß

Manavgat

Beitrag von demy - 20.11.11 - 20:01 Uhr

Bei 1300,-€ Brutto für eine 40 Stundenwoche würde ich nicht eine Sekunde unbezahlt über die 40 Stunden hinaus arbeiten.

Überstunden ja, aber jede bezahlt, entweder in Geld oder durch abfeiern.

Gruß
Demy