stundenweise arbeiten in der elternzeit???

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Beitrag von uli_loos - 18.11.11 - 22:03 Uhr

hallo

ich habe im november 2010 entbunden und damals elterngeld für 12 monate beantragt. da ich aber keinen kita-platz hatte, war ich gewzungen mein elterngeld nachträglich zu splitten, so bekommen ich elterngel nur noch bis märz 2012. ich liege mit meinem eltergeld unter dieser 300€ grenze.

ab jannuar geht mein kleiner nun endlich in die kita und bis anfang märz (wenn ich wieder voll einsteigen will) darf er ja nur 5 stunden gehen.

nun ist meine frage, kann ich im jannuar und februar für ein paar stunden arbeiten und etwas dazu verdienen? oder wird mir das nachträglich wieder abgezogen? hab mal gehört, das dazu verdienen wäre nur in den ersten 12 monaten relevant, bin mir abear nicht sicher.

kenn sich jemand damit aus?

vielen dank für eure hinweise

uli_loos

Beitrag von ujn1 - 18.11.11 - 22:40 Uhr

Hi,

Du musst den Bezugs- vom Auszahlungszeitraum trennen. Bezogen hast Du Elterngeld nur für die ersten 12 Monate, ausgezahlt wurde bzw. wird es nur über einen längeren Zeitraum.

Nach dem Ende des Bezugszeitraums, d.h. in der Regel ab dem 1. Geburtstag, wird Erwerbseinkommen egal welcher Höhe nicht mehr auf das Elterngeld angerechnet.

LG

Beitrag von susannea - 18.11.11 - 23:01 Uhr

Du kannst ab dem ersten Geburtstag soviele Stunden arbeiten und soviel verdienen, wie du willst. Sogar Vollzeit, angerechnet wird nichts mehr!

Beitrag von mtinaaa - 19.11.11 - 06:28 Uhr

Hallo ja genauso ist es bei mir gewesen,die Sachbearbeiterin sagt,was in den ersten Jahr passiert ist ausschlaggebend für sie,was ich danach mache nicht mehr.
Arbeiten in der EZ ist aber nur bis zu 30 STD die Woche erlaubt.

Meine Tochter wurde 2/2010 geboren,war bis 8/2011 zu Hause und habe bis 2013 die Elterzeit genommen und arbeite in TZ.
Somit habe ich den Kündigsschutz noch ;-)

L.G Tina

Beitrag von susannea - 19.11.11 - 09:13 Uhr

DAs mit dem arbeiten in der Elternzeit und 30h stimmt, aber es braucht ja keine Elternzeit für die Auszahlung des restlichen Elterngeldes, also könnte sie wieder Vollzeit arbeiten gehen!
NUr die Elternzeit ist dann natürlich vorbei.