Ich hab da mal ne Frage ...

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von michellekevin - 19.11.11 - 12:33 Uhr

Hallo zusammen !!!

Ich würde gern wissen wollen,
was kostet eine Scheidung dem Mann,wenn er keine Verfahrenskostenbeihilfe bekommt ???

Ab welcher Lohngrenze bekommt man die Verfahrenskostenhilfe nicht mehr ???

Muss er für die Frau Ehegattenunterhalt bezahlen,wenn Sie einen 400€ Job hat ???

Das sind die Aufstellungen die ich wissen müsste:

- Rechtsanwaltskosen
- Gerichts/Scheidungskosten
- Kindesunterhalt pro Kind

- Ehegattenunterhalt

Ich danke schonmal in vorraus und hoffe auf zahlreiche und hilfreiche Antworten

Lg Susi

Beitrag von michellekevin - 19.11.11 - 12:52 Uhr

Achja übrigens,sie hat ein eigenes Haus,muss Mann dafür dann trotzdem Unterhalt an Sie zahlen ???

Beitrag von kittythecat - 19.11.11 - 13:30 Uhr

Hallo,

das kann dir hier niemand pauschal beantworten, weil sich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nach dem Streitwert richten. Der Streitwert richtet sich in Familiensachen nach den Einkommensverhältnissen (z.B. Bei Scheidung allein das Netto-EK beider in den letzten 3 Monaten). Da Scheidung und Unterhaltssachen zwar in einem Verfahren geltend gemacht werden können, aber doch selbständige Sachen sind, kommt es da auch noch zu einem Aufschlag. Ggf. ist auch noch Zugewinn- und Versorgungsausgleich angesagt, sprich nochmal ein höherer Streitwert.

Ehegattenunterhalt gibt es praktisch nur vor Scheidung? Meinst du den Unterhalt danach wenn das Geld nicht reicht? Dann ist es Aufstockungsunterhalt. Ob man mit nem 400,- -Job noch was bekommt, richtet sich nach dem Bedarf, der sich wiederum aus dem Einkommen beider berechnet. Damit ist vor allem auch maßgeblich was er verdient. Ebenso beim Kindesunterhalt, da geht es nach Einkommen des Unterhaltsschuldner, Alter und Anzahl der Kinder.

Wie die Einkommensgrenzen für die Verfahrenskostenhilfe liegen kann ich so nicht beantworten. Ich würde einen RA kontaktieren, einen Termin vereinbaren und gleich sagen, dass es voraussichtlich ein VKH-Verfahren werden könnte... den Antrag auf VKH selbst stellt dann der RA, ebenso wie den auf seiner Beiordnung im Verfahren.

VG,

kitty

Beitrag von comapo - 19.11.11 - 18:07 Uhr

Die wichtigsten Faktoren fehlen. Das sind Verdienst, Anzahl der Kinder, Alter der Kinder.

Kinder gehen im Unterhaltsrang vor, Ehefrauen nach. Er verliert nach der Trennung die günstige Steuerklasse (hat sicher die 3, wenn sie nur 400 Euro verdient), das mindert das Einkommen erheblich.

Wenn sie im eigenen (abbezahlten?) Haus lebt, kann ev. ein Wohnvorteil angerechnet werden, der ihren Unterhaltsanspruch / -bedarf mindert.

Allerdings wird man von ihr auch verlangen, arbeiten zu gehen (also ich meine richtig, nicht nen Spieljob auf 400 Eurobasis), wenn die Kinder älter als 3 Jahre alt sind.

LG

Beitrag von michellekevin - 20.11.11 - 11:37 Uhr

Also sein verdienst sind ca 2000€ Netto und sie hat 400€ Job, dann haben sie 2 Kinder im Alter von 8 und 12 Jahren und sie bekommt das Haus ihrer Eltern vererbt von ihrer mutter,bza hat es ha schon und zahlt dort auch keine miete

Beitrag von pssst77 - 20.11.11 - 14:27 Uhr

Hallöchen! ;-)

Ich werde auch mal versuchen,zu philosophieren.
Falls das Haus ihr alleine vererbt worden ist,würde ich vermuten,dass sie mit den Kindern drin bleiben kann.Nur mit 400 Euro Verdienst wird sie wohl nicht leben können bzw. das Haus halten können. Sie wird also sowieso "mehr" arbeiten gehen müssen.
Ich bin mir aber nicht sicher,wie das mit Vererbtem in der laufenden Ehezeit ist,ob "er" da irgendwelche Ansprüche hat.Das müßte definitiv mit einem Anwalt abgeklärt werden.

Zu den Finanzen:
Da man ja von der Konstellation 3-5 in den Steuerklassen ausgehen kann,wird er dann auf die 1 runtergestuft,somit wird er weniger verdienen.Von diesem Verdienst und seinen monatlichen Ausgaben wird der Kindesunterhalt berechnet.Miete wird nicht einberechnet,den Betrag von 1050 Euro monatlich darf er zum Leben behalten,also da ist die Miete schon drin.

Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt wird hinten angestellt,das müßte auch von einem Anwalt detailliert aufgestellt und berechnet werden.Kommt eben auf seine finanzielle Situation dann an.

Grüßle
Sylvia

Beitrag von michellekevin - 20.11.11 - 16:42 Uhr

na frank,haste alles lesen können ???

ich hoffe sie konnten dir weiterhelfen,ich konnte das leider nicht. wenn nicht kannst ja in zukunft selbst hier nachfragen ;-) !!! Is ganz einfach wie du gesehen hast.

Gib das so an deinen bruder weiter. meld dich wieder.

bis denne

Susi

Beitrag von pssst77 - 20.11.11 - 16:46 Uhr

Häääh? #kratz #kratz

Wer ist Frank?

Ich heiß net so! :-( #schmoll :-)

Beitrag von michellekevin - 20.11.11 - 16:50 Uhr

lach nein nein das weiss ich doch.

frank is doch der hamburger,mit dem hab ich doch noch kontakt und sein bruder will sich scheiden lassen :-( und er hat mich gefragt wegen scheidung weil ich doch etz die scheidung hinter mir habe und er traute sich net hier ne frage zu stellen,lach.
er muss sich hier erstmal zurecht finden,is ja net so einfach. hihi

Beitrag von pssst77 - 20.11.11 - 16:51 Uhr

Und warum antwortest Du dann auf meinen Thread?
Ist Frank hier auch angemeldet?
Dann solltest Du besser eine Privatnachricht schreiben.

Grüßle
Sylvia

Beitrag von michellekevin - 20.11.11 - 16:54 Uhr

jap ist er seit freitag.

ja stimmt hast recht. er findet sich leider noch nicht zurecht. das wird scho no :-)

aber ich sag dir was.ich bin froh das es um ist. bei mir hat´s nur 10min gedauert,dann war es zuende.