Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage bzgl. Unterhalt.
Mann verdient ca. 2000 € brutto (Vollzeit)
Frau verdient ca. 2.100 € brutto (Teilzeit)
2 Kinder (4 + 6 Jahre) leben bei der Frau.
Muss die Frau dann an den Mann Unterhalt zahlen???
Also ich denke, er muss trotz des geringeren Einkommens für die Kinder zahlen, sie aber nicht für Ihn oder liege ich da falsch?
Wenn meine Gedanken so richtig sind, wo liegt dann der Selbstbehalt des Mannes?
Danke für Eure Antworten...
die
Unterhaltsfrage...
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Beitrag von katze_kathilein - 19.11.11 - 23:10 Uhr
Beitrag von lavala - 20.11.11 - 10:16 Uhr
Ja, Du liegst nicht falsch, er muss für die Kinder Unterhalt lt. Düsseldorfer tabelle zahlen. Sie muss nichts an ihn zahlen.
Wie hoch der Selbstbehalt ist, kann man in der DT nachlesen.
Beitrag von comapo - 20.11.11 - 12:01 Uhr
Hallo,
der Selbstbehalt liegt bei 950 Euro gegenüber den Kindern. Er wird ca. 1.370 netto haben, das heißt, er ist bereits jetzt ein Mangelfall. Der Anspruch der Kinder ist 225 +272 Euro, er kann aber nur max. 420 zahlen.
Dabei sind jetzt noch nicht mal seine berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt.
Ein findiger Anwalt könnte einen Unterhaltsanspruch seinerseits im Trennungsjahr erwirken, jedoch würde eine Unterhaltsleistung von ihr an ihn auch wieder eine größere Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt bedeuten.
LG
Beitrag von katze_kathilein - 21.11.11 - 19:34 Uhr
Danke erstmal für Eure Antworten. Scheint ja doch recht kompliziert zu sein, beruhigt mich aber doch ein wenig. Ich hatte schon Angst, dass ich jetzt noch lebenslänglich Unterhalt zahlen muss, wenn der Ex beruflich nix weiter auf die Beine stellt (wofür sollte er dann auch?).... ich muss ja schließlich auch noch für die Kinder sorgen.
Wer berechnet denn vernünftig und rechtssicher den Unterhalt? Also Mann und Frau nach der Trennung werden sich doch da eh nicht einig.
Gruß,
katze_kathilein
