Unterhaltspflicht muss ich wieder zahlen?????

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Beitrag von haco3007 - 20.11.11 - 10:49 Uhr

Hallo

Ich bin neu hier und ich habe eine Frage.Ich bin geschieden und habe 2 Töchter 16/fast 21 beide sind mit der Schule fertig.Die jüngste macht so wie ich weiß eine Schulische Berufsvorbereitung.Die große hat vor 2 Monaten die Lehrstelle verloren.Für die kleine zahle ich noch Unterhalt ,bei der große hatte ich die Unterhaltszahlung eingestellt(MIT IHREM EINVERSTÄNDNIS) weil sie neben der Lehrstelle noch einen 400 euro Job hatte.Denn sie auch geschmissen hat.Nun fordert sie wieder Unterhalt von mir ein.(meine Ex Frau zwingt sie dazu)Ich bin seit letztes Jahr neu Verheiratet,meine jetzige Frau hat 3 Kinder(Drillinge) mit in die Ehe gebracht.Ich bin zur Zeit allein Verdiener.

1).Nun meine Frage muss ich für meine große Tochter wieder Unterhalt zahlen? Sie macht zur Zeit keine Ausbildung und auch keine Schule.Wohnt immer noch bei meiner Exfrau.

2) Meine jetzige Frau bekommt für Ihre 3 Kinder von ihrem Ex mann Unterhalt wird der bei mir mit angerechnet,wenn ich mich neu Ausrechnen lassen muss.

3) Wie lange bin ich meiner Tochter gegen über Unterhaltsverpflichtet.

Es wäre lieb wenn ihr mir hier ein klein wenig weiter helfen könntet.
Ich bekomme mit der Düsseldorfer Tabelle noch graue Haare :-)
lieben dank im voraus

Beitrag von falkster - 20.11.11 - 11:16 Uhr

Also... meines Wissens nach (und damit ohne Gewähr):

- zahlst Du Unterhalt für Deine Kinder, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben.
- wird Einkommen Deiner Frau, egal, ob aus Arbeit oder erhaltenem Unterhalt nicht auf Dein Einkommen angerechnet. Das sind komplett zwei paar Schuhe...

Beitrag von haco3007 - 20.11.11 - 12:43 Uhr

aber meine Tochter muss den Unterhalt von mir einklagen nicht meine Ex Frau oder.Da sie ja Erwachsen ist..

Beitrag von an-mi - 20.11.11 - 12:50 Uhr

hallo,

ja deine tochter muss dich verklagen auf unterhalt(hört sich ja grausam an)
und sollte sie dich nicht bitten,das du ihr wieder unterhalt zahlst so bekommt sie auch keine unterstützung(finanz.)von nem amt(jobcenter).deine exfrau wird sie ja nicht durchbringen können.sie muss aber auch bemühungen nachweisen,das sie sich um nen job kümmert oder ne neue ausbildung.faule haut und papa...iss nicht.
erst wenn bei dir nichts zu holen ist oder nur in geringem rahmen,dann bekommt sie vom amt unterstützung.

warum hat sie denn den 400 eur job geschmissen?wäre doch zur überbrückung super taschengeld gewesen,bis sie was neues hat.

Beitrag von haco3007 - 20.11.11 - 13:31 Uhr

meine Tochter hat den 400 Euro Job geschmissen weil der zeitgleich zur Ausbildung lief.Sie hatte dafür keine Zeit mehr obwohl der Job erst Abend war.Meine Exfrau geht auch Vollzeit Arbeiten also wäre sie meiner Tochter gegen über auch Unterhals verpflichtet sehe ich das richtig? Ich habe meiner Tochter nahe gelegt das sie sich bis sie eine neue Lehrstelle hat doch einen 400 Euro Job suchen könne.Das wiederum lehnt sie ab,mit der Begründung weil es könnte ja passieren das sie eine neue Lehrstelle findet.
Ich habe den Eindruck das sie nicht wirklich gewillt ist sich was neues zu Suchen.
Weder eine Ausbildungsstelle noch eine normalen Job.

Beitrag von comapo - 20.11.11 - 14:37 Uhr

Hallo,

der Unterhalt für die Kleine geht vor. Und für die Große besteht zur Zeit keine UH-Pflicht, weil sie sich nicht in Ausbildung befindet. Die Unterhaltspflicht lebt wieder auf, wenn sie eine Ausbildung annimmt. Und dann - da hast Du Recht, ermittelt sich der Unterhaltsanspruch so, dass alle drei (Du, Kind, Ex) einander Auskunft geben müsst, die Bedürftigkeit der Tochter festgestellt wird und die Leistungsfähigkeit von euch beiden. Der Unterhaltsanspruch wird dann nach Quote eurer Einkommen berechnet und Du musst Deinen Anteil direkt an die Tochter zahlen (oder an Ex, wenn Tochter das schriftlich gibt!).

Fürs Nichtstun musst Du keinen Unterhalt leisten. Sie kann sehr wohl einen 400 Eurojob annehmen, sie ist sogar verpflichtet, eure Belastung klein zu halten. Und für eine Ausbildung kann sie den dann ja jederzeit schmeißen.

LG

Beitrag von haco3007 - 20.11.11 - 15:08 Uhr

Ja sicher bin ich auch der Meinung das sie Arbeiten könnte bis sie eine neue Lehrstelle findet.Aber nein sie ist der Meinung das sie bald eine neue Lehrstelle hat .Und das möchte sie dann nicht, will lieber warten. Ich war bis heute immer deiner Meinung es meinen Kinder es so vorgelebt zu haben .(Ich selber Arbeite seit dem ich 15 Jahre alt bin)wenn man Erwachsen ist für sein Leben selber zu sorgen.
Aber so wie es aussieht ist es einfacher auf der Tasche von seinen Eltern zu leben.
Egal ob einer Unterhalt zahlen muss oder nicht.
Sicher sollen sie eine Ausbildung machen.Und sicher stehen ich meinen Kindern gegen über in der Pflicht. Aber ich sehe auch irgend wo nicht ein bis Ultimo zu zahlen nur weil die ihren Hintern nicht hoch bekommen .

Beitrag von comapo - 20.11.11 - 17:16 Uhr

Und genau das musst Du nicht.

Besteht noch ein Titel, aus dem sie pfänden kann? Wenn nicht, würde ich sie einfach "kommen lassen". Das heißt, hat sie Ansprüche, muss sie sich kümmern und die geltend machen, dann werden ihr aber spätestens vor Gericht auch ihre Pflichten erklärt. Manchmal braucht man wohl den staatlichen GONG um wieder klar zu sehen.

Wenn sie einen Titel hat, dann klage ihn heraus und beantrage bis zur Herausgabe Vollstreckungsschutz. Das alles aber nicht ohne Anwalt.

Aus erzieherischen Gründen würde ich an dieser Stelle lieber in den Anwalt investieren, als Unterhalt zu zahlen, auf den kein Anspruch besteht. Da lernt dann der junge Mensch was fürs Leben.

LG

Beitrag von haco3007 - 20.11.11 - 18:13 Uhr

sorry das ich so dumm frage aber was meinst du mit Titel??

Beitrag von comapo - 20.11.11 - 18:33 Uhr

Moin,

entweder eine beim Jugendamt unterschriebene Verpflichtungserklärung dem Kind X eine Summe y als Unterhalt zu zahlen. Tust Du das nicht, kann sie den Gerichtsvollzieher losschicken. Meist sind die leider nicht bis zum 18. Geburtstag befristet, daher gelten die weiter, bis sie wieder ausgehändigt werden.

Oder ein im Scheidungsurteil festgelegter Unterhalt oder in einem sonstigen Gerichtsurteil.

Wenn Du sowas nirgends hast, dann schimpf Dich Glückspilz und genieß Deine momentan nicht feststehende Zahlungsverpflichtung.

LG

Beitrag von haco3007 - 21.11.11 - 05:50 Uhr

Guten Morgen

Nee sowas habe ich zum Glück nicht habe mich damals mit meiner Ex außer gerichtlich über die Höhe des Unterhalts geeinigt.Auch beim Jugendamt habe ich nichts Unterschrieben.
Habe für beide Kinder immer 600 bezahlt.Jeder die Hälfte.

lg

Beitrag von puenktchen090903 - 22.11.11 - 14:01 Uhr

Hallo,

meiner Meinung nach besteht kein Anspruch auf Unterhalt mehr, wenn man die Ausbildung geschmissen hat. Also kann sie danach auch nicht wieder kommen und dem Vater auf der Tasche liegen, wenn das Geld knapp wird. So war es bei uns.

Gruß Doreen

Beitrag von dany2308 - 23.11.11 - 09:38 Uhr

Hallo,

1+3) Prinzipiell ist korrekt, dass du deiner Tochter bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung unterhaltspflichtig bist.

Auch der Abbruch der ersten Ausbildung, wenn sie feststellt, dass es ihr nicht liegt, muss üblicherweise einmal akzeptiert werden, wenn sie danach eine andere Ausbildung anfängt. In der Zeit, die evtl. zwischen Ausbildungsabbruch und -neubeginn liegt, hat sie die Pflicht, sich verstärkt selbst um ihren Unterhalt zu kümmern. Ihren 400 €-Job zu kündigen, war hier sicher nicht hilfreich. Ausnahme kann z.B. sein, wenn sie sich ganztägig weiterqualifiziert, um eine höhere Chance auf einen Ausbildungsplatz zu haben, aber auch das ist bestenfalls vorübergehend akzeptabel. Die Bemühungen um einen neuen Ausbildungsplatz müssen jedenfalls nachweisbar sein.

Da deine Tochter allerdings volljährig ist, sind automatisch BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig, auch wenn deine Tochter bei ihrer Mutter wohnt. Zur Not muss die Mutter den ihr zustehenden Ehegattenunterhalt heranziehen.

Ansonsten haben volljährige Kinder, die weder in Schule noch in Berufsausbildung sind, KEINEN Unterhaltsanspruch.

2) Der Unterhalt, den deine jetzige Frau für die Kinder bekommt, wird nicht auf dein Einkommen angerechnet. Selbst das Einkommen deiner Frau würde nur dann herangezogen, wenn du nicht in der Lage wärst, den Mindestsatz zu zahlen (also z.B. wenn du unterhaltspflichtiger "Hausmann" wärst, aber deine Frau gut verdienen würde, müsstest Du deinen "Ehegattenunterhalt" verwenden), aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Google das Thema doch gründlich nach (es gibt sicher einen Haufen Info dazu) und setz dich mit deiner Ex und deiner großen Tochter zusammen, um eine für alle vernünftige Lösung zu finden und die Perspektiven für eure Tochter zu erläutern. Denn viel wichtiger als der Unterhalt scheint mir doch die Frage, WARUM eure Tochter Ausbildung und Nebenjob geschmissen hat, was ihre weiteren Pläne sind und wie ihr sie gemeinsam umterstützen könnt, ihren Weg zu finden.

Denn vor Gericht zu ziehen, verursacht nur hohe Kosten, und das Geld kann man sicher anders sinnvoll verwenden :-)

Liebe Grüße,
Dany

Beitrag von haco3007 - 23.11.11 - 13:06 Uhr

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.

Habe jetzt erst einmal einen Termin beim Anwalt gemacht,um alles Prüfen zu lassen.
Habe auch meine große Tochter nochmals zum persönlichen Gespräch gebeten.Und dann werden wir wohl hoffentlich einen für uns alle guten Weg finden.

Nochmals danke für eure Hilfe

lg

Beitrag von alocado0815 - 23.11.11 - 21:19 Uhr

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass deine Tochter rein rechtlich im Moment keinen Anspruch auf Unterhalt hat.
Ab dem vollendeten 18. lebensjahr ist der Kindsvater nur dann noch Unterhaltspflichtig, wenn die Tochter eine Vollzeitschule besucht die für den angestrebten Beruf förderlich bzw erforderlich ist oder eine Ausbildung macht. Ansonsten nicht.
Kann sie Gründe aufbringen, warum sie die Ausbildung geschmissen bzw verloren hat kann es sein, dass du wenn sie die Schule wieder besucht oder eine neue Ausbildung beginnt wieder Unterhalt zahlen musst.

Ebenso kann sie für die Zeit der Ausbildung in der du keinen Unterhalt gezahlt hast den nicht gezahlten Unterhalt einfordern, insofern du nichts schriftliches in der Hand hast, dass sie darauf verzichtet hat.

Beitrag von kirin27 - 29.12.11 - 10:52 Uhr

soweit ich das von meiner stiefmutter weiß, die selber grad in so ner situation steckt hat ein volljähriges kind ohne arbeit und ausbildungsplatz keinen anspruch auf unterhalt!

dies hat sie sich vom jugendamt und von einem anwalt bestätigen lassen