elternzeit,arbeit etc....

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Beitrag von julijana1412 - 20.11.11 - 17:18 Uhr

mal angenommen:
Eine vollzeitangestellt ist schwanger und will 1jahr elternzeit nehmen.dannach will sie wieder in vollzeit arbeiten gehen!kann der chef sie(wenn er sie nicht mehr in der firma haben will) da ohne weiteres kündigen,oder läuft alles wie vor der schwangerschaft weiter,wenn sie vorher vollzeit unbefistet beschäftigt war!?
und was würde eine frau bekommen wenn sie nach der elterzeit nicht arbeiten gehen würde(würde sie leider vom staat geld bekommen,bzw wenn verheiratet nur das haben was der gatte hat)!?

Beitrag von miau2 - 20.11.11 - 18:54 Uhr

Hi,
der Chef kann ihr NACH der Elternzeit wie jedem anderen Angestellten auch, mit den gleichen rechten und Pflichten, kündigen. Und natürlich auch mit den entsprechenden Fristen. Er darf dies frühestens am ersten Tag nach der Elternzeit.

Es läuft also im Prinzip alles wie vor der Schwangerschaft weiter - mit den gleichen Möglichkeiten für den chef einen Mitarbeiter loszuwerden wie davor.

Wenn sie dort nicht mehr arbeiten will wäre der sinnvollere Weg m.E. nach, länger Elternzeit zu nehmen und die Elternzeit für die Jobsuche zu nutzen. IN der Elternzeit darf die Arbeitnehmerin fristgerecht kündigen, das Kündigungsverbot gilt nur für den Arbeitgeber. Zum Ende der EZ muss sie m.W. nach 3 Monate einhalten. Macht sich einfach besser selbst gekündigt zu haben (meiner Meinung nach) als es auf eine Kündigung anzulegen und vielleicht noch einen Chef zu haben, der dann darauf besteht, dass sie bis zum Ende der Frist auch wirklich noch erscheint.

Man bekommt ja schon nicht die gesamte mögliche Elternzeit lang Geld. Wird ja gerne verwechselt ;-).

Wenn sie nach dem ElternGELD nicht arbeiten geht gibt es verschiedene Varianten:

- sie kann sich arbeitslos melden, bekommt - wenn sie Ansprüche hat - ALG1. Voraussetzung ist, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also platt gesagt: Arbeiten WILL und nicht nur ein weiteres Jahr bezahlten Urlaub haben will. Und das setzt natürlich auch eine Kinderbetreuung voraus.

- sie will gar nicht arbeiten - dann ist zunächst mal natürlich der Partner dafür zuständig, den Luxus des zuhausebleibens zu finanzieren. Wer das kann und will - gerne. Ich habe gerade 5,5 Jahre Elternzeit (2 Kinder) hinter mir, beim ersten Kind gab es nicht mal Elterngeld (und auch sonst keine Leistungen, abgesehen von der beitragsfreien Sozialversicherung für mich). Wobei das letzte Jahr nicht freiwillig war - Jobsuche mit zwei Kindern ist nicht einfach.

Wenn das Familieneinkommen zu niedrig ist kann es Ansprüche geben auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALGII. Sonderregelungen gibt es in 3 oder 4 Bundesländern (frag mich nicht welche - Bayern, BaWü, Sachsen? Keine Ahnung), wo es einkommensabhängige Ansprüche auf Landeserziehungsgeld gibt.

WILL sie denn wieder Vollzeit arbeiten gehen? Oder WILL sie gar nicht mehr arbeiten in der Firma und würde sich über die KÜndigung freuen? Wenn sie nicht ganz Vollzeit arbeiten gehen wollen würde, aber grundsätzlich in der Firma bleiben will wäre auch die Möglichkeit, bis max. 30 Stunden pro Woche IN Elternzeit zu arbeiten. Hat - gerade wenn man nicht weiß ob der chef einen loswerden will - den Riesenvorteil, dass der KÜndigungsschutz der Elternzeit bestehen bleibt.

Und man etwas mehr Zeit für die Jobsuche hat ;-), was ja meistens aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus besser klappt als wenn man arbeitslos ist - vermutlich, weil man einfach nicht so unter Zwang steht.

Auch wenn mit einer Teilzeitbeschäftigung das Einkommen zu niedrig ist kann es Ansprüche auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALGII geben.

Viele Güße
Miau2

Beitrag von julijana1412 - 22.11.11 - 11:30 Uhr

danke für deine antwort.

ok der chef kann sie also kündigen,doch mit welchem grund?!ich meine vorher ist sie unbefristet geht nur in elternzeit und ende.oder macht das die zeit?ich meine normal ist es doch 8 wochen!?oder liegt es halt eben nur am chef,grins

ich habe dies problem nicht aber meine freundin und da ich ihr kein schit erzählen will frag ich lieber doof nach:-)

Beitrag von miau2 - 23.11.11 - 16:32 Uhr

Hi,
Gründe sind keine anderen zugelassen als zu jeder anderen Kündigung auch.

Entweder es gibt einen oder der Chef riskiert eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.

Meine Frage war ja, ob sie gekündigt werden WILL und ob nach Möglichkeiten gesucht wird, eine Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen oder warum auch immer, oder ob der Chef sie loswerden will.

In letzterem Fall wird dem Chef schon ein Grund einfallen. Ob das dann vor einem gericht so durchgeht ist immer eine andere Frage.

So richtig verstehe ich nicht, was du mit "!ich meine vorher ist sie unbefristet geht nur in elternzeit und ende.oder macht das die zeit?ich meine normal ist es doch 8 wochen!?oder liegt es halt eben nur am chef,grins" meinst.

Welche 8 Wochen? Kündigungsfrist? Die steht entweder im Vertrag, oder es ist die gesetzliche. Und die ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit (inkl. Elternzeit). Oder verwechselst du Elternzeit mit dem (8 Wochen dauernden) Mutterschutz? In demselben gilt auch KÜndigungsschutz - aber man kann ja danach noch Elternzeit bis zum 3. Geb. anhängen, wo man auch Kündigungsschutz hat.

Wie gesagt, das habe ich nicht wirklich kapiert. Vielleicht ist es einfacher, wenn sie selbst fragt...

Viele grüße
Miau2