Hallo,
ich habe mal eine Frage,
ich habe mich dieses Jahr von meinen Mann getrennt. Ich war das ganze letzte Jahr arbeiten mit Steuerklasse 4. Er war arbeitslos. Hat auch kein Geld von Amt bekommen, da ich so gut verdiene.
Nun lasse ich gerade meine Steuererklärung machen. Wir werden für letztes Jahr noch gemeinsam veranlagt und danach wird gesehen auf wehn das Geld gutgeschrieben wird. Das eine Rückerstattung raus kommt weiß ich schon. Mir wurde nun gesagt mein Mann bekommt nichts, da er ja auch nichts eingezahlt hat. Stimmt das???
LG
Einkommensteuer
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Beitrag von mondschein80 - 21.11.11 - 17:23 Uhr
Beitrag von senior666 - 21.11.11 - 17:44 Uhr
logischerweise bekkomen nur Personen die Steuern gezahlt haben eine Erstattung
Beitrag von senior666 - 21.11.11 - 17:45 Uhr
streiche ein k und setze ein m
Beitrag von ploetschi - 21.11.11 - 18:34 Uhr
Hi,
das stimmt so nicht.
Da es sich um einen Zeitraum VOR der Trennung handelt und die beiden verheiratet waren, steht ihm sehr wohl ein Teil der Rückerstattung zu.
Ob sie es ihm auf die Nase bindet, oder er es selbst weiß oder rausfindet, ist eine andere Sache.
LG
ploetschi
Beitrag von senior666 - 21.11.11 - 18:38 Uhr
theoretisch steht ihm ein Anteil zu, aber das Finanzamt zahlt nur an den Steuerzahler aus.
Beitrag von ploetschi - 21.11.11 - 18:46 Uhr
Ja, das ist klar.
Dann müssen wir die TE wohl nochmal fragen, WIE die Frage gemeint war.
1. Ob er das Geld automatisch bekommt
oder
2. Ob ihm was zusteht

LG
Ploetschi
Beitrag von lavala - 21.11.11 - 18:48 Uhr
Das FA überweist den Rückzahlungsbetrag auf das in der Einkommensteuererklärung im Mantelbogen angegebene Konto. Die TE sollte also darauf achten, dass sie ihre Kontonummer angibt und dann kann sie über den Betrag eigentlich selbst verfügen.
Beitrag von ploetschi - 21.11.11 - 20:12 Uhr
Also ich würds an ihrer Stelle zum mindest noch nicht ausgeben.
Könnte ja sein, dass ihr Mann doch irgendwann Ansprüche geltend macht.
LG
ploetschi
Beitrag von hauke-haien - 22.11.11 - 08:16 Uhr
Für das fragliche Jahr werdet ihr noch zusammen veranlagt. Das heißt auch, dass beide die Steuererklärung unterschreiben müssen. Du kannst es also nicht machen, ohne dass er etwas davon erfährt!
Mit Steuerklsse 4 steht euch (!) eine erhebliche Rückzahlung ins Haus, die wegen der gemeinsamen Veranlagung euch beiden zusteht. Während der Ehe habt ihr (im Normalfall) eine Zugewinngemeinschaft. Das Einkommen jedes einzelnen gehört zu diesem Zugewinn, ebenso eine daraus resultierende Steuererstattung.
Fair wäre es, die Erstattung zur Hälfte ihm zu überlassen, bevor ihr euch über die Anwälte darüber streitet und durch deren Honorar nichts mehr übrig bleibt.
Übrigens: auch für dieses Jahr ist die gemeinsame Veranlagung möglich und vielleicht ebenso attraktiv. Oder willst du etwa auf deinen Anteil verzichten, nur damit er nichts bekommen 
LG, H.H.
