Hallo, ich habe mich gerade mit meinem Mann unterhalten und ich bin etwas unschlüssig...
Folgende Situation:
Ich habe im Oktober 2010 einen Sohn bekommen und bis Oktober 2012 Elternzeit eingereicht. Ab April 2012 will ich aber wieder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten gehen (19,5 Std/ Woche). Elterngeld hab ich mir auf 1 Jahr auszahlen lassen. Bis April haben wir nun also nur 1 Gehalt (von meinem Mann).
So, nun planen wir aber ab dem neuen Jahr wieder zu "üben" für ein Geschwisterchen.
Heute war ich bei der FÄ und sie meinte dann, ob ich dann zwischendrin überhaupt arbeiten würde wär ja gar nicht sicher.
Da ich an ner Schule arbeite könnte es u.U. sein, dass ich ein BV bekommen könnte.
Also: wie ist das denn dann? Wenn man ein BV bekommt müsste ja glaub der AG trotzdem zahlen, oder? Aber wenn ich momentan nicht arbeite, weil ich in EZ bin... wer zahlt denn dann was???
Hoffe, ihr versteht meine Frage und es kann mir jemand antworten!
Danke schonmal!
Wer zahlt? Bzw zahlt da überhaupt jemand?
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Beitrag von in84 - 22.11.11 - 16:07 Uhr
Beitrag von susannea - 22.11.11 - 16:11 Uhr
Sobald du wieder arbeitest zahlt dann der AG.
Wenn du noch in Elternzeit bist, zahlt auch keiner.
Bist du verbeamtet? Dann ist auch das mit dem Mutterschaftsgeld unklar, bei Angestellten zahlt dann die KK 13 Euro täglich, wenn man noch in Elternzeit ist beim Mutterschutz.
Beitrag von in84 - 22.11.11 - 16:29 Uhr
Danke für die schnelle Antwort!
Nee, ich bin Angestellte.
Dann wäre es ja aber schon praktisch, wenn ich in jedem Fall vorher gearbeitet hab, bevor ich wieder schwanger werde... ansonsten würde das echt knapp werden... hm...
Beitrag von susannea - 22.11.11 - 16:31 Uhr
Als Angestellte bekommst du eben im Mutterschutz auch so 13 Euro täglich, als Beamtin ist dies ungewiss.
Beitrag von anna031977 - 22.11.11 - 18:01 Uhr
Ich habe damals während ich vor der Geburt 10 Woche im KH lag mein volles Gehalt bekommen und die 8 Wochen nach der Geburt auch volles Gehalt und bin verbeamtet.
lg
Beitrag von susannea - 22.11.11 - 19:58 Uhr
DAs geht nur, wenn du aus der Elternzeit raus bist, sonst gibts nichts in den meisten Bundesländern (wobei das ja jedes für sich macht).
Beitrag von danaz - 22.11.11 - 18:17 Uhr
Hallo,
wenn Du in Elternzeit bist und wegen eines BV nicht in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten gehen kannst, hast Du halt das Elterngeld oder eben auch nicht, wenn es ausgelaufen ist, schätze ich. Während eines BV zahlt die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber.
Solltest Du nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen können, weil Du einen Arbeitsvertrag hast und Du ja die Arbeitskraft dann auch wieder schuldest, aber wegen BV nicht arbeitsfähig sein, zahlt dann vermutlich die Krankenkasse Krankengeld in voller Höhe. Soweit ich weiß, bekommt man ja den kompletten Lohnausgleich im Falle eines BV.
Insoweit ist halt alles drin von gar nichts bis alles, je nach Zeit- und Sachlage.
danaz
Beitrag von jarmina - 22.11.11 - 19:35 Uhr
Hi,
nicht ganz richtig, der Arbeitgeber muss dann das normale Gehalt zahlen, bekommt allerdings von der Krankenkasse auf monatlichen Antrag das gesamte Geld wieder (dafür führt der AG nämlich unter anderem die Umlage U2 ab).
Liebe Grüße
Jarmina
Beitrag von cooky2007 - 23.11.11 - 10:47 Uhr
Verbeamtet?
Wenn ja, dann melde dich als Teilzeitbeschäftigte ab April 2012 an.
Solltest du dann SS sein und ein BV bekommen, würdest du dein Gehalt bis Ende Mutterschutz bekommen.
Danach anteilmäßig Elterngeld.
