Anwaltsgebühren - wer kennt sich aus?

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Beitrag von kleine-georgie - 22.11.11 - 17:36 Uhr

Guten Abend,

bin gerade verzweifelt.

w. meiner Trennung bin ich zur Anwältin gegangen. Von Anfang an unzufrieden, weil alle meine Fragen dort unbeantwortet geblieben sind.

Weil die Rechtschutzversicherung solche Rechtsstreits nicht trägt, habe ich gleich von Anfang an gefragt mit welchen Anwaltskosten ich rechnen müsste. Die Antwort war nur: für die Beratung erst einmal ca. 200 EUR. Tatsächlich: 210 EUR.

Beim nächsten Gespräch wieder die gleiche Frage. Keine Reaktion. Sie selbst entscheidet der Gegenpartei ein Entwurfsschreiben aufzusetzen, welcher Zusendung ich aber telefonisch verweigert habe.

Beim letzten Termin habe ich "nur" einen Notarvertrag (worum ich mich eigenständig, privat, gekümmert habe) auf Inhalt überprüfen. Auch das war für den Ar... denn ich war besser informiert als die Frau Dr. Anwältin.

Für diese drei Termine werden mir insgesamt 1840,30 EUR in Rechnung gestellt. 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RGV

Als Gegenstandswert wurde mein Anteil an dem Wert des Hauses bzw. an der Finanzierung festgelegt: 7.000 EUR.

Wie komme ich auf den Betrag und ist das auch richtig so?

Ich bin Pleite, weil ich aus der Trennung nichts mitgenommen habe, weil meine Sicherheiten an der Finanzierung noch festgebunden sind und ich all meine sonstigen Ersparnissen + Dispo für meine neue Wohnung aufgebraucht habe. Mir fehlen noch sämtliche Möbeln, ich habe weder TV, noch Radio und ich weiß ehrlich gesagt nicht wielange die Geschichte noch gehen soll (Notarvertrag nicht unterschrieben, weil der Ex seine Finanzierung doch noch nicht geklärt hatte). :-[

Ich würde mich freuen, wenn irgendwer unter uns ein bisschen Ahnung hat, was ich machen soll.

Vielen Dank schon mal im Voraus und lieben Gruß
Georgie

Beitrag von kleine-georgie - 22.11.11 - 17:37 Uhr

KORREKTUR: 70.000 EUR! Sorry.

Beitrag von moncici10 - 22.11.11 - 18:25 Uhr

Hallo Georgie,

das Problem ist, dass so ein Beratungsgespräch (wovon am Anfang ja die Rede ist), nur ein Gespräch beinhaltet. Laut deinen Angaben gab es ja 3 weitere Gespräche und die Prüfung eines Vertrages.

Somit ist die Geschäftsgebühr nach 2300 VVRVG angefallen. Wahrscheinlich sind noch Post- und Telekomentgelte von 20,00 Euro dazu gekommen, oder? Und dann biste leider fix auf den von dir besagten Betrag. Gesetzlich ist das alles geregelt und auch von der Kanzlei richtig in Rechnung gestellt, leider. Und bei dem Geschäftswert werden die Kosten wirklich reichlich hoch.

Meiner Meinung nach kannst du da nicht viel machen. Es bleiben zwei Wege:

- Die Kanzlei bzw. die Anwältin um Ratenzahlung bitten ODER

- Du gehst noch einmal zu einem anderen Anwalt, schilderst dem dein Problem mit der Kanzlei und ihr versucht durchzusetzen, dass du die Rechnung aufgrund für dich mangelhafter Beratung nicht bezahlst.

Wenigstens da ist dann nur ein Geschäftswert in Höhe von 1840,00 Euro und die Rechnung von dem Anwalt würde sich außergerichtlich unter 300,00 Euro bewegen.

Du musst wissen, ob du die Gefahr eingehen willst, dass du diesen Betrag im Notfall auch noch bezahlen musst.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße, moncicii

Beitrag von kleine-georgie - 22.11.11 - 18:44 Uhr

Hallo moncicii,

danke für die schnelle Antwort.

Eine kleine Frage zur Beseitigung von Missverständen habe ich noch:

Wonach richtet sich genau der Gegenstandswert?

Denn ich habe die Dame wg. 6800 EUR aufgesucht. Diesen Betrag sollte mein Ex mir zahlen (Möbelgeld). Dafür würde ich unterschreiben, dass das Haus auf ihn übertragen wird. Wir haben uns abschließend auf 5.000 EUR geeinigt. Die Anwältin aber wollte von Anfang an erfahren, wie hoch die Finanzierungsschulden sind und wie hoch der Wert des Hauses ist. Sie hat einen unzufriedenen Eindruck gemacht, als ich ihr sagte, dass Wert=Schulden ist und dass ich keine Auszahlung für das Haus haben will. Und hierzu wollte sie mich schon fast nötigen.

Und an dem Punkt bin ich mir halt unsicher. Darf sie den Wert des Hauses als Grundlage nehmen? Oder sind nicht die 5000 maßgenbend?

Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Georgie

Beitrag von moncici10 - 22.11.11 - 18:53 Uhr

Mh, dafür bin ich zu lange anscheinend aus dem Beruf raus.

Ich bin deiner Meinung. Du hast ja die Anwältin wegen der "Forderung" von 6.800,00 Euro aufgesucht. (Zumindest hätte ich es während meiner Zeit beim Anwalt so abgerechnet). Dann wärest du bei ~ 600,00 Euro.

Jetzt gestaltet sich die Sache ein wenig anders. ;) An deiner Stelle würde ich die Anwältin anschreiben und fragen, warum sie den Wert des Hauses als Gegenstandswert genommen hat. Wenn du magst, kannst du mir den Brief ja vorab per PN schicken. Ich kann dir gern bei der Formulierung helfen.

Beitrag von kleine-georgie - 22.11.11 - 20:40 Uhr

Du bist ein Schatz.

Ich danke Dir sehr. Heute werde ich erst einmal die Sache verdauen müssen.

Vielleicht komme ich tatsächlich noch einmal auf Dich zurück.

Ich wünsche Dir einen angenehmen Abend.

Lieben Gruß

Georgie

Beitrag von moncici10 - 22.11.11 - 22:29 Uhr

Ist kein Problem. Angebot steht. :-)

Dir auch einen schönen Abend und nicht so aufregen.

Liebe Grüße!

Beitrag von scullyagent01 - 23.11.11 - 07:27 Uhr

Ich hatte ein ähnliches Problem bei meinem Ehevertrag mit einem Notar.

Der hat zur seiner Kalkulation der Gebühren auch Negativvermögen ( Schulden ) als Positivvermögen eigesetzt.

Ich habe die Rechnung der Notarkammer vorgelegt. Die haben ihn dann wohl intern angesprochen und er hat die Rechnung von sich aus zurückgezogen

Bei Anwälten nennt sich das Anwaltskammern , läuft aber in Prinzip genauso ab.

Scully

Beitrag von manavgat - 23.11.11 - 14:09 Uhr

Wenn Du mit einer Anwältin unzufrieden bist, warum gibst Du ihr ein zweites Mandat?

Die Rechnungen sind der Höhe nach in Ordnung. Allerdings würde ich Dir empfehlen, diese schleunigst zu begleichen.

Wer einen Auftrag erteilt, obwohl er nicht zahlungsfähig ist, der begeht einen Betrug.

Gruß

Manavgat

Beitrag von kleine-georgie - 29.11.11 - 17:36 Uhr

Wer bist Du denn?!!! Ich verfolge Deine Beiträgen seit längstem und frage mich, warum Du zu allen möglichen Themen immer was zu sagen hast und dann immer nur negativ formuliert. Und nein, ich stehe nicht auf Streicheinheiten.

Ich werde wohl wissen, wie und wann Rechnungen zu begleichen sind, MAMA. Habe ich danach gefragt, ob ich die Rechnung bezahlen muss oder wann? Nein.

Ich habe nach rechtlichem Rat gefragt und denn kannst Du definitiv nicht geben. Oder habe ich gerade Unrecht? Kannst Du Deine Entscheidung bezüglich Höhe der Rechnung irgendwie rechtlich begründen? Immer diese pauschale, für mich nichts aussagende Formulierungen und dann noch abwertende Kommentare von wg. "Betrüger".

Hast Du etwa bisher meine Rechnungen bezahlt? Hat sonst irgendwer bisher meine Rechnungen bezahlt? Ich kann voller Stolz sagen: NEIN. Seit meinem 13 Lebensjahr brauchte ich kein Erziehungsberechtigter. Also spar mir bitte Deine belehrende Sprüche, ich soll schleunigst irgend etwas machen. Ich bin erwachsen. Wenn Du unbedingt irgendwenn rumkommandieren willst, dann tue das bitte in Deinen eigenen vier Wänden und missbrauche mich und andere hier nicht.

Wenn hier eine/r Betrüger ist, dann Du. Du tust so, ob Du von allem auf der Welt Ahnung hast. Allrounder vom Beruf wahrscheinlich. Es ist manchmal zum Kotzen, was Du hier abziehst.

Die Volkshochschulen haben übrigens Benimmkurse und Rhetorik-Kurse im Angebot.

*ironie-off*