Folgende Situation: Mein LG arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma, in der üblicherweise Überstunden gemacht werden, die dann auf ein Arbeitzeitkonto gebucht werden. So gleicht man z.B. Betriebsferien bei bestimmten Arbeitgebern aus.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob es möglich ist, dass er sich während einer evt. Elternzeit zusätzlich zum Elterngeld Überstunden auszahlen lassen kann, um eben den finanziellen "Verlust" im Monat möglichst gering zu halten.
Darf man das? Einerseits kann man das ja ein Einmalzahlung sehen, die nicht angerechnet wird. Erwerbstätig ist er ja dann auch nicht. Andererseits bekommt er ja Geld vom Arbeitgeber.
Wer weiß was dazu?
LG
Susanne
Überstunden auszahlen lassen während Eltergeldbezugs?
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Beitrag von gslehrerin - 22.11.11 - 18:29 Uhr
Beitrag von susannea - 22.11.11 - 23:33 Uhr
DAs kommt sicherlich darauf an, wie die Stunden abgerechnet werden, ist es als EInmalzahlung deklariert, dürfte nichts passieren.
