Hallo ihr Lieben,
mal ein etwas anderes Problem, meine Mama war heute mit meiner Tochter (2 Jahre) im Garten, der Garten grenzt ans Haus, um Gartenarbeit zu erledigen. Mit einmal war meine Tochter verschwunden, meine Mama schaute nach ihr, aber es war schon zu spät, sie war drinne im Haus und hatte den Hebel der Terrasentür ein Stück herunter gedrückt, sodas meine Mama pertue nicht mehr reinkam. Sie redete der Kleinen gut zu, und versuchte ihr zu verklickern, das Sie den Hebel hochschieben muss, alles vergebens. Da ich in Berlin war, ca. 60km entfernt und es ein Weilchen gedauert hätte, bis ich daheim wäre um meine Tochter zu befreien, bzw. meiner Mama Zugang zum Haus zu gewähren, rief meine Mama die Feuerwehr, denn mittlerweile war meine Kleine nicht mehr gut drauf und weinte vor Angst.
Die Freiwillige Feuerwehr rückte auch sofort aus, und 3Min später waren Sie da. Meine Tochter wurde durchs Schlafzimmer befreit. Der Feuerwehr mann stieg übers Schlafzimmer ins Haus ein, was zum Glück geöffnet war.
Nun meine Mama fragte dann, wie es nun weitergeht und der Feuerwehrmann meinte das Sie nun den Einsatz bezahlen muss? Stimmt das? Ich meine klar man hätte einen Schlüsseldienst rufen können, aber dies dauert bekanntlich Stunden bis da jemand da ist, und solange ein 2 Jähriges Kind im Haus alleine sich selbst überlassen, ich weiß nicht da hätte ja weiß was ich passieren können.
Meine Fragen daher? Stimmt das das Sie nun den Einsatz bezahlen muss, obwohl ein 2 Jähriges Kind im Haus alleine war?
Und wenn ja, kann mir jemand ungefähr sagen (aus Erfahrung) wie teuer das wird?
Feuerwehreinsatz bei Kleinkind
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sissi1986 - 22.11.11 - 19:56 Uhr
Beitrag von vwpassat - 22.11.11 - 20:02 Uhr
300 € ca. - Ein Schlüsseldienst wäre genauso schnell, aber billiger gewesen.
Wie kommst Du aber auf die Idee, dass Deine Mutter den Einsatz nicht bezahlen muss?
Oder anders gefragt, wer soll den Einsatz Deiner Meinung nach bezahlen?
Beitrag von sissi1986 - 22.11.11 - 20:13 Uhr
wir haben hier vor 8Jahren mal den Schlüsseldienst gehabt, und haben Sage und Schreibe 4 Stunden gewartet, das ist einem Kleinkind wohl kaum zuzumuten. Wir wohnen in einem Dorf, hier gibt es ausser Gewerbegebiet, Kindergarten und Freiwilliger Feuerwehr und ca. 1500Einwohner nix. Die Feuerwehr war binnen 3 min da, du willst mir doch nicht erzählen das es ein Schlüsseldienst genauso schnell geschafft hätte... Selbst wenn dieser sich beeilt hätte, hätte der einen Anfahrtsweg von etwa 30Minuten wenn nicht sogar mehr. Also ich weiß das im Umkreis von 15km kein Schlüsselnotdienst ist.
War heute in meiner Gemeinde, und habe dort mal nach gefragt, die meinte aufgrund dessen weils ein Kleinkind ist, meine Mama nicht die Aufsichtspflicht verletzt hat, das Sie den Einsatz nicht bezahlen muss. Und wie meinte die Mitarbeiterin zu mir, und wenn was kommt, Klagen. Leider ist das eine andere Gemeinde wo das passiert ist und somit auch ein anderer zuständig
Nun habe ich via Internet gelesen das mein Kind (2Jahre) ja garnicht geschäftsfähig ist, und meine Mama nur Haftbar gemacht werden kann, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Meine Tochter hatte die Tür aber binnen Sekunden zu, meine Mama hat nur noch gesehen wie die Terassentür zuging und sie den Hebel ein Stück runter drückte.
Beitrag von vwpassat - 22.11.11 - 20:18 Uhr
Na dann warte doch erstmal ab.
Beitrag von alexandro65 - 22.11.11 - 20:22 Uhr
Hallo,
ob der Einsatz kostenpflichtig ist, hängt ggfs. ein wenig vom Bundesland und dessen "Feuerwehr-Gebührenordnung" ab. In Niedersachsen z.B. gilt:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BrandSchG+ND+%C2%A7+26&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Diese Infos findest Du sicherlich auch für Dein Bundesland im Internet, wenn es nicht Nds. ist.
Ggfs. kann Eure Haftpflichtversicherung (Eureeigene / die der Mutter) dazu auch Auskunft geben (berechtigter/unberechtigter Anspruch).
Viele Grüße
A.
Beitrag von nick71 - 23.11.11 - 10:59 Uhr
"Ggfs. kann Eure Haftpflichtversicherung (Eureeigene / die der Mutter) dazu auch Auskunft geben (berechtigter/unberechtigter Anspruch)."
Das glaube ich kaum, denn der Vorfall hat ja mit einem Haftpflichtschaden überhaupt nix zu tun.
Beitrag von sohnemann_max - 22.11.11 - 20:33 Uhr
Hi,
also bei uns in Nürnberg müsstest Du nichts zahlen. Es ist keine mutwillige Handlung sondern eine sogenannte "Gefahr in Verzug". Kind alleine im Haus, 2 Jahre alt - weisste, was da alles passieren kann?! Nö, bei uns gibt es das nicht, Rechnung übernimmt die Stadt. Kann aber bei Euch schon wieder ganz anders sein.
Falls Du bezahlen musst - sag das nächste Mal am Telefon: Du bist Dir nicht mehr Sicher, ob ein Topf auf dem Herd steht
; Aber psssssst, so was darf man gar nicht laut sagen!!!!
LG
Caro
Beitrag von sissi1986 - 22.11.11 - 20:45 Uhr
ein nächstes mal wird es hoffentlich nicht geben, der schock stand meiner mama heute ins Gesicht geschrieben.
Habe gerade auch nochmal ergoogelt, Menschenrettung (gerade von Babys/Kleinkindern) sind immer Kostenfrei.
Und wehe da kommt was, dann gibs ein nettes Schreiben, werde berichten.
Beitrag von goldengirl2009 - 23.11.11 - 08:34 Uhr
Hallo,
bevor Du solche Ratschläge gibst wirf mal einen Blick in das StGB und lies Dir das hier durch:
http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html
Gruß
Beitrag von sissi1986 - 23.11.11 - 18:51 Uhr
und das genau sagt, das meine mama richtig gehandelt hat. denn es war not, immerhin war es keine 5Jährige die alleine im Haus war, sondern eine 2 Jährige, die völlig aufgelöst war.
Ich habe bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, das es richtig war und es nichts kostet. Ein Kleinkind zu befreien ist laut der Gemeinde in der es passiert ist, immer kostenfrei.
Beitrag von dijana2 - 22.11.11 - 21:14 Uhr
Mein Sohn ist bei der Feuerwehr und ist der Meinung, das in unserem Ort in diesem Fall sicherlich dem Bürger keine Rechnung gestellt wird.
Nett würde ich aber eine Spende in die Feuerwehrkasse finden, denn du hast ja den Schlüsseldienst gespart und die Feuerwehrmänner haben ihre Freizeit geopfert.
Beitrag von nisivogel2604 - 22.11.11 - 21:27 Uhr
Mein Mann meint da kommt keine Rechnung. Es geht hier immerhin um "Gefahr in Verzug" bei einem Kleinkind.
Du kannst freiwillig was spenden, wenn du dich bedanken möchtest, aber die Einsatzkosten übernimmt in solchen Fällen die Stadt oder die Gemeinde.
lg
Beitrag von hippogreif - 22.11.11 - 22:01 Uhr
In etwa das gleiche ist mir vor einigen Monaten passiert - nur das die Befreiungsaktion durch die Feuerwehr ca 3 Stunden gedauert hat...
Mir hat die Feuerwehr gesagt, dass ich nichts bezahlen muß, da ein Kleinkind der "Grund" gewesen ist. Hätte mich mein (hypotetischer) betrunkener Mann ausgesperrt, hätten wir den Einsatz zahlen müssen.
Beitrag von werner1 - 23.11.11 - 05:26 Uhr
Hallo,
1 Träger Bier könntest du schon spenden, dann freuen sich alle und der Fall ist erledigt.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von goldengirl2009 - 23.11.11 - 08:32 Uhr
Hallo,
Du wirst vermutlich eine Rechnung bekommen,wie hoch diese sein wird, richtet sich nach der Gebührenordnung Deiner Stadt.
Es ist ein kostenpflichtiger Einsatz (Fahrzeuge,Lohnausfall ect.).
Du kannst versuchen die Rechnung dann bei Deiner Haftpflichtversicherung einzureichen.
Gruß
Beitrag von woodgo - 23.11.11 - 09:53 Uhr
Ja natürlich müsst Ihr die FW zahlen!
Beitrag von nick71 - 23.11.11 - 11:11 Uhr
"Der Feuerwehr mann stieg übers Schlafzimmer ins Haus ein, was zum Glück geöffnet war."
Und das hätte deine Mutter nicht selber gekonnt? Oder liegt das Schlafzimmer nicht im Erdgeschoss?
BTW: Wer den Einsatz bezahlen muss, weiß ich nicht...da könnt ihr euch höchstens bei einem Anwalt o.Ä. erkundigen, falls tatsächlich eine Rechnung kommt.
Beitrag von sissi1986 - 23.11.11 - 18:54 Uhr
glaub mir wäre das schlafzimmer im Erdgeschoss gewesen, so wäre meine mama nie auf die Idee gekommen, die Feuerwehr zu rufen. Das Schlafzimmerfenster liegt im 1 OG
Beitrag von lichtchen67 - 23.11.11 - 11:21 Uhr
Und zukünftig sollte Deine Mutter irgendwo einen Ersatzschlüssel deponieren.... kann ihr selber ja auch mal passieren, dass sie sich aussperrt, in dem Fall sollte doch gesichert sein, dass sie irgendwie wieder ins Haus kommt.
Lichtchen
Beitrag von manavgat - 23.11.11 - 14:06 Uhr
pertue
da ist jede Sprachkenntnis perdu....
vermutlich meinst Du partout
Mein Rat: entweder bei Fremdwort.de nachsehen oder einfach bei deutschen Wörtern bleiben.
Zur Frage: selbstverschuldete Einsätze müssen selbstverständlich bezahlt werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bea20 - 23.11.11 - 17:12 Uhr
Kommt bestimmt auch darauf an ob BF oder FFW??
Die Berufsfeuerwehr freut sich zwar über nen Katsen Bier, aber bringen wird der nicht viel, im Dienst...
Bei der Freiwilligen sieht das ganze wieder anders aus...
Sicher sagen kann ich es auch nicht, aber würde sagrn, BF ja, FFW nein!
lg bea
Beitrag von miau2 - 23.11.11 - 17:20 Uhr
Hi,
ich weiß schon, warum ich im Garten immer noch den Hausschlüssel in der Hosentasche habe...
Ich kapier nicht ganz, warum die einen nicht aufpassen dürfen, und die anderen dafür zahlen müssen (nicht Stadt oder Gemeinde zahlt das ansonsten, sondern der Bürger, der übrigens überhaupt nichts dafür kann!). Und warum das als so selbstverständlich angesehen wird, dass derartige Einsätze einfach mal so von der Allgemeinheit übernommen werden.
Das einzige Problem kann hier sein, dass das Kind nicht haftet - könnte allerdings sein, dass deine Oma als Auftraggeberin haftet.
Abwarten, und wenn du gesalzene Briefe angesichts einer angemessenen (nicht übertriebenen) Rechnung schreibst sollte man vielleicht auch mal ein paar Briefe schreiben - warum denn bitte ICH als Steuerzahler die Kosten für solche (einfach vermeidbaren) Aktionen übernehmen soll...
Wir haben übrigens noch zusätzlich einen Schlüssel bei Nachbarn, einen zweiten bei der Person, die unsere zwei gelegentlich betreut und deren Handynummer ich im Handy habe...unsere zwei haben auch schon die Terassentür zugemacht. Und? Sind wir halt zur Haustür reingegangen...so lange man nicht mitten in einer Reihenhaussiedlung ohne anderen Zugang zum Garten wohnt sollte das kein Problem sein.
Hier steht "Türöffnen" pauschal mit 50 Euro in der Gebührenordnung der Feuerwehr. Ein vollkommen angemessenes Lehrgeld, finde ich. 300 für eine Sache von 2 Minuten fände ich allerdings auch etwas übertrieben.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von sissi1986 - 23.11.11 - 18:59 Uhr
Sind wir halt zur Haustür reingegangen...so lange man nicht mitten in einer Reihenhaussiedlung ohne anderen Zugang zum Garten wohnt sollte das kein Problem sein.
meine mama wohnt im mittelhaus einer Reihenhaussiedlung...
Beitrag von miau2 - 23.11.11 - 19:05 Uhr
Und einen anderen Zugang zum Garten gibt es nicht? Und keinen Nachbarn, den man hätte anrufen können (Telefon hatte ja wohl irgendjemand) zum aufschließen?
Ich sag ja nicht, dass Eure Reaktion in der Situation falsch war, kein Thema - nur muss man dann halt auch für die Kosten geradestehen und die Reaktion, dass das alles total unverschämt wäre finde ich persönlich halt ziemlich daneben.
Außer deiner Mutter kann halt schlichtweg niemand etwas dafür. Pech, Fehler macht jeder. Die Frage ist halt eher wen man dafür zahlen lässt. Und was mich ärgert ist diese Selbstverständlichkeit, mit der ich als Steuerzahler dafür zahlen soll.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von sissi1986 - 23.11.11 - 19:41 Uhr
auch meine mama zahlt monatlich steuern aufgrund ihrer berufstätigkeit und das nicht gerade wenig. Und trotzdem zahlt sie für ihre Mitmenschen gerne, bzw. gibt das was Sie kann.
Hä, ich glaube du hast mein Therad falsch gelesen, meine Mama befand sich im Garten mit meiner Tochter, meine Tochter verschloss von innen die Terassentür und hat sie mit ihren 2 Jahren nicht wieder auf bekommen.
Ja, klar meine Mama hätte mich anrufen können, ich war zu dem Zeitpunkt etwa 60km entfernt, und mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und hätte wens schnell gewesen wäre eine Fahrzeit von etwa 1:30min gehabt.
Und mal im ernst, ich kann mein 2 Jähriges Kind nicht 1 Stunde im Haus sich selbst überlassen. Da kann weiß was ich passieren, Sie kann in der Zeit am Herd spielen oder weiß was ich... Weißt du was ein Kind in Angst alles tun kann? Ich nicht... Kann mich daran leider nicht mehr erinnern als ich 2 war, wie ich da gehandelt habe/hätte.
Ich mache meiner Mama kein Vorwürf, und würde anderen die sich in solch einer Situation befinden auch kein Vorwurf machen, und bin nach wie vor dafür egal wems passiert, das sowas auch kostenlos bleibt. Bei uns isses das... Es sitzen halt noch Menschen im Amt, die Mitdenken.
