Hallo,
ich habe ein Problem.
Zum 01.11.2011 habe ich einen kleinen Job angenommen und führe ihn derzeit auch noch aus.
Leider ist unser Auto kaputtg gegangen und ich habe noch vor Arbeitsantritt (22.10.11) per Einschreiben gekündigt.
Im Arbeitsvetrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende habe.
Das wäre dann doch nun der 30.11. oder?
Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da ich ja erst am 01.11.11 angfangen habe, die Frist erst dann beginnt.
Hat er Recht? Der vetrag wurde am 08.10.11 geschlossen
Hoffe jemand kann helfen
Kündigungsfrist
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Beitrag von kleinerstern23 - 22.11.11 - 22:56 Uhr
Beitrag von sassi31 - 23.11.11 - 02:31 Uhr
Hallo,
letztendlich ist es völlig egal, ob dein Chef die Kündigungsfrist erst ab dem 01.11. zählen möchte. Das passt dann nämlich noch immer exakt mit den 4 Wochen zum Monatsende.
Ganz davon abgesehen kannst du natürlich den Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen. Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte.
Gruß
Sassi
Beitrag von kittythecat - 23.11.11 - 07:09 Uhr
"Ganz davon abgesehen kannst du natürlich den Vertrag vor Arbeitsantritt kündigen. Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte."
Hallo,
ganz oft spricht der Arbeitsvertrag dagegen, der das Recht zur beiderseitigen Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit (rechtmäßig) ausschließen kann. Vielleicht meint der Arbeitgeber deswegen, dass erst ab Tätigkeitsbeginn am 01.11.11 die Frist beginnt.
VG,
kitty
Beitrag von sassi31 - 23.11.11 - 13:49 Uhr
Guter Einwand. Das kann natürlich sein. Aber dann müsste die TE das doch eigentlich auch gelesen haben, oder?
LG
Sassi
