Urlaub im Minijbob

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Beitrag von karinchen80 - 23.11.11 - 07:29 Uhr

Hallo!

Ich habe einen 400 Euro Job. Dort arbeite ich 3 mal die Woche. Steht mir denn auch Urlaub zu? Soweit ich gegoogelt habe , ja. Aber mein Arbeitgeber legt es so aus, das wenn ich angenommen eine Woche frei haben möchte, und ich somit 3 Tage nicht arbeiten kann, kann ich ja die 3 Tage in einer anderen Woche mehr arbeiten. Ist das denn richtig? Denn ich hätte schon mal gerne so eine Woche am Stück frei. Mit oder ohne Geld, aber nicht, wenn ich die Zeit nacharbeiten soll. Dann brauche ich auch keinen Urlaub!
Wer hat Erfahrung damit?
Ich muss noch sagen, es ist ein ganz kleiner Betrieb. So zu sagen ein Familienbetrieb.

Liebe Grüße

Karinchen

Beitrag von sini60 - 23.11.11 - 08:32 Uhr

Hallo
gesetzlich stehen dir auch bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage zu. Aaaber und das ist, besonders in so kleinen Betrieben der Fall, werden nur die Tage bezahlt an denen du auch arbeitest. Du kannst ihn natürlich darauf ansprechen und wenn du Glück hast geht er darauf ein. Es kann aber auch durchaus sein, dass er sich dann lieber für jemanden anderen entscheidet. Was auf jeden Fall möglich sein sollte ist, dass du wenigstens unbezahlten Urlaub nehmen kannst.

LG

Beitrag von dany2308 - 23.11.11 - 09:49 Uhr

Hallo,

sini hat Recht, allerdings werden Krankheitstage i.d.R. nur dann vergütet, wenn du feste Arbeitszeiten hast (also z.B. jeden Mo, Mi und Fr von 9-12h). Wenn du kommen kannst, wann du willst, um deine Stunden abzuleisten, tust du dir schwer, wenn du sagst, dass du eigentlich Mo+Di arbeiten wolltest, aber leider genau an diesen beiden Tagen krank warst.

Urlaub steht dir selbstverständlich zu, und zwar 4 Wochen. Wiederum: bei festen Arbeitszeiten lässt er sich leicht ausrechnen, bei unregelmäßigen Zeiten und gar Arbeitsaufkommen (mal arbeitest du nur an 1 Tag/Woche, mal an 3), muss ein Durchschnitt berechnet werden.

Schau mal unter www.minijobzentrale.de, da findest du auch AG-Informationen, die kannst du ja mal ausdrucken und das Gespräch suchen.

LG Dany

Beitrag von cooky2007 - 23.11.11 - 22:18 Uhr

Was steht in deinem Vertrag?

Bei 3 Tagen steht dir anteilmäßig Urlaub zu.

Auch die Krankheitssache ist geregelt. Wenn du krank bist, kann sich dein AG deinen Lohnausfall zu 80% bei der Knappschaft Bahn/See wieder zurückholen.