Hallo,
wer kann mir etwas zum oben genanten Thema sagen? Ich bin 36 Jahre alt, habe drei Kinder, bin schon relativ lange zu Hause (arbeite nur nebenbei /Minijob) und jetzt wurde bei mir Morbus Bechterew festgestellt. Eigentlich konnte ich mir immer gut vorstellen spätstens wenn die Kleinste zur Schule geht wieder zu arbeiten, aber mittlerweile bin ich körperlich schon relativ eingeschränkt und ich habe keinen "rückenfreundlichen Beruf" gelernt. Jetzt frage ich mich ob ich zumindest die halbe Erwerbsminderungsrente beantragen kann? Ich stehe in keinem Angestelltenverhältnis und bin wie gesagt schon über 5 Jahre zu Hause, kann ich trotzdem diese Rente beabtragen ?
Gruß
Apfelbaum
Erwerbsminderungsrente bei Morbus Bechterew
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Beitrag von apfelbaum3 - 23.11.11 - 10:49 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 23.11.11 - 13:06 Uhr
Du musst innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre durchgehend Pflichtbeiträge in die RV eingezahlt haben, um eine EU Rente beantragen zu können.
Ich HOFFE sehr für Dich, dass Du bei den 400 € Jobs freiwillig einen Teil aus Deinem Verdienst in die RV einzahlst. Die Umlage, die der AG zahlt, reicht nicht!!!!
Solltest Du oben genannten Punkt nicht erfüllen können, hast Du keinen Anspruch an Leistungen in Bezug auf die EU-Rente der RV.
ICH würde erstmal folgendermaßen vorgehen. Mach einen Termin bei der RV. Es sitzt in jeder Ecke von Deutschland eine Vertretung. Dort geht man auch hin, wenn man die Altersrente beantragen muss, zur Kontenklärung.
Kläre dort erst einmal, ob Du aufgrund Deiner Beitragszeiten überhaupt einen Anspruch hättest.
Sonst wirbelst Du los und es ist alles umsonst. Der Antrag ist recht umständlich auszufüllen.
Meine Mutter hat diese 400 € Jobs gearbeitet, OHNE ihren Beitrag in die RV von ihrem Einkommen daraus zu leisten. Meine Mutter erkrankte an Krebs, wäre auf das Geld angewiesen gewesen.
Durch diesen echt beschissenen Fehler hatte sie keinen Anspruch aus der RV.
Ob die RV dann im Anschluss überhaupt Deinen Gesundheitszustand so anerkennt, dass sie Dir eine EU-Rente gewähren würde, ist noch ne ganz andere Geschichte.
Dir alles Gute!
Janette
Beitrag von apfelbaum3 - 23.11.11 - 14:56 Uhr
Erstmal Danke für die schnelle Antwort !
)) Freiwillige Beiträge zahle ich leider nicht! Aber was ist mit den Kindererziehungszeiten ? Meine mal gelesen zu haben, das die Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten gelten ? (Meine Kinder sind jetzt 4,5 und 14 - die Zeiten müssten im Rentenkonto erst noch festgeschrieben werden. Ich war neulich schonmal bei der Rentenberatung um genau dieses zu veranlassen, aber da sagte man mir das wird erst gemacht, wenn die Kinder 10 Jahre alt sind. (Zu dem Zeitpunkt als deswegen bei der Beratung war hatte ich meine Diagnose noch nicht).
Gruß Apfelbaum
Beitrag von scullyagent01 - 24.11.11 - 09:50 Uhr
Was meinst Du wieviel an Rente bei den Erziehungszeiten herausspringt?
Das sind villeicht 10 € / Monat - die Du aber auch nicht bekommt weil Du nicht die Mindestzeit eingezahlt hast.
Scully
Beitrag von myimmortal1977 - 24.11.11 - 12:42 Uhr
Die Berechnung was zählt und was nicht zählt bei der RV ist kompliziert.
Du musst eine Anwartschaft von 5 Jahren erfüllen. Dann musst Du von 5 Jahren 3 Jahre aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Geld in die RV eingezahlt haben.
Die Kindererziehungszeiten verlängern lediglich die Anspruchsvoraussetzungen, sie bilden aber keine Anspruchsvoraussetzung an sich. Du musst am Anfang Deiner Kindererziehungszeiten von 5 Jahren 3 Jahre lückenlos eingezahlt haben. Gibt es nur einen Tag eine Lücke, bist Du draußen.
Die Frage, die sich mir stellen würde.... Wenn Du so lange keiner sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgegangen bist, was würdest Du an EU-Rente erhalten? Viel kann es nicht sein, da kaum was auf das Konto gegangen ist.
Die Anrechnung in € von Kindererziehungszeiten kannst Du vergessen. Das wirkt sich kaum aus.
Wann hast Du den letzten Rentenbescheid von der RV bekommen? Dort steht es drauf. Einmal Rente wegen Alters und einmal Rente wegen EU.
Ich kann Dir, wie schon geschrieben, echt nur den Tipp geben, bevor Du da Anträge ausfüllst, geh zur RV hin und kläre Deine Anspruchsvoraussetzungen. Sonst machst Du Dir viel Arbeit für nichts.
Dir alles Gute!
Janette
Beitrag von myimmortal1977 - 24.11.11 - 12:43 Uhr
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