KiZuschl abgelehnt mit Verweis auf ALGII wegen 35 Euro

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Beitrag von karo1207 - 23.11.11 - 17:36 Uhr

Heute hatte ich einen Ablehnungsbescheid der Familienkasse in der Post.

Der Kinderzuschlag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass trotz Wohngeld und Gesamtkinderzuschlag ein Restbedarf in Höhe von 34,95 € besteht.

Nun meine Frage - gibt es hier eine Art Kulanzgrenze? Da ich ab 09/2012 wieder arbeite (derzeit Elternzeit/ Erziehungsjahr), geht es um nicht mal ein Jahr, für das wirklich alles umgewälzt werden müsste. Und wenn ich dann wieder arbeite, werden wir von ALGII zurück zu Wohngeld+Kinderzuschlag verwiesen.

Mir ist schon richtig schlecht. Ich war so froh, das Wohngeld endlich durch zu haben, das dauerte schon ewig. Niemand hat gefragt, wie wir die Monate so über die Runden kommen. Und wenn wir nun zum Jobcenter müssen, dauert das doch auch wieder ewig ... und Weihnachten steht vor der Tür. Ich dachte wirklich, mit dem gewährten Wohngeld wäre alles durch und der Antrag auf Kinderzuschlag erledigt sich quasi von selbst.
Hat jemand einen Rat für mich?
Vielen Dank.
karo

Beitrag von our_darkness - 23.11.11 - 17:39 Uhr

"Hat jemand einen Rat für mich?"

Umgehend mit dem Ablehnungsbescheid zum Jobcenter gehen und ALG II beantragen, was sonst?

Beitrag von karo1207 - 23.11.11 - 18:49 Uhr

Mein Problem ist, dass der Antrag schon den November mit einschließen würde. Zwar bekommen wir Wohngeld (nach)gezahlt, aber damit ist ja ab Dezember Schluss - ich muss ja die Wohngeldstelle informieren...

Wir haben aber heute schon den 23.11. - wie komme ich im Dez. über die Runden? Ich werde ja einiges an Unterlagen einreichen müssen. Wenn ich morgen beim Jobcenter vorspreche, bekomme ich dann gleich die Antragsunterlagen mit oder wie läuft das? Und selbst wenn ich den vollständig ausgefüllten Antrag mit Anlagen noch im November abgebe, das Jobcenter schafft die Bearbeitung doch nicht so schnell, das wir im Dez. schon Geld bekommen.

Ach Mensch, ich ärgere mich über mich selbst - ich hatte mich darauf verlassen, dass der Antrag auf Kinderzuschlag nach gewährtem Wohngeld quasi ein Selbstläufer ist ... und nun das. Ich kenne mich leider mit der Thematik so gut wie gar nicht aus.

Beitrag von scullyagent01 - 23.11.11 - 19:59 Uhr

"- wie komme ich im Dez. über die Runden"

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Zum einen wird, ab Antragstellung, nachgezahlt zum ander bin ich immer davon augegangen, das gerade Menschen die es nicht so üppig haben , regelmäßig für den Dezember was auf die Seite packen.

So habe ich das in den Zeiten in denen ich wenig hatte gehändelt, und heute auch noch, weil ich als Selbständige kein Weihnachtsgeld aber viele Rechnugen zum Jahresende bekomme.

Scully

Beitrag von karo1207 - 23.11.11 - 21:15 Uhr

Vielen Dank für die lehrreiche, aber informationslose Antwort.
Mit "über die Runden kommen" meine ich keine besonderen Ausgaben, sondern ich rede von Grundausgaben wie Miete und Nahrungsmitteln, ich hätte es auch auf jeden anderen Monat münzen können.
Meine Frage war lediglich, ob, wenn ich morgen beim Jobcenter vorspreche, mir sofort Antragsunterlagen ausgehändigt werden und wenn ja, wie schnell so etwas nach Eingang bearbeitet wird/ werden kann. Ich werde wohl kaum mit dem ausgefüllten Antrag dort vorsprechen können, es wird durchgerechnet und mir Bargeld in die Hand gedrückt. Und da mein Antrag schon ab November gilt und der Dezember in gut einer Woche anfängt, frage ich mich schon besorgt, wie ich die Ausgaben decken soll.

Gruß
karo

Beitrag von duchovny - 23.11.11 - 22:34 Uhr

Was du aber schon machen könntest ist: Online suchen und dann den Teil vom Vermieter z.B. schon ausfüllen lassen. EG-Bescheid kopieren, Kontoauszüge. ect. damit du es wirklich schnell schon fertig hast. Es ist vielleicht von ARGE zu ARGE anders, aber bei mir wars in nichtmal 2 Wo. durch. Oder aber sogar den ganzen Antrag schon drucken und ausfüllen, dann könntest du ihn sofort abgeben zusammen mit der Ablehnung, dann hast du es schneller. Dazu gehören auch Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopien des Sparguthabens für euch und Kinder, evtl. Altersvorsorge, Versicherungen, Kopie Mietvertrag, Lohnbescheinigungen von deinem Gatten bzw. der ausgefüllte Vordruck vom AG...hoffe ich habe nichts vergessen. Dann gehts noch schneller!

GLG Susanne

Beitrag von scullyagent01 - 24.11.11 - 08:08 Uhr

Ja danke, ich bin eben davon ausgegangen das die TE sich diese Infos schon aus dem Netz gesucht hat und weiß wie man einen Antrag stellt.

Mein Fehler

Scully

Beitrag von schwilis1 - 24.11.11 - 08:21 Uhr

das ist aber von ARGE zu Arge unterschiedlich... ! liest du meinen Post dann weißt du es!

Beitrag von scullyagent01 - 24.11.11 - 08:49 Uhr

Aber selbst wenn: Was spicht dagegen, beim Jobcenter vorbeizufahren, sich die Anträge und Merkblatt mitzunehmen, die kompletten Unterlagen auch wieder zeitnah abzugeben.

Selbst wenn man dann nochmal 4-6 Wochen Bearbeitungszeit hat, man bekommt das Geld doch Rückwirkend - kann also theoretisch die einen klammen Monat sich was borgen.

Oh Gott, ich vergaß: Man hat ja keine Freunde oder Familie..........

Es gibt Dinge, die gehen mir einfach nicht ins Hirn:

Scully

Beitrag von schwilis1 - 24.11.11 - 09:27 Uhr

natürlich kann man sich was borgen :) aber kannst du dir vorstellen wie entsetzt ich war, als es bei mir damals hieß: nee sie bekommen keine unterlagen mit, wir geben ihnen einen Termin, und da bkeommen sie die Unterlagen.

Meine reaktion darauf:#schock
aber ich hab doch alles dabei?
Spielt keine Rolle... kommen sie in 3 wochen wieder! und was ess ich bis dahin?
Nicht ihr problem... ich war da übrigens minimal schwanger... so 30.SSW

das war ein Scheiß...

aber meine Familie hat mir den Arsch gerettet!

Beitrag von karo1207 - 24.11.11 - 10:56 Uhr

Hallo und vielen Dank für die einzig hilfreiche Antwort. Habe den Antrag über Nacht ausgefüllt, alle vorhandenen Unterlagen kopiert und bin zum Jobcenter. Es fehlt natürlich noch die Bescheinigung vom AG und vom Vermieter, aber die hätte ich ja nachreichen können.

Mein heutiger "Erfolg": Den Antrag durfte ich wieder mit nach Hause nehmen... Termin zur Antragsabgabe in 3 Wochen, Bearbeitungsdauer ungewiss.

Gibt es die Möglichkeit, beim Abgabetermin gleichzeitig einen Vorschuss zu beantragen bzw. muss das Jobcenter in Vorleistung gehen, obwohl der Antrag noch nicht geprüft ist?
Nochmals danke und Gruß
karo

Beitrag von manavgat - 24.11.11 - 12:44 Uhr

Wenn Du die beiden Bescheinigungen hast, dann gibst Du das Teil - gegen Quittung - dort am Empfang ab.

Und: weise darauf hin, dass Du die Unterstützung dringend benötigst.

So kann man natürlich aus die alles verstopfende Bürokratie aufrecht erhalten!

Frei nach dem Motto: ALG2-Bezieher sind per se zu blöd, einen Antrag abzugeben bzw. Unterlagen nachzureichen....

Mann, mann, mann.

Gruß und lass Dich nicht unterkriegen

Manavgat

Beitrag von schwilis1 - 24.11.11 - 08:19 Uhr

das kommt auf das Arbeitsamt drauf an.

bei uns war es damals so, dass es ein extra termin gab für unterlagsausgabe und unterlagsabgabe... ich hatte beim ersten vorsprechen schon alles dabei... wollten die aber nicht haben... letzendich nachdem die unterlagen aber dann an dem Termin da waren ging es recht fix... überbrückt hatte ich mit hilfe meiner Familie sonst hätte ich nichts zu beißen gehabt!