Wenn man kein ALGII bezieht

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von funny_steffi - 24.11.11 - 09:34 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.

Was ist eigentlich wenn man kein ALGII bezieht, muss ich dann meine Krankenkasse selbst bezahlen oder wird es doch von der ARGE übernommen? Ich hätte dann nämlich nur das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss von 133€

Danke für die Info...

Gruß Steffi

Beitrag von thea21 - 24.11.11 - 10:22 Uhr

Hä?

Willst du nur Kindergeld und Unterhalt?

Willst du ALG 2 beziehen (bzw. Musst) und es "geht" nicht?

Werd mal konkreter?

Beitrag von funny_steffi - 24.11.11 - 10:27 Uhr

Hä? #augen

Ich möchte drauf verzichten....von daher möchte ich eigentlich nur wissen, wenn ich verzichte, ob zumindest meine Krankenkasse bezahlt bekomme?

Beitrag von schwilis1 - 24.11.11 - 10:30 Uhr

wenn du verheiratest bist, dann könnt ihr euch familienversichern lassen! und zahlt so nur 1 Beitrag... wenn du verzichtest musst du selber zahlen!

Beitrag von thea21 - 24.11.11 - 11:14 Uhr

Was rollst du da die Augen?

Stell eine konkrete Frage, dann muss hier niemand Rätselraten spielen.

Nein, du bist nicht versichert.

Musst du dann selbst tun!

Ist übrigens schlecht dies zu tun, auch in Hinblick auf deine Rente, später!

Beitrag von schwilis1 - 24.11.11 - 10:28 Uhr

ich versteh die Frage nicht. du lebst nur von kindergeld und UVS? also von 133+184€

wenn du kein ALG 2 bekommst... dann würde ich spontan sagen ja! ich hab ne zeitlang nichts, verdient, kein ALG2 bekommen und auch sonst keien leistungen irgendwelcher zeit bezogen und ich hab 800€ Versicherung nachzahlen müssen!

Beitrag von shiningstar - 24.11.11 - 10:36 Uhr

Ja dann musst Du Dich selbst freiwillig gesetzlich versichern!

Beitrag von siebzehn - 24.11.11 - 10:51 Uhr

Soweit ich weiß, bist Du nur über das Jobcenter/Arbeitsagentur versichert, wenn Du auch Leistungen beziehst.

Entweder stellst Du einen ALG II-Antrag oder versicherst Dich selber freiwillig oder suchst einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Beitrag von our_darkness - 24.11.11 - 10:53 Uhr

"Soweit ich weiß, bist Du nur über das Jobcenter/Arbeitsagentur versichert, wenn Du auch Leistungen beziehst."

Nein.

Beitrag von siebzehn - 24.11.11 - 11:09 Uhr

Na gut. :-)

Beitrag von our_darkness - 24.11.11 - 10:52 Uhr

Das kommt darauf an. Das Jobcenter (ARGEN gibt es schon fast ein Jahr lang nicht mehr!) kann einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen, wenn man durch den Beitrag in die Hilfebedürftigkeit rutscht (§ 26 SGB II). A propos dürftig: Das sind deine Angaben, denn man kann mit diesen rudimentären Infos keine wirklich hilfreiche Antwort geben!

Beitrag von zwillinge2005 - 24.11.11 - 11:21 Uhr

Hallo,

was ist denn mit dem Vater des Kindes? Bzw dem "Partner" in Deiner VK? Deine Elternzeit ist doch zuende, was ist mit Deinem Job?

Wenn Du Hausfrau sein möchtest, musst Du Deine KV selber bezahlen, oder Du heiratest. Oder bist Du alleinerziehend? Wie kannst Du dann nur von Kindergeld und UVG leben? Das ist eher unglaubwürdig, oder?

LG, Andrea

Beitrag von nightwitch - 24.11.11 - 12:42 Uhr

Hallo,

nur weil das Kind 3 Jahre alt ist, hat man nicht automatisch eine Kinderbetreuung! Mein Kind wird im April 3 und obwohl ich jetzt schon fast ein Jahr suche, habe ich bis auf irgendwelche Bekannten, die das Kind sporadisch nehmen könnten, keinerlei Kinderbetreuung. In den Kindergarten kann das Kind erst im August! Solange wäre ich also rein theoretisch ohne Kinderbetreuung und könnte demnach nicht arbeiten!

Familie gibt es hier nicht, Kindsvater ist Berufskraftfahrer mit unregelmässigen Arbeitszeiten. Kindergartenplätze sind alle belegt, genauso wie die Tagesmütter, ich steh aber auf der Warteliste beim Jugendamt. Aushänge im Kindergarten und Annoncen in der Zeitung haben keine Ergebnisse gebracht (mach ich so alle paar Wochen mal).

Ich habe auch einen Partner, der aber nicht in der gleichen Stadt wohnt. Daher fällt er als Betreuungsperson flach.

Ich kann - wenn ich dann keine Kinderbetreuung finde bis dahin - nach dem 3. Geburtstag meiner Tochter auch nicht arbeiten, obwohl ich gerne würde und am liebsten gestern als morgen anfangen würde.

Nicht jeder, der also ein Kind über 3 zu Hause hat ist auch automatisch faul.

Gruß
Sandra

Beitrag von zwillinge2005 - 24.11.11 - 12:48 Uhr

Hallo Sandra,

glaube mir, auch meine Tochter wurde im April geboren. Das "Problem", dass Kindergartenplätze nur im August vergeben werden kenne ich.

Wenn man aber wirklich eine Kinderbetreuung sucht (sich also ab der Schwangerschaft wirklich kümmert) findet man auch eine Betreuung. Ich werde deshalb das Kind bereits mit zwei 1/4 Jahren in den Kindergarten geben, denn dann ist August - ich gefärde doch nicht meinen Arbeitsplatz - liegt aber vielleicht einfach daran, dass ich ebe keine Sozialleistungen beziehe, sondern mein Leben IMMER selbstfinanziert habe. Aber wahrscheinlich ist eine Fremdbetreuung unter drei Jahren Gift, oder?

Du stehst seit über drei Jahren beim Jugendamt auf der Warteliste und bekommst keinerlei Betreuungplätze?

LG, Andrea

Beitrag von vwpassat - 24.11.11 - 13:08 Uhr

Wo ein (wirklicher) Wille, da auch ein Weg.

Offtopic:

Man muss ja seinen Lebensunterhalt nicht unbedingt durch unangemeldeten An- und Verkauf bei 1,2,3 bestreiten.

Beitrag von goldie99999 - 24.11.11 - 13:13 Uhr

Mit ganz wenigen Ausnahmen besteht in fast allen Bundesländern ein RECHTSANSPRUCH auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.

Das es manchmal schwer ist, einen Kigaplatz in der Wunschkita zu ergattern, das ist klar. Das ist mE aber kein Grund, daheim zu bleiben und die Möbel abzuwohnen.

Beitrag von zwillinge2005 - 24.11.11 - 13:47 Uhr

Hallo goldie99999,

#schwitz

warum sagst Du mir das? Oder wolltest Du jemand anderem antworten?

LG, Andrea

Beitrag von our_darkness - 24.11.11 - 14:57 Uhr

"Mit ganz wenigen Ausnahmen besteht in fast allen Bundesländern ein RECHTSANSPRUCH auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr"

Und? Deswegen werden in den allermeisten Kommunen die Kinder doch erst mit Beginn des neuen Kindergartenjahres aufgenommen, Rechtsanspruch hin oder her.

Beitrag von nightwitch - 24.11.11 - 14:40 Uhr

Nein, Kinderbetreuung unter 3 Jahren ist kein Gift.
Aber du kennst weder mich, meine Umstände noch mein Wohnumfeld.

Ich versuche seit über einem Jahr eine Betreuung für meine Jüngste zu bekommen. Einen versprochenen Kindergartenplatz ab diesem Jahr Sommer musste anderweitig an ein Notfallkind vergeben werden.

Anmeldezeiträume für unsere Kindergärten sind jährlich im Dezember für das nächste Jahr. Also kann man die Kinder gar nicht schon 3 Jahre im Voraus anmelden.
Tagesmütter verfahren ähnlich. Mehr als auf der Liste stehen und mich regelmässig zu erkundigen bzw selbst Anzeigen schalten kann ich nicht.

Im Übrigen habe ich bislang vom Jugendamt oder der ARGE keinerlei Unterstützung bzgl. der Kinderbetreuung erhalten. Da hieß es immer lapidar: aber Sie müssen doch gar nicht arbeiten, bevor Ihr Kind 3 ist! Bleiben Sie mal lieber zu Hause.

Da ich bis zum Sommer eine TM bzw eine Bekannnte hatte, die regelmäßig auf mein Kind aufpassen konnte (erst unentgeltlich, dann als anerkannte TM), brauchte ich mich da auch noch nicht um ein Betreuungsplatz kümmern. In der Zeit habe ich gearbeitet!
Nur steht sie jetzt leider nicht mehr zur Verfügung.

Wenn du eine Lösung weißt, bitte gerne.

Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre mein Kind jetzt schon seit August im Kindergarten, mit knapp 2,5 (die kirchlichen Kindergärten nehmen hier Kinder ab 2 Jahren auf).

Beitrag von scullyagent01 - 24.11.11 - 15:34 Uhr

"Da hieß es immer lapidar: aber Sie müssen doch gar nicht arbeiten, bevor Ihr Kind 3 ist! Bleiben Sie mal lieber zu Hause."

Son Quatsch hat man mir vor über 10 Jahren schon erzählen wollen.

Hausfrauchen, die keinen Bock auf Arbeit haben, hören sowas auch sicher gerne: Ich hab auf den Tisch gehauen und hatte 48 Stunden später 2 (!) Kindergartenplätze: einen für einen 3 jährigen und einen für meine damals 15 Monate alte Tochter. Als Stadtteilkinder im qualtativ ausgesprochen hochwertigen Beriebskindergarten von RTL.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg - immer! Denn damals gab es noch überhaupt keinen Rechtsanspruch und auch deutlich weniger Betreuungsplätze als heute!

Scully

Beitrag von vwpassat - 24.11.11 - 12:25 Uhr

Wie wäre es denn mit einer sv-pflichtigen Beschäftigung?

Du kannst doch nicht Dein Leben lang im blauweiß-gestreiften Liegestuhl sitzen.

Beitrag von marion2 - 24.11.11 - 15:44 Uhr

Da hat sie ja Glück, dass es die auch in anderen Streifen gibt.

Beitrag von goldie99999 - 24.11.11 - 13:10 Uhr

Lebst Du allein?

Die KV kann übernommen werden, wenn Du anderenfalls durch die Zahlung der KV bedürftig werden würdest.

Das setzt aber voraus, dass Du allein lebst. Wovon lebst Du eigentlich? Die knapp 300 Euronen werdens ja wohl nicht abschließend sein...

Beitrag von thea21 - 24.11.11 - 13:12 Uhr

Was heißt allein? Mit Kind ist sie ja schonmal nicht allein.

Beitrag von goldie99999 - 24.11.11 - 13:15 Uhr

Da sie von Kindergeld und Unterhaltsvorschuß geschrieben hat hatte ich das Kind nicht nur vorausgesetzt, sondern auch als Mitglied einer BG gewertet. Aber mit o.g. Leistungen ist ja knapp der Bedarf des Kindes gedeckt, ihrer noch gar nicht!

Allein bedeutet allein- ohne Partner, Freund, Mann, Eltern, Hamster...ok, letzteres darfste als blöden Witz streichen.

Von 184 + 133 euros bringt man jedenfalls keine zwei Personen durch. Igrnedeinen Sponsor scheints ja noch zu geben.