Wechsel zum P-Konto

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Beitrag von sweatheart83 - 24.11.11 - 09:48 Uhr

Hoffe jemand kennt sich da ein bisschen aus. hab jetzt schon soviel im internet gelesen, aber es steht dann doch überalle immer was anderes.

Folgendes....ich hab seit 2 Tagen ein Kontopfändung. Meine Bank (sparkasse) hat mir für heut einen Termin gegeben um mein Konto zu einem P-Konto zu machen.

Ich bin alleinerziehende Mutter und lebe mit meiner Tochter(7) zusammen. Ich beziehe ALGII, dazu kommt: Wohngeld für meine Tochter, Kindergeld und Kindesunterhalt.

Wie hoch ist denn der Freibetrag dann bei mir? Ich hab gelesen bei einer einzel Person liegt er bei 1028,-euro?! Muss er dann bei mir nicht höher sein?

Lg sweatheart83

Beitrag von thea21 - 24.11.11 - 10:21 Uhr

Ich weiß nicht wie sich das splittet, aber: Sozialleistungen sind immer unpfändbar und Unterhalt und Kindergeld sowieso.

Beitrag von mama2003-2009 - 24.11.11 - 13:53 Uhr

"aber: Sozialleistungen sind immer unpfändbar und Unterhalt und Kindergeld sowieso. "

Aber nur noch bis zum 31.12.2011 ab dem 01.01.2012 sind auch Sozialleistungen Pfändbar

Beitrag von scullyagent01 - 24.11.11 - 10:27 Uhr

Leider stimmt die Aussage von Thea nur noch bis zum 31.12.11 danach sind auch Sozialleistungen ohne Freibetrag von einem Girokonto pfändbar.

Hier alle Infos.

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/p-konto-kontenpfaendungsschutz-juli-2010.html?page=2

Bescheinigungen zum erweiterten Pfändungsfreibetrag stellt dir die ARGE aus, da Du von denen Leistungen beziehst. Sieh zu das das P-Konto bis zum Jahresende eingerichtet ist.

Scully

Beitrag von thea21 - 25.11.11 - 07:42 Uhr

Ohje, danke für die Info, ist an mir vorübergegangen.

Danke.

Beitrag von sweatheart83 - 24.11.11 - 10:36 Uhr

Danke für die schnellen antworten!

Ja das mit dem P-Konto machen wir gleich heute.

Danke auch für den tipp das ich diese bescheinigungen von der Arge bekomme. Da werd ich mich dann auch gleich drum kümmern.

Ich hab mich auch gestern gleich mit dem Gläubiger in verbindug gesetzt, doch noch können wir keine vereinbarung ausmachen weil die nach auf ein Schreiben von meiner Bank warten müssen.

Wenn ich mit denen eine Ratenvereinbarung treffe wird doch die Pfändung auch still gelegt und ich kann dann wieder ganz normal über mein Konto verfügen oder?

Lg

Beitrag von sternchen718 - 24.11.11 - 11:15 Uhr

"Wenn ich mit denen eine Ratenvereinbarung treffe wird doch die Pfändung auch still gelegt und ich kann dann wieder ganz normal über mein Konto verfügen oder?"

Ja das ist schon so aber wenn du es mit einem Gläubiger der besonders netten art zu tun hast bist du mit einem P Konto besser dran. Weil dann kann dir keiner was dir grundlegend zusteht wegnehmen.

Beitrag von babymaerz2012 - 24.11.11 - 11:39 Uhr

Hervorragend Schulden solange auszusitzen bis es zu ner Pfändung kommt; dein Kind hat mit Sicherheit ne waaaaaaaaaaaaaaahnsinns Zukunft #klatsch

Beitrag von wind-prinzessin - 24.11.11 - 17:37 Uhr

Es gibt auch Schulden, zu denen man nichts kann. Und von denen man auch nichts weiß! Ich kenn die Situation der TE nicht, aber meinem Ex wurds Konto gepfändet, weil sein Vater unrechtmäßig ALG II für meinen Ex bezogen hat. Die haben den Vater angeschrieben und nicht meinen Ex selbst (Vater war ja Ansprechpartner der Bedarfsgemeinschaft). Wir wussten von nix und dann wars Konto gepfändet.

Beitrag von lichtenstein - 24.11.11 - 17:53 Uhr

Das geht einfach: man braucht nur einen Lebensgefährten, der gerne auf fremde Rechnung einkauft....

Beitrag von mama2003-2009 - 24.11.11 - 13:55 Uhr

Hallo

So eine Bescheinigung bekommt man bei einer Schuldnberatungstelle. Dieses müsstest du schnellstens tun um den Freibetrag zu bekommen denn bei Umstellung auf ein P-Konto sind auch Sozialleistung über dem Freibetrag Pfändbar.

Unsere Arge stellte soetwas NICHT aus wir mussten zur Caritas gehen und habe diese Bescheinigung auch bekommen.

LG

Beitrag von little-pea - 24.11.11 - 15:10 Uhr

Du brauchst diese Bescheinigung (von der Schuldnerberatung) für jede einzelne Sozialleistung.

Die 1028€ sind der Betrag für 1 alleinstehende Person.

Die Pfändung bleibt bestehen, bis du den offenen Betrag beglichen hast. Eine Ratenzahlung ändert an dem bestehen des Pfändungsbeschlusses nichts. Du kannst natürlich immer mit dem Gläubiger versuchen was auszuhandeln, aber ich rate dir folgendes:

Tu es nicht, jedenfalls nicht alleine ohne Beratung durch einen Schuldnerberater! Bei Ratenzahlungen kann man in so viele Fallen tappen und nachher zahlst du unter Umständen nur jahrelang die Zinsen ab.

Wahrscheinlich wird bei dir finanziell einiges im Argen sein, deswegen lass dich erst beraten, der Schuldnerberater wird sehen können, ob eine vollständige Sanierung deiner Schulden möglich ist und wie. Nicht dass du dem einen Schulder schön monatlich Geld zahlst und gleichzeitig häufen sich an anderer Stelle die Schulden höher auf, das bringt dir ja nichts.

Viele Grüße!