noch in elternzeit, aber das 2. kind unterwegs

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Beitrag von meike-hexe - 24.11.11 - 13:47 Uhr

also ich fang mal an.....mein sohn ist jetzt fast 1 jahr alt. habe das elterngeld auf 2 jahre genommen also noch bis dezember 2012. nun bekommen wir unser zweites kind et ist am 07.07.2012. da bekomme ich aber ja noch das geld vom ersten kind. kann ich mir den rest des ersten kindes aufeinmal auszahlen lassen? und vorallem was bekomme ich und was bekomme ich nicht? das mutterschaftsgeld von der krankenkasse gibts ja glaub ich nur wenn man zwischendurch gearbeitet hat oder? uhhh ist das alles verzwickt mit dem geld, aber vielleicht war es bei jemanden auch so ähnlich und jemand kann es mir erklähren? freue mich über antworten! dankeschön......#winke

Beitrag von sammygirl - 24.11.11 - 14:04 Uhr

Elterngeld fürs erste musst Du Dir rechtzeitig vorher auszahlen lassen.
Einfach bei der zuständigen Elterngeldkasse beantragen.
Dann anschließend nach Entbindung fürs zweite beantragen, da Du ja dazwischen immer EG bezogen hast, wird Dein Gehalt vor dem ersten Kind als Grundlage genommen.

Muschu-geld bekommst Du auch in der Elternzeit, da hast Du auch so Anspruch.

Viele Grüße
Sammy

Beitrag von smokefighter - 24.11.11 - 15:14 Uhr

Da hier aber Bezugszeitraum (1 Jahr) und Auszahlungszeitraum des Elterngeld (2 Jahre) zu beachten sind wird nicht nur das Gehalt vor dem ersten Kind als Grundlage genommen. Nur die Monate des Bezugszeitraums fallen raus. Die Monate nach dem 1. Jahr werden mit 0 Euro berechnet wenn die TE nicht wieder Einkommen hat!

Beitrag von lisasimpson - 24.11.11 - 15:09 Uhr

also

1. es istz egal, ob du dir das elterngeld auf ein mal auszahlen läßt doe nicht- das zählt nicht als einkommen (weil du es nicht merh im bezugszeitraum bekommst, sondenr nur einen verlängerten auszahlungszeitraum hast) kannst aber auch kurz vor et den rest auszahlen lassen
2. wenn du noch in einem beschäftigungsverhältnis bist UND dadurch selsbt krankenversichert bist, dann beskomsmt du von der KK 13€ pro tag muschu-geld (6 wochen vor und 8 wochen nach geburt)
3. das neue elterngeld berechnet sich wie folgt:
monate in denen du weder elterndgeldbezugsberechtigt warst NOch mutterschaftsgeld bezogen hast (das wird dann wohl Janaur, feburar, märz, april sein bei dir) gehen mit 0 € ein in die berechnung- die restlichen (bei dir 8= monate werden von vor dem Mutterschutz des ersten kindes genommen

Du bekommst dann also etwa 4/12 = 1/3 weniger elterngeld als jetzt, dafür dann aber noch 10% geschwisterbonus (mindest 75€)

Beitrag von miau2 - 24.11.11 - 17:13 Uhr

Hi,
Mutterschaftsgeld: wenn du einen ruhenden Arbeitsvertrag hast und gesetzlich pflichtversichert sind 13 Euro pro Tag

elterngeld: es werden die Monate nach dem 1. Geburtstag deines ersten Kindes (ich gehe mal von einem Grundanspruch von 12 MOnaten aus) bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes mit 0 Euro eingerechnet. Was dann zu 12 Monaten noch fehlt (müssten so ungefähr 4 Monate sein, die noch fehlen) wird mit Zeiten von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes aufgestockt. Dazu gibt es bis zum 3. Geb. des ersten Kindes (passt bei Euch ja mit dem Jahr EG-Anspruch so ungefähr) anspruch auf Geschwisterbonus von 10% bzw. mind. 75 euro.

die oben gemachte Rechnung mit dem nur 1/3 weniger kapier ich nicht so ganz, kann aber auch an mir liegen ;-).

Mit dem vorher auszahlen lassen und ob das bei gesplitteten im zweiten Jahr notwendig ist oder nicht- keine Ahnung.

Viele grüße
miau2

Beitrag von meike-hexe - 24.11.11 - 18:32 Uhr

vielen dank für die aufklährung...sehr nett echt! das mit dem geld von der krankenkasse bekomme ich aber nur wenn mein arbeitsvertrag noch besteht wenn ich das richtig verstanden hab. mein vertrag ist leider ausgelaufen.

Beitrag von susannea - 24.11.11 - 23:03 Uhr

"kann ich mir den rest des ersten kindes aufeinmal auszahlen lassen?"
Ja und ist auch sinnvoll.

"das mutterschaftsgeld von der krankenkasse gibts ja glaub ich nur wenn man zwischendurch gearbeitet hat oder?"
Nein, wenn du noch einen ruhenden Vertrag hast, dann gibts 13 Euro täglich von der KK.

Beitrag von jetteraake - 26.11.11 - 23:36 Uhr

Hi,
mal ne blöde Frage, warum ist es sinnvoll sich den Rest der 1. Kindes auzahlen zu lassen?

Sie hat ja das Geld gesplittet ist also offiziell nicht mehr in Elterngeldbezug, sondern nur noch im Auszalungszeitraum. Deshalb müßte sie doch eigentlich das Geld auch normal weiterbeziehen können und für Kind Nr 2 paralell Elterngeld (evtl wieder gesplittet) erhalten können. Wenn sie sich den Rest auf einmal auszahlen lässt würde es steuerlich vielleicht nur einen Sinn machen, wenn sie noch 2011 den Rest bekommt und 2012 dann erst wieder ab Juli für das 2. Kind.
Hatten das Problem nicht, da bei uns das 2. Kind genau im Anschluss an die 2 Jahre kam, der Auszahlungszeitraum sich also nicht veränderte und jetzt bei Nr. 3 ergiebt sich die Frage auch nicht mehr, fände es nur mal so interessant.

Lg Jette

Beitrag von susannea - 27.11.11 - 00:00 Uhr

Meist ist es steuerlich egal. Fürs Elterngeld vom 1. Kind ist es auch ega, aber es wird als Einkommen aufs Elterngeld vom 2. Kind angerechnet, somit macht es einen Unterschied!

Ist dann ähnlich wie Teilzeitarbeit zu berechnen, wobei es da eine Sondervariante für gibt. Wobei dabei noch etwas Uneinigkeit herrscht, ob nun angerechnet werden darf oder nicht!